100.000 km bei 4 Vorbesitzern und Ez 1993 sind schon sehr unwahrscheinlich. So ein ungewöhnlich geringer km-Stand bei einem 14 Jahre alten Auto sollte vor Abgabe von rechtswirksamen Ebay-Geboten genauestens hinterfragt und anhand von Belegen wie Scheckheft und Rechnungen nachgewiesen werden können.
Ein Auto ohne Besichtigung und Probefahrt zu ersteigern, finde ich äußerst leichtsinnig.
Denn der ersteigerte Wagen muss natürlich trotzdem abgenommen werden. Es sei denn man kann dem Verkäufer Betrug nachweisen, aber das ist äußerst schwierig und bei dieser ungenauen Artikelbeschreibung ziemlich aussichtslos.
Bei Nichtabnahme kann der Anwalt des Verkäufers zusätzlich noch schnelles Geld verdienen und den Ersteigerer mit minimalem Arbeitsaufwand auf Schadensersatz und Übernahme aller Kosten einschließlich seiner eigenen verklagen. Das wird dann noch mal zusätzlich richtig teuer.