Für die Anbringung von Aufklebern jeglicher Art, die keine Betriebserlaubnis als Scheibenfolie o.ä. besitzen gilt folgendes:
1. Die Gesamtfläche ALLER auf EINER Scheibe befindlichen Aufkleber darf 0,1m² nicht überschreiten. Hier zählen z.B. auch Mautvignietten, Aufkleber vom ADAC u.ä. mit.
2. Es dürfen nicht mehr als 25% der Scheibenfläche beklebt sein.
3. Die Scheibeneinfassung muß von Aufklebern frei bleiben.
4. Es muß ein ausreichendes Sichtfeld für den Fahrer gewährleistet sein.
Bei Blendstreifen der Firma DISPO liegt ein entsprechendes Schreiben des TÜV bei, welches die o.g. Angaben bestätigt. Da dieses Schreiben keine ABE für einen speziellen Blandstreifen sondern eine allgemeine Bestätigung ist, kann man diese prinzipiell als Nachweis für alle Blendstreifen nutzen.