Kennt sich wer mit Softairs aus?
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Mitglied seit: 04.08.2005
Stuttgart/Fellbach
Deutschland
254 Beiträge
Hi zusammen
Hatte vorhin ne kleine Unterhaltung über diese "Spielzeugpistolen". Es handelt sich dabei um ne Art Luftpistole mit Plastikkugeln drin.
Die Frage ist, ob es dafür Altersgrenzen oder ähnliches gibt.
Ich meine gehört zu haben, dass es was mit dem Durchmesser der Kugeln zu tun hat. Bis 5mm Durchmesser darf es jeder haben, der älter als 16 ist. Wenn die Kugeln 6mm oder größer sind, wäre der Besitz erst ab 18 erlaubt.
Weiss da einer genau Bescheid?
Ciao Cabriobastler
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Cabriobastler,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Kennt sich wer mit Softairs aus?"!
Gruß
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Soweit ich informiert bin, waren die Dinger grundsätzlich ab 16, egal bei welchem Durchmesser. Aber inzwischen sind die verboten, weil man viele Softairs nicht mehr von einer echten Waffe unterscheiden kann. Es muss glaub ein CE Prüfzeichen drauf sein
Bearbeitet von - raverondope am 29.01.2008 20:20:04
Wer dein Vater ist, ist mir egal! Wenn ich hier angeln will, geht niemand über den Fluss...
Mitglied seit: 16.10.2006
Donauwörth
Deutschland
134 Beiträge
hey ho,
also so weit ich weiß
hat das was mit der feuerkraft also mit dem druck wie die abgefeuert werden was zu tun ab wann die erlaubt sind und wie auch immer.
also mit den energieklassen glaub unter 0,5Joule ist es erlaubt. alles was drüber geht braucht man glaub ich schon den kleinen waffenschein.
mfg
Mitglied im Regio-Team-Schwaben
Wer später bremst ist länger schnell ;)
Co2, Luftdruck Waffen haben Diabolos mit nem Durchmesser vom 4.5 cal.177 und trozdem sind die erst ab 18 frei zu erwerben.Also mit der Kugel größe hat das nichts zu tun.Waffen die eine Mündunsenergie unter 0,5 Joule haben sind frei ab 14 Jahren.Alles darüber ab 18.Und in Deutschlanf sind Waffen mit mehr als 7,5 Joule verboten.
€dit: Ein Waffenschein hat nix mit Erwerbsberechtigung zu tun, man darf mit ihm die Waffen gesichert, ungeladen und nicht Griffbereit von A nach B Transportieren.
Bearbeitet von - playa44 am 29.01.2008 20:24:44
die strasse brennt,es raucht, ein BMW ist aufgetaucht!
Mitglied seit: 14.11.2007
Groß-Kreutz (Havel)
Deutschland
60 Beiträge
die sind doch jetzt verboten oder ???
NUR TOTE FISCHE SCHWIMMEN MIT DEM STROM
Nein eigentlich nicht, laut neuem Gesetz? muss man auf seine Waffen das PBT Nachstempel lassen.Lohnt sich für viele jedoch nicht,weil das Stempeln meist teuer als die Waffe selbst ist^^
Bearbeitet von - playa44 am 29.01.2008 20:48:58
Also das is mein Hobby...folgendes:^^
Bis 0,5 Joule Schussstärke sind Softairs egal ob Vollauto, Semiauto oder Federdruck ab 14 freigegeben.
AB 0,5 Joule Schusstärke sind nur noch Federdruck oder Semiautomaten erlaubt die sind dann ab 18 Jahren ohne Waffenschein frei kaufbar.
Vollautomaten über 0,5 Joule fallen unter das Waffengesetz und dann kannst du dr auch gleich ne richtige Mp5 kaufen^^
Bearbeitet von - Greis am 29.01.2008 21:01:04
The Iron never lies to you. I have found the Iron to be my greatest friend.
Guckn dir an den Holzkrüpp mit seine Spaghettiärmsche...
Mitglied seit: 01.01.2008
Neuhof
Deutschland
17 Beiträge
Soft-Air-Pistolen mit einer Bewegungsenergie von mehr als 0,5 Joule sind unter18 jahren verboten, alle spielzeugwaffen mit niedriger geschossenergie sind frei.
das kaliber spielt hierbei keine rolle.
zu playa44:
co2 und sogenannte luft-druckwaffen bis zu 7,5jule dürfen nur in befriedetem besitztum geführt werden.ausnahmen sind der weg von und zu einer schießstätte (z.b. schützenverein, schießstand).
ein erwerb von waffen wird durch einen waffenschein in einem bestimmten fall oder eine erwerbskarte, sowie die munition durch eine minitionserwerbskarte geregelt. die erworbene waffe ist in einem zeitraum von bis zu 14 tagen nach erwerb in eine waffenbesitzkarte einzutragen.
Bearbeitet von - ose am 29.01.2008 21:06:27
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/waffg_2002/gesamt.pdfdas is das komplette WaffG.
Auf Seite 51 unter punkt 1.1 ist erstmal aufgelistet,wo es um den erlaubnsfreien besitz und erwerb geht.
ansonsten bezüglich der 0,08 joule. hier geht es um spielzeuge,die nicht unter das waffg fallen.
siehe dazu auch seite 54,abschnitt 3 punkt 1.
die altersgrenzen bestimmen sich nicht nach der munition,sondenr wie schon gesagt wurde nach der geschossenergie der waffe.
Bearbeitet von - ^WeEeDsMoKeR_PuFf^ am 29.01.2008 21:13:27
richtig richtig richtig.
allerdings erlaubt der hier im falschen zusammenhang zitierte "kleine waffenschein" auch nur das führen am mann (zB einer schreckschusspistole) im geladenen zustand, jedoch nicht die benutzung.
Wie gesagt, die normalen softairs gelten mehr oder weniger als spielzeug und werden nicht als waffen behandelt.
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Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 04.08.2005
Stuttgart/Fellbach
Deutschland
254 Beiträge
Danke für die vielen Antworten.
Steht auf so ner Pistole die Mündungsenergie irgendwo drauf? Oder wie finde ich die raus?
Ciao Cabriobastler
da sollte <0,5J draufstehen (hoffentlich ist das zeichen richtig rum)
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Ist normal ein Aufkleber drauf auf dem die Mündungsenergie steht. Sonst auf Verpackung oder Anleitung. Wenn alles nicht vorhanden wirds schwierig.
Mitglied seit: 20.02.2002
FC Zürich
Switzerland
272 Beiträge
Rechtliche Lage (Schweiz):
gemäss Gesetzbuch gelten Soft-Air-Pistolen nicht als Waffe, sondern als Spielzeug; theoretisch kann sich somit jedes Kind eine Soft-Air-Pistole kaufen
viele Spielwarengeschäfte verzichten aber ganz auf den Verkauf solcher Waffen oder setzen eine Alterslimite von 14 bzw. 16 Jahren an
Polizeiverbände, Kantone, Ärzteschaft u.a. fordern vom Bundesrat eine Verschärfung des Waffengesetzes bezüglich Soft-Air-Waffen - bisher ohne Erfolg
Zur rechtlichen Lage in Deutschland
Das deutsche
Waffengesetzhttp://www.softairworld.dehttp://www.softairzone.de(Grundsätzlich ist zur Rechtslage in Deutschland zu sagen, dass sie anscheinend ein wenig restriktiver ist, als in der Schweiz: Softairs bis Kaliber 5,5 mm werden vom Handel an Jugendliche ab 14 Jahren verkauft, Softairs ab Kaliber 6 mm duerfen erst ab 18 Jahren erworben werden und muessen eine Kennzeichnung auf der Waffe haben, sog. "F im Fünfeck")
Quelle
gruz
gambino
Zitat:
Soweit ich informiert bin, waren die Dinger grundsätzlich ab 16, egal bei welchem Durchmesser. Aber inzwischen sind die verboten, weil man viele Softairs nicht mehr von einer echten Waffe unterscheiden kann. Es muss glaub ein CE Prüfzeichen drauf sein
Bearbeitet von - raverondope am 29.01.2008 20:20:04
(Zitat von: RaverOnDope)
Ab 6mm sind die ab 18 J. Bin mir 100%ig sicher.
Hifonics Subwoofer
http://partners.webmasterplan.com/click.asp?site=1382&type=text&tnb=32&ref=266240&subid=direct-link_ebay&diurl=http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ssPageName=STRK:MESELX:IT&item=170340950045
das kaliber ist doch unerheblich, der richtige sachverhalt wurde doch schon von greis und anderen aufgezeigt.
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Hallo Zusammen!
Also da hier ja einige AS betreiben, würde ich gerne mal fragen ob ihr in einem Club spielt? Dann könnte man ja mal 2 Hobbys miteinander verbinden. Ich selber spiele bei der U-FL der dem ASVS untergeordnet ist! Wie sieht es bei euch in DE aus? habt ihr auch einen Dachverband etc.?
greez
So meld ich mich hier auchmal zu Wort. Bin seit Jahren aktiv in der deutschen Airsoft Szene und kenne mich auch recht gut mit den rechtlichen Gegebenheiten in Deutschland aus.
Also Waffen werden unabhängig vom Kaliber in 4 Gruppen eingeteilt, wobei 2 davon gänzlich aus dem Waffengesetz ausgenommen sind:
<0,08Joule: CE Kennzeichnung, gilt als Spielzeug, frei verkäuflich ohne Altersbeschränkung oder sonstige Einschränkungen
<0,5Joule: CE Kennzeichnung, werden in Deutschland ab 14 verkauft, allerdings ist das offene Tragen in der Öffentlichkeit verboten
Diese beiden o.g. Gruppen fallen nicht unter das WaffG, sie dürfen vollautomatisch schießen.
Nun zu den anderen beiden
<7,5Joule: Frei ab 18 Jahren.Die Waffe muss ein F im Fünfeck plus Importeursstempel und Kaliberangaben tragen und nur Halbautomatisch oder manuell schießen.(Pumpaction, o.ä) Waffen dürfen nur auf befriedetem Gelände getragen werden, führen in der Öffentlichkeit benötigt einen Waffenschein.
Alles in allem wird diese Gruppe schon als Waffe angesehen-also ausserhalb von eurem Zuhause dürft ihr sie nur mit Waffenschein tragen, bzw. transportieren. Beim Transport darf die Waffe nicht mit weniger als 5 Handgriffen betriebsbereit gemacht werden können. Sprich Magazin extra, Munition extra, Akku/ Gas extra verpacken.
>7,5Joule: Diese Waffen fallen vollkommen unter das WaffG. Zum Beistz/ Führen wird ein Waffenschein benötigt.
Noch ein paar Worte zum "kleinen Waffenschein". Der besagte schein hat rein garnix mit Airsofts zu tun. Der Besitzer eines kleinen Waffenscheines darf lediglich eine Schreckschusswaffe bei sich führen, solange sie verdeckt getragen wird. Selbst mit kl. Waffenschein darf allerding keine Waffe zu menschenansammlungen ( Konzerten, Demos, etc.) mitgenommen werden
so ich hoffe ich hab nix vergessen, falls noch fragen bestehen, ich beantworte sie gerne
Bearbeitet von - Fixäääl am 30.01.2008 18:46:15
Fixaaal (07:55 PM) :
http://www.abload.de/img/foto584340.jpg
Fixäääl (07:55 PM) :
taugt das Bild ?
MCEE (07:56 PM) :
soo schlecht isses gar nich. du bist rasiert und hast mal keinen alk in der hand :-D