Zitat:
Es ist grundsätzlich erlaubt mit TÜV Eintragung, ABER wenn damit eine Straftat begangen wird, ist es rechtlich nicht gestattet und führt zu einer Strafe.
Zitat:
Kenne einige, die das haben und nicht mal beim Tüv gab es Probleme mit der neuen Plakette.
Schon komisch oder?????
Gruß Christian(Zitat von: Bergibmw)
Zitat:
2. hast du nie eine sicherheit (garantie) das der Lack hält. die seiten scheiben sind immer in Bewegung da blätter der Lack ab. das schaut schäuslich aus.
Zitat:
@Myxin31
Nix für Ungut, aber ohne Fakten ist deine Aussage völlig wertlos.
1.Welcher Grad an Tönung wird eingetragen ?
2.An welchen Scheiben wird eine Veränderung eingetragen ?
3.Welches Verfahren wird zur Tönung benutzt ?(Zitat von: Merlin-9999)
Zitat:
@E36-Freak
Um genau zu sein, es ist die StvZO.
Zitat:
@Myxin31
Nix für Ungut, aber ohne Fakten ist deine Aussage völlig wertlos.
1.Welcher Grad an Tönung wird eingetragen ?
2.An welchen Scheiben wird eine Veränderung eingetragen ?
3.Welches Verfahren wird zur Tönung benutzt ?
@E36-Freak
Um genau zu sein, es ist die StvZO.
Den § weiß ich im Moment nicht, aber sinngemäß steht dort, daß jedwede nachträgliche Veränderungen der Front- und/oder vorderen Seitenscheiben verboten ist.
Bearbeitet von: Merlin-9999 am 07.10.2009 um 16:29:25(Zitat von: Merlin-9999)
Zitat:
frontscheibe muß nach der tönung eine lichtdurchlässigkeit haben von min.75% vordere seiten von min.70% ...
Zitat:
... wir erstellen das gutachten zur neuerteileng der bauartgenehmigung diese diese wird dann von der zuständigen zulassungstelle erteilt....
Zitat:
das verändern führt zum erlöschen der betriebserlaubnis das ist richtig, aber wenn man diese nicht neu erteilen könnte würden nur noch sehr wenige autos rumfahren, denn jedes bauart geprüfte teil das verändert wird brauch eine neu erteileng der be!
Zitat:
1. Der § 22a Absatz 1 Nr.3 StVZO fordert eine allgemeine Bauartgenehmigung für Scheiben aus Sicherheitsglas und Folien auf Scheiben (Nachweis eines definierten Bruch- und Festigkeitsverhaltens; definierte lichttechnische Eigenschaften, usw.).
2. Der § 35b Absatz 2 StVZO fordert ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsbedingungen (180 ° Winkel um den Fahrer herum; auch bei Nacht!!!)
3. Der § 40 Absatz 1 StVZO fordert, daß Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind (=> aus der Sichtfeld-Definition heraus => die Winschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben), klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein müssen!!!
Diese Kombination von 3 gesetzlichen Forderungen sind momentan ein schwer zu erfüllendes Kriterium, welches bislang meines Wissens keine Scheibenfolie und keine nachträglich aufgebrachte Bedampfung (Verspiegelung) nachweislich eingehalten hat. Es gibt derzeit nur Scheiben, die mit einer speziellen Bedampfung ausgerüstet sind, (siehe bestimmte Renault-, Mercedes-Benz- und BMW-Fahrzeuge) welche aber die oben genannten Kriterien einhalten.
Zitat:
Im Grunde geben deine Aussagen auch nichts anderes wieder, als das was hier immer geschrieben wird, mit Ausnahme vlt. der technischen Überprüfung und Möglichkeit der Eintragung.
Zitat:
frontscheibe muß nach der tönung eine lichtdurchlässigkeit haben von min.75% vordere seiten von min.70% ...
Im Umkehrschluß heißt das ja, max. Tönung der Frontscheibe von 25% und der Seitenscheiben von 30%.
Da diese Werte von den meisten Herstellern als Standartwerte angegeben werden, sehe ich hier wenig bis gar keinen Spielraum für den Tönungsfachmann.
Diese Werte waren ungefähr im ürigen auch immer Tenor der betreffenden Threads.
da ist denke ich der fehler auf den scheiben steht max 25 oder max 30 was die ece hbesagt aber von keinem erreicht wird, da es für die einmessung vor und nach der behandlung gibt kann ich dir sagen das audi bmw und mercedes die höchsten original werte haben. und die gehen nie über 20 also reden wir von min 10 % was deutlich was ist.
Mir stellt sich jetzt die Frage welche Werte nun dem tatsächlichen Tönungsgrad entsprechen, Fertigungsschwankungen mal ausgenommen ( Hersteller nach DIN ISO oder nachträgliches Gutachten ) ?
Weiter muß man auch fragen, ob eine Nachtönung im ca.1-2% Bereich den ganzen Aufwand / Kosten rechtfertigt ?
das beantwortet ja oben, es ist immer eine einzelabnahme da eine iso nicht zu erreichen ist da wie du ja schon sagst je nach anbieter verschiedene grund tönungen vorhanden sind.
Zitat:
... wir erstellen das gutachten zur neuerteileng der bauartgenehmigung diese diese wird dann von der zuständigen zulassungstelle erteilt....
Hier sehe den größten Casus Cnactus.
Wie ich aus eigener Erfahrung weiß gab/gibt es ein Schreiben der KBA an die Zulassungsstellen, daß speziell solche neu erstellten Gutachten nicht akzeptiert werden dürfen/durften.( Stand Herbst 2004 )
ich werde mal schauen wann das gutachten das erste mal durch uns erlangt worden ist bin erst 3 jahre dabei und solang wird es bei uns im haus abgenommen.
Abschliessend möchte ich hier nicht den Eindruck erwecken, deine Arbeit schlecht zu reden.
so verstehe ich das auch nicht, aber ein feiner zug von dir, ich sehe das als diskusion auf einem interessanten nivou
Ich gebe hier nur meine Erfahrungen preis, nachdem ich mich fast 2 Jahren mit dem Thema beschäftigt habe.
Leider mußte ich in diesem Zeitraum widerholt feststellen, daß feste Zusagen nicht eingehalten wurden.
Es hat einige Zeit gedauert, bis eine, für mich wirklich kompetente Firma ( im speziellen der Geschäftsführer ) mich in die verzwickte Gesetzeslage dieser Thematik eingeweiht hat. Ich durfte dort auch mal hinter die Kulissen schauen ( div. Gutachten / Schriftverkehr mit dem KBA, TÜVRheinland, TÜVNord,TÜVSüd usw. ).
ich kenne nun durch die zusammenarbeit auch einen der geschäftsführer recht gut darum will ich ja auch mitreden da hier viel mißverstanden wird. was ja sehr schade ist.
Zitat:
das verändern führt zum erlöschen der betriebserlaubnis das ist richtig, aber wenn man diese nicht neu erteilen könnte würden nur noch sehr wenige autos rumfahren, denn jedes bauart geprüfte teil das verändert wird brauch eine neu erteileng der be!
Da wohl die meisten Veränderungen durch Austausch der betreffende Teile geschieht, und diese schon ein Teilegutachten haben sollten, wird bei Abnahme doch nur der korrekte Anbau bescheinigt, und so die BE wieder erteilt, oder nicht ?
das nunwieder kommt klar auf die teile an, ich rede ja von einzelabnahmen wie motor karosse oder felgen über 2% abweichung.(Zitat von: Merlin-9999)
Zitat:
Mag ja sein, das Firmen wie "Brabus" per Einzelgutachten und Einzelabnahme einer entsprechenden Scheibe in der Lage sind, eine ensprechende Tönung (nachträglich) in den vorderen Seitenscheiben zu realisieren, welche dunkler ist als die Serienscheibe von Markenherstellern im Rahmen der erlaubten Grenzen..
denke wir bewegen uns da in einem vierstelligen Bereich...den der Kunde dann gerne zahlt
die Masse an Tuninfirmen die so etwas anbietet, unterscheidet sich alleine schon von dieser Tatsache(Zitat von: E36-Freak)