Ersteller dieses Themas
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Weiss jemand wo und ob man im Internet nach seinen Punkten in Flensburg schauen kann?
Ich hab nicht recht viele aber den Punktestand zu kontrollieren wäre mir lieber!
MoKo 3er Sportcoupe
Mitglied: seit 2005
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Hallo Mokocan,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Punkte in Flensburg"!
Gruß
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im inet bestimmt nicht
ruf da mal an, die geben dir ne auskunft auf schriftlichem weg... kann aber sein, das es n kleinen obolus kostet...
Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM.
Mitglied seit: 25.01.2006
Söchtenau
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573 Beiträge
Zitat:
im inet bestimmt nicht
ruf da mal an, die geben dir ne auskunft auf schriftlichem weg... kann aber sein, das es n kleinen obolus kostet...
(Zitat von: BmW-MoGuL)
Jo kostet aber glaub ich 12€. Irgendwas so um den dreh.
Kennst keinen Polizei beamten? Der könnte dir das auch "günstiger" sagen ;)
Du bist ca. 20 Jahre alt??
Gutaussehend??
Noch zu haben??
hast vorzugsweiße 2,5l maschine?
und bist ne 2türige Limo?
Dann meld dich doch bitte bei mir ;)
also laut datenschutzrecht, hast du das recht jede akte, die über dich geführt wird kostenlos einzusehen. dazu zählt dann ja auch die in felnsburg.
ich bin eine butterblume
Ist kostenlos diese Anfrage ! Ausweiß kopieren und mit ner Unterschrift versehn und wegschicken , im Net gibts Vordrücke dafür !
Zitat:
also laut datenschutzrecht, hast du das recht jede akte, die über dich geführt wird kostenlos einzusehen. dazu zählt dann ja auch die in felnsburg.
(Zitat von: Doedelhai159)
fürs führungszeugnis mußte auch n paar € löhnen...
ne art verwaltungsaufwandsentschädigung...
Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM.
„Gottes Segen der Bundeswehr. Ich melde mich ab“ - Zitat von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg am Ende seiner Rede zum Großen Zapfenstreich
Und das kostet wirklich nichts?
BMW Team Oberhavel
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 24.11.2007
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8 Beiträge
Na ja gut werde den Punktestand anfordern, aber im Inet zu verfolgen wäre natürlich nicht schlecht!
Trotzdem danke für die Info an alle
MoKo 3er Sportcoupe
Ich bin langsam am verzweifeln.....
ÜBERALL im Internet steht dass Punkte nach 2 Jahren tilgungsreif sind, und nach einem weitern Jahr verfallen.
Sprich nach 3 Jahren wäre ich ohne Punkte.
Ich hab mit meinem Opel früher ein Paar gesammelt, und diesen Sommer sind 3 Jahre um seitdem ich das letzte mal mit 21km/h drüber geblitzt worden bin.
Dabei sind noch 4 Punkte wegen Trunkenheit am Steuer inkl. 1 Monat Fahrverbot + ca 360 Euro Geldstrafe
(jetzt kein Moralblabla, ein Hauptfeldwebel aus meiner Einheit ist an dem Tag ertrunken und ich musste den Schock wegsaufen)
dies geschah bei einer Routinekontrolle als ich heimgefahren bin, war nicht auffällig und musste auch nicht vor Gericht o.ä., also keine Straftat.
Wie sich das jetzt verhält mit den 4 Alkoholpunkten weiß ich nicht, aber die anderen wegen zu schnellem Fahren sollten doch gelöscht werden oder?
weil jetzt kommts!
Mein Vater sagt mir heut dass (bei ihm aus gegebenen Anlass) Punkte seit einiger Zeit nur noch nach 5 Jahren verfallen, sprich die 2 Jahre Regelung hinfällig wäre!!!!!
Seit wann is das denn so? und wieso find ich da drüber nix im Internet?
kann mich mal jemand aufklären?
Ich habe NIE irgendwie Einspruch erhoben, das höchste war mal dass ich Bilder angefordert habe (was mein gutes Recht ist).
„Gottes Segen der Bundeswehr. Ich melde mich ab“ - Zitat von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg am Ende seiner Rede zum Großen Zapfenstreich
den link hattest du ja selbst schon gepostet.
Zitat:
nach 2 Jahren:
Punkte aus Bußgeldentscheidungen
wenn in der Zeit keine neue Ordnungswidrigkeit (d.h. kein neuer Punkt) beim Zentralregister eingetragen wird,
spätestens nach 5 Jahren werden diese Punkte gelöscht
nach 5 Jahren:
Einträge aus Verkehrsstraftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen. Bei Verboten oder Beschränkungen, ein Fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen. Bei Teilnahme an einem Aufbauseminar oder an einer verkehrspsychologischen Beratung.
nach 10 Jahren:
Bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen.
Nu mal los....
da hab ich jetzt nicht draufgeklickt ehrlich gesagt, weil als ich letztens da drin nachgelesen hatte stand das noch nicht so mit "spätestens nach 5 Jahren" drin o.O
das is ja auch sehr wage beschrieben, ab 2 Jahren bis spätestens 5 Jahre......mich würde mal interessieren wie das bestimmt wird wie lange die Tilgungszeit andauert?
Ich hab irgendwie das Gefühl ich bring da was durcheinander.....aber es steht ja nirgends wirklich klar beschrieben.
Bearbeitet von - tobibeck80 am 25.03.2008 00:26:40
„Gottes Segen der Bundeswehr. Ich melde mich ab“ - Zitat von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg am Ende seiner Rede zum Großen Zapfenstreich
ich verstehe das so, dass z.B. punkte wg. zu schnelles fahren nach 2 jahren gelöscht werden.
wenn du allerdings innerhalb dieser 2 jahre nochmal punkte kassierst,
dann werden diese nicht gelöscht, sondern dann verfällt diese punkte erst nach 5 jahre.
sprich, wenn bei dir der zeitraum zwischen zu schnellem fahren und trunkenheit am steuer über 2 jahre auseinander ist, dann sind die punkte für zu schnelles fahren schon gelöscht.
die punkte, die du durch trunkenheit am steuer bekommen hast werden erst in 10 jahren gelöscht.
Nu mal los....
Das mit dem Alkohol war keine Straftat meines erachtens, da ich nicht vor Gericht musste, glaube deshalb gelten die Punkte für 5 Jahre......
Und die Regelung wegen zu schnellem Fahren hatte ich die ganze Zeit so in Erinnerung, dass die Punkte 2 Jahre lang bestehen bleiben, und dann wieder um 2 Jahre verlängert werden, sollte man nochmal nen Punkt kassieren.
Ich glaub ich fahre mal morgen auf der Polzei vorbei und frag die mal wie das jetzt genau aussieht...dann ist denen auch nicht so langweilig.
„Gottes Segen der Bundeswehr. Ich melde mich ab“ - Zitat von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg am Ende seiner Rede zum Großen Zapfenstreich
Zitat:
Das mit dem Alkohol war keine Straftat meines erachtens
ich denke schon, dir wurde ja auch der lappen abgenommen. dagegen ist doch z.B. falsch parken eine ordnungswidrigkeit.
klär uns morgen mal auf
EDIT: Absolute Fahruntüchtigkeit ist dann gegeben, wenn die Blutalkoholkonzentration (BAK) 1,1 Promille oder mehr beträgt. Bis Juni 1990 lag der gesetzliche Grenzwert bei 1,3 Promille. Wenn dieser Grenzwert überschritten ist, handelt es sich in jedem Fall um eine Straftat gemäß §316 StGB.
:-(
Quelle Bearbeitet von - Pug am 25.03.2008 01:30:43Bearbeitet von - Pug am 25.03.2008 01:31:52
Nu mal los....
jo ich versuch ob ichs zeitlich schaff, ansonsten Mittwoch.
Ich steig da echt nicht durch im Moment....
„Gottes Segen der Bundeswehr. Ich melde mich ab“ - Zitat von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg am Ende seiner Rede zum Großen Zapfenstreich