Motorhaubenverlängerung AUStragen?!
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Oberhavel
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Habe ja meine verlängerte Haube nun verkauft
und fahre in zukunft wieder mit einer Serien-
haube rum, also Serienhaube im Sinne von nix
angeschweisst. Die Verlängerung wurde ja nun
damals in meinen Brief und dann Fahrzeugschein
übertragen, muss das nun wieder gelöscht werden?
BMW Team Oberhavel
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Hallo Nicore,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Motorhaubenverlängerung AUStragen?!"!
Gruß
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Natürlich muß das wieder ausgetragen werden.
daniel.krueger ist das ernst gemeint? Den Paragraphen will ich sehen wo das steht.
Ich lass ja auch nicht im Winter meine Größe für die Sommeralus austragen.
@ Blade
Ja die Größe deiner Winterreifen steht ja auch noch im Schein. und das ist ja was anderes wie mit der Haube. Musst austragen lassen.
@ Blade 2:
Selbstverständlich ist das ernst gemeint.
Bei Rädern stehen ausdrücklich mehrere mögliche Varianten in den Papieren, (wenn die Eintragung formal richtig gemacht wurde auch immer mit einem der Zusätze "auch genehmigt", "wahlweise" o.ä.)
Ansonsten ergebt sich die Pflicht zur Austragung aus den gleichen Paragraphen, die auch für die Eintragung zuständig sind (also 19 und 21), da die Demontage eines Teiles genauso eine Bauartveränderung darstellt wie die Montage.
Bearbeitet von - daniel.krueger am 24.01.2008 19:05:25
Hätte ich nich gedacht, muss ich meinen luftfilter jetzt austragen lassen weil ich wieder den serienmässigen Luftfilterkasten fahre?
Aber selbst wenn, ich denke in der Praxis wird das nichts machen solang alles serienmässig ist
Bearbeitet von - tiefflieger am 24.01.2008 19:15:56
o
L_/
OL
This is Schäuble. Copy Schäuble into your profile to hilf him on his Weg to the new Überwachungsstaat
@ Tiefflieger:
das gilt selbstverständlich für jede Eintragung, insofern die Eintragung nicht in etwas so aussieht "wahlweise mit Serienluftfilter oder Sportluftfilter" (Soetwas gibt es ganz vereinzelt auch, wobei ich sowas bisher nur bei Spoilern u.ä. gesehen habe.)
Also wenn ich deine Antwort wort wörtlich interpretiere macht das auch Sinn. Aber er hat ja nicht vor ohne Motorhaube rumzufahren. Denn die Serienhaube ist ja in der Bauartgenehmigung des Herstellers eingeschlossen. Aber ich werde mir 19 und 21 noch mal in Ruhe zu Gemüte führen und mich melden sobald ich mir sicher bin was Sache ist.
@ Blade 2:
Insofern ein Teil eingetragen ist, was ein Serienteil ersetzt, so entspricht das Fahrzeug in dieser Hinsicht aber nicht mehr dem genehmigten Serienzustand. Die Betriebserlaubnis des entsprechenden Fahrzeuges ist damit dahingehend abgeändert, daß es nur noch mit dem geänderten Teil zugelassen ist.
Ein wichtiger vom Gesetzgeber gewollter Nutzen einer Eintragung ist ja auch der, daß sichergestellt werden soll, daß ein Umbau korrekt ausgeführt wird und dies gilt natürlich sowohl in die eine als auch in die andere Richtung.
Steht da nicht im schein immer " auch erlaubt"
Hbae bisher nie was wieder austragen lassen,weder ESD,K&N Filter, etc. hat auch niemals jemand bemängelt.
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg
@ louisdama:
"Auch erlaubt" steht aber in der Regel nur bei Rädern. Wenn Du eine anderweitige Eintragung mit diesem Zusatz hast, dann muß das entsprechende Teil im Falle des Ausbaus nicht ausgetragen werden, so eine Eintragung dürfte aber außer bei Rädern eher die Ausnahme sein, bei Einzelabnahmen (wie es bei der Motorhaube der Fall sein dürfte) gibt es so etwas meines Wissens garnicht.
Wenn es noch niemand bemängelt hat, daß Teile nicht ausgetragen wurden, dann hattest Du bisher einfach Glück.
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Oberhavel
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Na das is ja doof... na was soll's. Ich lass das austragen
wenn ich meinen neuen Frontumbau eintragen lassen. :)
BMW Team Oberhavel
Eigentlich muss man nix austragen, außer evtl. beim Fahrwerk, dort wird die Fzg. Höhe ja neu ermittelt.
Bei serienmäßigen Karosserie-Teilen tritt doch die ABE des Fahrzeuges wieder in Kraft.
Eintragungen muss man ja nur, wenn Abweichungen entstehen, die nicht in der ABE enthalten sind (Serienteile von BMW sind alle erhalten, außer Sonderzubehör) oder hat jemand schon ein originales Teil eingetragen gesehen? zb. bei Scheinwerfer, Tür etc. ?
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten...
Ich bitte dich !!!!!!!
Wenn du Alufelgen eingetragen hast und dann deine z.b.Winterreifen auf stahlfelgen fährst dann steht das doch auch im brief und du hast sie nicht am Auto.
Ist doch nur von vorteil umso mehr du eingetragen hast desto weniger kommen die Bullen drauf dich bein nächsten mal anzuhalten weil die wissen was sie alles zu lesen haben!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Die strasse brennt es ruacht ein BMW ist aufgetaucht
§27 StVZO: "Die Angaben im Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein... ...müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen."
Damit dürften doch wohl alle Zweifel ausgeräumt sein.
Ich gebe "daniel.krueger" recht.
Ob es in der Praxis aber jemand interessiert steht auf einem anderen Blatt.
Aber wenn man eh beim TÜV ist, kann man das gleich miterledigen lassen.