Unfall bei Dienstfahrt mit Pers. Schaden
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Mitglied seit: 03.02.2004
Burghausen
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Hi,
ich weiß dass ich hier keine rechtskräftige oder juristische Hilfe bekomme, jedoch hätte ich gerne die Sichtweise des Forums.
worum gehts: Beim Ausfahren aus einer Tankstelle übersah ich eine von rechts kommende Radfahrerin, welche dann stürzte und sich Prellungen zuzog. Polizei und Rettungswagen wurden verständigt. Alles passierte mit einem Firmenwagen während der Dienstzeit.
Nunja, Anzeige wegen Körperverletzung im Straßenverkehr bekommen, wie abzusehen war. Lt. Info der Polizei wird meist die Einstellung des Verfahrens von der Staatsanwalt angeboten gegen Zahlung eines gewissen Betrags. Heute kam Post der Staatsanwaltschaft, möchten eine Zahlung an eine gemeinnützige Organisation, der Betrag der bei mir 20 Tagessätze entspricht. Dafür keine Verhandlung, keine Punkte, keine Einträge.
Der Polizist nannte nen Betrag von 70-80 EUR was kommen wird. Der tatsächliche Betrag ist aber über 10x höher.
Was würdet ihr tun? Einspruch und auf Verhandlung hoffen? Verursacher bin ich zweifelsfrei, wenngleich die Radfahrerin nicht den Rad sondern den Fußweg nutze, welcher näher an der Ausfahrt liegt.
Auch wurde in dem Schreiben "Vorsatz" angegeben, obwohl ich die Geschädigte nicht gesehen habe, aufgrund örtlicher Gegebenheiten.
Werde morgen auf jedenfall zum RA gehen, jedoch lässt mich das jetzt kaum zur Ruhe kommen.
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Mitglied: seit 2005
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Hallo coupe-maniac,
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Gruß
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Mitglied seit: 01.01.2008
Neuhof
Deutschland
17 Beiträge
also ich würde es auf die verhandlung ankommen lassen.
grund1: da es sich um einen unfall (kein straftatdelikt) handelt, zumindest wenn du nüchtern und ohne einfluss berauschender mittel gefahren bist und den schade nicht absichtlich beigeführt hast, kann von einem vorsatz nicht gesprochen werden. AUSNAHME: du hast z.b.behauptet das du ausgefahren bist ohne auf den verkehr zu achten---oder, den verkehr nicht beachtet zu haben.
grund2: jeder fahrzeugführer im bereich der STVO, muss sein FZ so führen das er zu jeder zeit anhalten kann (oder so ähnlich), also auch für radfahrer (gibt ein fall aus Düsseldorf OLG).
also doch ganz gute changsen für dich!!!
anwalt und durch
viel glück
Ich würd die Spende machen, da biste fein raus, das wird sonst noch teurer, frag mal nen Anwalt...
"Wieso bin ich der einzige, der immer irgendwie Recht hat?
Ich möchte das bidde ma wissen! (Zitat: Dittsche)
Hinzu kommt noch, dass das Fahrrad (wenn von rechts gekommen) wohl auf der falschen Seite fuhr. Denn die müssen wie beim Straßenverkehr auf der richtigen Seite fahren. Also könnte die gute evtl sogar ne Teilschuld bekommen.
Geh damit zum Anwalt, der wird dir schon sagen was Sache ist.
Wer dein Vater ist, ist mir egal! Wenn ich hier angeln will, geht niemand über den Fluss...
ich könnte mir vorstellen, das wenn Du bezahlst auch die alleinige Schuld eingestehst und somit kommt auch eine Schmerzensgeldforderung vom Radfahrer auf dich (Versicherung) zu. Auf jeden Fall Anwalt. Viel Glück!
Mitglied seit: 16.11.2007
Zittau/Oberlausitz
Deutschland
65 Beiträge
einspuch erheben, alles den anwalt übergeben und gut ist. wie schon gesagt es ist ein unfall den du ja nicht mit vorsatz gemacht hast. wieso dann eine so hohe strafe zahlen? naja das ist wieder der deutsche rechtsstaat. viel glück.
mfg jens
Auch nach Niederlagen gibt es Siege
Ein etwaiges Schmerzensgeld würde die Haftpflicht des Fzgs übernehmen... also da brauchste dir keine Gedanken zu machen. Ich würd zahlen. Mit Anwalt und Prozess ist der Ausgang ungewiss und allein der Anwalt wird dich ne Stange Geld kosten. Solang kein Fahrverbot droht, würd ich mich nicht versuchen da rauszureissen.
Gruß, Dirk - www.bmw-club-saarland.de
Wenn Dir Vorsatz bei einem Unfall mit Personenschaden zur Last gelegt wird, dann würde man Dir ja unterstellen, Du hättest den Radfahrer mutwillig umgenietet...Den Betrag den Dir der Polizist genannt hat, ist denke ich nur der Betrag für den eigentlichen Fahrfehler gewesen. Die können gar nicht ermessen, was das Gericht festlegen wird. Im Regelfall wird die Sache (hier bei uns) eingestellt, wenn die gegnerische Partei keinen Strafantrag wegen fahrlässiger Köprerverletzung stellt, der Vorgang geht dann an die Straßenverkehrsbehörde und dort wird dann der Regelsatz für den entsprechenden Verstoß festgelegt. Sicherlich eine schwierige Entscheidung, bei einem Einspruch hast Du unter Umständen die schlechteren Karten. Die Frage ist, durfte der Radfahrer da lang fahren (war der Radweg unter Umständen in beide Richtungen freigegeben). Ein guter Anwalt wird Dir sicherlich sagen können ob es Sinn macht, es mit einem Einspruch zu versuchen.
Also mal schön der Reihe nach :
Geh auf jeden Fall zum Rechtsanwalt ! Der wird Dich richtig beraten , ob Du dagegen angehen solltest oder nicht !
Von meiner Seite heraus (ohne die wirklich exakten Fakten zu wissen) lohnt sich ein Einspruch schon !
1. Die Radfahrerin kam von rechts
2. Vorsatz ist Dir nicht zu unterstellen , oder wolltest Du die Dame erwischen ?
3. Körperverletzung ist ein Straftatbestand , der dann so ein Leben lang in Deinen Akten steht !
Dementgegen stehen :
1. Du musst Dein Fahrzeug jederzeit zum Stehen bekommen
2. Eingriff in den Strassenverkehr mit unfallfolge (in der Regel 35€)
3. Die Schwere der Verletzung der Radfahrerin - die muss auf jeden fall ärztlich attestiert werden
Wie gesagt , geh zum Anwalt und lass Dich unter der Berücksichtigung aller Fakten und Einsicht in die Unterlagen genau beraten ! ! !
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Mitglied seit: 03.02.2004
Burghausen
Deutschland
183 Beiträge
War heute morgen beim Anwalt.
Grundsätzlich hat er gemeint ich sollte zahlen, wenngleich ich auch versuchen sollte den Betrag zu drücken, ist wohl in der Praxis öfter machbar.
Vor Gericht hätte ich eine 50/50 Chance, auf jedenfall würde ich schuldig gesprochen werden im Bezug auf die Vorfahrtsmissachtung sowie die nicht vorsätzliche Körperverletzung.
Radweg ist in beiden Richtungen freigegeben, jedoch ist die Radfahrerin am Fußweg langgefahren, was leider sehr schwer zu beweisen ist.
Einen Eintrag ins Flensburger Verkehrsregister wäre mir somit sicher, wobei ich die Strafzahlung drastisch minimieren könne, der Betrag könne auf den des Bußgeldkatalogs fallen, also 75 EUR. Aber leider alles ein kann, kein Muss.
Genauso kann es auch sein daß ich zu 100% Schuldig gesprochen werde und ich eine höhere Strafe, Vorstrafe sowie Eintrag ins Flensburger Verzeichnis bekomme.
Bin Rechtsschutz versichert also Anwaltskosten zählen nicht. Wird auch übernommen.
Die Radfahrerin hätte Prellungen sowie einen Sitzbeinbruch.
Ich war nüchtern, und habe auch auf den Verkehr geachtet.
Bearbeitet von - coupe-maniac am 10.01.2008 13:07:18
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Mitglied seit: 01.01.2008
Neuhof
Deutschland
17 Beiträge
also eine vorstrafe bekommst du sicher nicht, ganzgleich wie es ausgeht.
du schreibst den zu erwarteten betrag (spende) mit dem zehnfachen von 70,-, das wären 700,-. da würde ich eine grichtverhandlung in erwägung ziehen. 50:50 ist ok, das reicht deinem anwalt ein 60:40 für dich zu erreichen und du zahlst schon mal kein schmerzensgeld bzw. nicht das ganze. denn schliesslich bleibt dadurch das die frau ja auch nicht anhalten konnte eine telschuld für sie stehen,also gute changsen!! mach wie du denkst!!