Überholt im überholverbot
Das mit der Kamere kannste getrost vergessen, du weißt schon das du Privatpersonen nur mit deren Einverständnis Filmen darfst.
Wird garantiert nicht vor Gericht anerkannt.
Wenn die Polizei filmt ist es natürlich etwas anderes, dort ist es zur Gefahrenabwehr.
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
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Hallo shgfa,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Überholt im überholverbot"!
Gruß
Und mit ner Kamera kannst du doch auch nicht die tatsächliche gefahrene Geschwindikeit des Verkehrshindernisses festhalten.
Ersteller dieses Themas
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ich werden dann wohl das geld zahlen müssen.
Nur verstehe ich nicht ganz warum ich keine bogen zum unterschreiben bekommen habe.