Wie schnell auf 2spur. Bundess.
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Hallo, kann mir einer deffinitiv sagen wie schnell man auf einer Ausgebauten, 4 Spurigen, (also 2 Fahrspuren pro Seite)
Kraftfahrbundesstraße ohne Begrenzung fahren darf?
Theorieunterricht ist schon etwas länger her^^ und bisher konnte mir keiner ne genau Antwort geben. Stimmen die 130km/h oder Unbegrenzt?
Ich bin so Klug! K-L-U-K
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Hallo sandro320i,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Wie schnell auf 2spur. Bundess."!
Gruß
wenn die beiden Fahrbahnseiten baulich getrennt sind, sprich Leitplanke oder ähnliches, dann darfst du 130 fahren. ohne bauliche trennung 100!
4. BMW Treffen Vogtland am 25.6.2011!!! Hoffe wir sehn uns! =)
www.bmw-club-vogtland.de
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Ja die ist getrennt mit Leitplanke und Gebüsch. Es gibt in der nähe aber nochmal eine, ohne Abtrennung, da ist teilweise auf 120 begrenzt und teilweisse auch unbegrenzt?
Bearbeitet von - sandro320i am 07.02.2008 11:34:28
Ich bin so Klug! K-L-U-K
..also ich habe (vor 10 Jahren) mal 100 Km/h gelernt !??..
Gruß
Rieger 325
§3
stvo
schafft abhilfe
Bearbeitet von - palmer am 07.02.2008 11:55:46
Moin moin,
bin auf solchen (PKW Schnellstrassen) immer deutlich schneller gefahren. Dachte wenn 130 erlaubt sind und dann eine Aufhebung kommt ist unbegrenzt?? ;-)
Schau mal 130 ist nur RICHTGESCHWINDIGKEIT!!
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesstra%C3%9FeMFG
EDIT:
SchnellstrasseBearbeitet von - markster am 07.02.2008 11:41:04
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Also dann hat sichs ja geklärt.
Zitat:
Entgegen einer weit verbreiteten Meinung gilt außerorts auf einer gelben Autobahn nicht unbedingt ein Tempolimit für Kraftfahrzeuge unter 3,5 Tonnen. Sofern eine Straße über baulich getrennte Richtungsfahrbahnen oder zwei markierte Fahrspuren pro Richtung verfügt, gilt keine Geschwindigkeitsbeschränkung für PKW unter 3,5 Tonnen, es sei denn, dass eine solche ausdrücklich angeordnet worden ist. Für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen gilt genau wie auf der Autobahn eine allgemeine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 2.c StVO)
Ich bin so Klug! K-L-U-K
das gibts ja nicht....freigegeben...juhu...das hätte ich nie gedacht. dachte immer max. 130...wie geil!!
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bei baulich abgetrennten fahrspuren außerorts gilt keine v.max
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bei kraftfahrstraßen, die 2 oder mehr spuren in eine richtung habe und bauartlich getrennt sind, gilt keine begrenzung der höchstgeschwindigkeit!
Keine Sigantur - um Gewicht zu sparen.
Also ich hab doch in der Fahrschule gelernt, innerorts 50, außerorts auf Landstraßen 100km/h . Darum verwundern mich nun die 130 bzw offenen km/h
Wer dein Vater ist, ist mir egal! Wenn ich hier angeln will, geht niemand über den Fluss...
Zitat:
bei kraftfahrstraßen, die 2 oder mehr spuren in eine richtung habe und bauartlich getrennt sind, gilt keine begrenzung der höchstgeschwindigkeit!
(Zitat von: 330CiMaster)
Genau so ist es. Aber da viele Leute solche Straßen nicht kennen, wissen es die meisten nicht :-)
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gutes beispiel: ULM - BIBERACH
Keine Sigantur - um Gewicht zu sparen.
Zitat:
§3
stvo
schafft abhilfe
Bearbeitet von - palmer am 07.02.2008 11:55:46
(Zitat von: palmer)
den können die ungläubigen doch auch schnell googln...
es sind übrigens keine baulich getrennten fahrspuren..
es sind schlicht und ergreifend 2 fahrbahnen...
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Wenn es zwei Fahrspuren in jede Richtung sind OHNE bauliche Trennung gilt auch Richtgeschwindigkeit 130km/h - also open end!!
Ohne Trennung? Das wäre mir nen bisl zu heiss...
Aber selbst wenn, stehen doch so oder so 120er Schilder
wo die Autobahnen neu und ausgebaut sind. :/
BMW Team Oberhavel
Ohne bauliche Trenung muss ein Mittelstreifen (Grünstreifen) vorhanden sein. Das sagt §18 StVO.
Zitat:
Ohne bauliche Trenung muss ein Mittelstreifen (Grünstreifen) vorhanden sein. Das sagt §18 StVO.
(Zitat von: Christian Sch.)
wobei hiesiger aus der straße 2 fahrbahnen macht und somit sind sie baulich getrennt, da ein grünstreifen angelegt wurde
auf solchen straßen ausserorts mit mindestens 2 fahrstreifen für eine richtung UND baulicher trennung gibt es keine geschwindigkeitsbeschränkung, d.h. wenn es durch kein verkehrszeichen ein tempolimit gibt bzw aufhebungszeichen, dann wäre freie fahrt wie auf der autobahn angesagt. Solche regelungen bzw. stellen sind mir aber unbekannt und ich glaub nicht das es irgendwo eine unbschränkte straße gibt.
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Zitat:
wobei hiesiger aus der straße 2 fahrbahnen macht und somit sind sie baulich getrennt, da ein grünstreifen angelegt wurde
(Zitat von: palmer)
Joa. Aber der gute Verordnungsgeber hat es extra nochmal aufgeführt in seinem §18, darum habe ich es so zitiert.
Zitat:
Zitat:
wobei hiesiger aus der straße 2 fahrbahnen macht und somit sind sie baulich getrennt, da ein grünstreifen angelegt wurde
(Zitat von: palmer)
Joa. Aber der gute Verordnungsgeber hat es extra nochmal aufgeführt in seinem §18, darum habe ich es so zitiert.
(Zitat von: Christian Sch.)
find ich in §18 stvo nicht