Irgendwie wird das bei den TÜVern von Bundesland zu Bundesland
anders gehandhabt. Es heisst im Grunde das alle "rotierenden Teile"
abgedeckt sein müssen, nicht nur die Lauffläche des Profils so wie
es vor 4 Jahren (oder länger?) noch galt. Im Prinzip reicht es dem
TÜVer wenn der Wagen bei Volleinfederung nicht aufsetzt und es nicht
schleift. Sofern Du Federwegsbegrenzer verbaut hast schaut er TÜVer
noch genauer hin und Du musst mindest 1cm Freiraum haben, bei manchen
eine Fingerdicke oder bei anderen muss nur der Kugelschreiber zwischen
Radlauf und Reifen passen. Da Federwegsbegrenzer verschleissen können
rechnet er da mit einer Toleranz.
Wenn Du nun Deine Kante hinten soweit ziehen musst das die eckige
Radlaufkante weg ist, würde ich das auch vorne machen, sieht doof
aus wenn es vorne eckig und hinten rund ist, hatte ich auch ne Weile
so. Wenn die Kante hinten nun extrem gezogen ist (9x17 ET15 beim Compact
wären gute 3cm) musst Du auch die Heckschürze verbreitern damit das
gut aussieht.
Manche TÜVer sagen einem noch man solle diese Schmutzfänger verbauen weil
die normalen Heckschürzen ja so "schmal" sind und der Reifen unten sehr
weit vorsteht. Hab deswegen meine umgebaute Heckschürze oben und unten
verbreitert... auch wegen dem Gesamtbild.
Hier mal er Vergleich von einer 3cm gezogenen Kante zum Serienheck:
Und hier wurde mit GFK richtig dicke verbreitert, die obere Spitze
ist schon fertig und passt perfekt an den gezogenen Radlauf: