Schlagloch, Felge Kaputt, Zahlt die Stadt?
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Ich bin Gestern auf dem Beschleunigungsstreifen durch ein Schlagloch gefahre. Wegen Regen nicht zu erkennen.
Jetzt sind auf der Fahrerseite beide Felgen gebrochen.
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Hallo mein328,
schau mal hier
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Gruß
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Leider habe ich keine Rechtschutz Versicherung ;-(
Mitglied seit: 07.04.2006
Im Herzen des Wilden Ostens
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1937 Beiträge
dann wird dich der anwalt genauso viel kosten wie 2 neue felgen.. nur was warn das fürn abnormales schlagloch das die gleich durchbrechen??
sebi
schraubst du noch, oder fährst du schon?
Mitglied seit: 07.02.2006
Becks-Town (HB)
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1945 Beiträge
NUr falls sie ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt habe. Dazu muß der Schaden dort bereits bekannt gewesen sein ohne das darauf reagiert wurde. Sollte dort jedoch ein Tempolimit oder der Hinweis auf Straßenschäden gewesen sein hast du keine Chance.
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
ist egal, auch mit rechtschutz hast du keine handhabe.
ist nem bekannten meiner eltern auch so ergangen. da hats auch nichts gebracht. die stadt sagt, wer hinsieht fährt nicht rein, obwohl das total lächerlich ist weil man das nicht immer sehen kann. bei ihm war überigens die ganze aufhängung vorne hin, beide felgen und hinten waren die querlenker nicht mehr zu gebrauchen.
mfg FRY
Geiz ist geil?!? - Dann fahr doch Fiat!
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 02.02.2005
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244 Beiträge
Das Loch war voller Wasser. Da kann man nichts sehen. Und Hinweisschilder gab es auch nicht.
Das Loch ist 10cm tief.
ah du scheisse...nadan viel glück!
da haste eigentlich keine Chance außer die Kommunale Haftpflicht ist gnädig und zahlt.
Davon gehe ich aber nicht aus.
Im übrigen muss ned unbedingt die Stadt dafür zuständig sein. Kommt immer auf die Straße an.
Wars direkt in der Stadt kanns auch ne Kreisstraße gewesen sein. Dann wäre der Lkr. zuständig. Wars ne Autobahnauffahrt is der Landkreis in der Regel mitm Kreisbauhof zuständig.
Im übrigen, immer sofort Fotos machen. Es gibt genug die so versuchen von der Stadt/Versicherung für irgendwelche absurden Schäden die vorher schon bestanden Geld abzuknöpfen.
Da wird von haus aus gerne genauer überprüft.
Automobiler Individualist
Ich würds lassen. Kostet Nerven, mehr Geld als die Felgen und kommt doch nix bei rum.
hatte mal sowas ähnliches, bin nachts in der stadt gefahren auf einer straße auf der morgens die baustelle abgebaut wurde, es lagen allerdings noch faustdicke pflastersteine auf der straße und ich hab einen erwischt, hab mir hab mir den kompletten radkasten kaputtgeschlagen mit dem teil, die stadt hat nur gelacht und meinte selbst schuld, also ich glaube nicht das du da sehr viel glück haben wirst!
Loved by few, Hated by Many, but Respected by all!!!
REGION RHEIN-MAIN
Freiwillig wird die Stadt (oder je nach Zuständigkeit ggf. Land bzw. Bund) nie zahlen, da hat man, wenn überhaupt, nur mit Anwalt eine Chance.
Ob man generell eine Chance hat, etwas zu bekommen, hängt von mehreren Faktoren ab, war das Schlagloch mit Wasser gefüllt und daher nicht erkennbar, so würde ich ersteinmal recht gute Chancen sehen, in jedem Falle hätte man aber gleich die Polizei rufen sollen, damit man Beweise hat.
solche fälle gabs schon zu hauf in den medien. hast du geringe bis keine chancen...ob mit oder ohne anwalt!
Bearbeitet von - copy am 19.01.2008 16:12:40
1.Eine ähnliche Argumentation gilt für wassergefüllte Schlaglöcher, deren Gefahr meistens schwer abzuschätzen ist. Deshalb muß ein Autofahrer auch laut Rechtsprechung beim Durchfahren einer Pfütze immer mit einem Schlagloch rechnen. Fährt er durch ein Loch, dessen Tiefe er nicht abschätzen kann, greift die Verkehrssicherungspflicht nicht – schließlich begibt sich der Autofahrer so sehenden Auges in die Gefahr.
oder du hast glück....siehe ---->
2.Da die gefährliche Stelle weder durch Hinweisschilder gekennzeichnet noch durch Ab-sperrungen gesichert war, verklagte der Autofahrer die zuständige Behörde auf Schadensersatz. Mit Erfolg: Das Oberlandesgericht Dresden entschied, dass die Gemeinde drei Viertel des Schadens ersetzen muß.
"Als Kraftfahrer habe man seine Fahrweise zwar grundsätzlich den Straßenverhältnissen anzupassen. Allerdings seien die Behörden verpflichtet, den Verkehr möglichst gefahrlos zu gestalten und Verkehrsteilnehmer vor unvermuteten Gefahrenquellen zu schützen oder zumindest zu warnen. Voller Schadensersatz stünde dem Autofahrer aber nur zu, wenn er nachgewiesen hätte, dass auch ein besonders umsichtiger Fahrer dem Schlagloch nicht ohne Beschädigungen hätte ausweichen können".
OLG Dresden, Az. 6 U 538/98
QUELLE INTERNET
Bearbeitet von - copy am 19.01.2008 16:15:21
Ohne Rechtsschutz keine Chance..ausserdem hätte ich es als Unfall aufnehmen lassen