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nähe pirna
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry-playboy am 29.01.2008 um 19:59:57 aus dem Forum "Geplaudere" in dieses Forum verschoben.Kann mich mal einer aufklären? :-)
ich les immer was davon, kapier es aber nicht. dachte das man alle felgen, die aufs auto passen, einfach eintragen lässt. ist dem nicht so?
Bearbeitet von - angry-playboy am 29.01.2008 19:59:57
wer andern eine Bratwurst brät, hat ein Bratwurst bratgerät
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Hallo mefdel,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "reifenfreigabe? wie was"!
Gruß
natürlich. solang die auflagen erfüllt sind die um gutachten vermerkt sind!
wenn du z.b eine andere reifengröße aufziehen möchtest wie im gutachten also z.b im gutachten steht 225/40r17 un du wills 225/35r17 ufziehn muss du für die 225/35 r17 eine reifenfreigabe vom hersteller besorgen.
so denke ma das beantwortet deine fragn
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jo, äh das mit die reifen hab ich jetzt.
und wie ist das mit felgen?
wenn ich mir jetztfelgen hole, wo in der ABE nur der 5er frin steht und ich die aufn 3er mache, kann man das einfach eintragen lassen? ich glaub das hast du mir schon beantwortet, will nur auf nummer sicher gehn.
wer andern eine Bratwurst brät, hat ein Bratwurst bratgerät
Wenn das Gutachten nicht für dein Fahrzeug ist, dann läuft es auf eine Einzelabnahme raus...
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damit hab ich schon fast gerechnet. Danke für de infos
wer andern eine Bratwurst brät, hat ein Bratwurst bratgerät
Und die reifenfreigabe bekommst du beim Hersteller vom Reifen!
Einfach anrufen Felgengrösse durchgeben und welche Reifenbreite drauf kommen soll, wenn der Reifen für die J Grösse Freigegeben ist bekommst du ein Fax mit der Freigabe, das wars!
etwa ein CSL...? LAUNCH TIME CREW 2006