Onlineshops und Gewährleistung?
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 18.04.2005
Köln
Deutschland
254 Beiträge
Hallo,
Hallo,
ich habe vor mir einen neuen LCD-TV zuzulegen und möchte diesen über einen Onlineshop wie medianess, mediatoys, redcoon oder innova24.de kaufen, da dort die Preise noch wesentlich niedriger sind als bei saturn & Co.
Dass hier auch die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monate greift ist mir bewusst, nur wüsste ich gerne wie die Abwicklung im Garantiefall erfolgt?
Muss das Gerät zum Online-Händler zurück oder kann man direkt den Kundenservice des Herstellers kontaktieren?
Hat jemand Erfahrungen sowohl positiv, als auch negativ mit Onlinehändlern für Heimelektronik gemacht?
Ich wurde als Ferkel geboren, bin als Schwein großgeworden. Also kann ich auch fahren wie eine Sau.
www.unfreiwillig120.de
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Colonia,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Onlineshops und Gewährleistung?"!
Gruß
Ähnliche Beiträge
Die folgenden Beiträge könnten Dich ebenfalls interessieren:
naja soweit ich mich erinnern kann steht im gesetz (?) das man sich direkt an den Händler wendet / wenden kann. Diese winken jedoch meißtens ab und "leiten" einem direkt zu mehrsteller weiter.
von der bearbeitungzeit her denke ich das es schneller geht es zum hersteller direkt zu schicken. aber ist für den käufer bequemer zum händler zu gehen / zu schicken da der sich um den ganzen scheiss dann kümmern muss *g*.
also kannst beruhigt im onlineshop einkaufen. viele händler haben ja mittlerweile nen gutes RMA System. da läufts dann auch problemlos ;-)
ich denk mal du kannst dich direkt an den hersteller wenden. der muss ja auch ne gewährleistung für seine ware darbieten.
I ain't asked any pardon for anything I've done
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 18.04.2005
Köln
Deutschland
254 Beiträge
Muss ich als Käufer in einem Garantiefall auch die Versandkosten tragen oder bekomme ich die erstattet? Bei 46" LCD wären die ja nicht ganz unerheblich.
Sony schickt z.B. Servicemitarbeiter raus, wie ich gelesen habe.
Ich wurde als Ferkel geboren, bin als Schwein großgeworden. Also kann ich auch fahren wie eine Sau.
www.unfreiwillig120.de
Viele Shops wickeln sowas dann wohl auch über die lokalen Vertragspartner des jeweiligen Herstellers ab.
Zumindest in den Großstädten.
Da bringt man die defekte Ware dann zu nem TV Fachhändler und bekommt ein Ersatzgerät.
So wurde es mir zumindest von ein paar Shops geschrieben. Weil ich hab meinen 46"er auch online gekauft und war mir deswegen auch nicht so sicher.
Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser..
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 18.04.2005
Köln
Deutschland
254 Beiträge
Hi Stefan, darf ich fragen in welchem Shop Du gekauft hast?
Ich wurde als Ferkel geboren, bin als Schwein großgeworden. Also kann ich auch fahren wie eine Sau.
www.unfreiwillig120.de
Jeder Gewerbetreibende, welcher etwas an einen Endverbraucher veräußert (verkauft) muss eine gesetzliche Sachmangelhaftung / Gewährleistung von 24 Monaten gewähren.
Die Abwicklung im Gewährleistungsfall kann jeder handhaben, wie er möchte: Abholung bei Dir, kostenfreier Versand von Dir zu ihm oder es wird über eine sog. Herstellergarantie abgewickelt. In diesem Fall ist der Hersteller verantwortlich. In der Regel sollte aber bei Herstellergarantien darauf hingewiesen werden, das es sich um eine solche handelt.
Heute ist der erste Tag vom Rest des Lebens *** offense wins games, defense wins championchips
Hier hab ichs bestellt.
Aber bei denen hab ich das nicht erfragt ;)
Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser..
Zitat:
Muss ich als Käufer in einem Garantiefall auch die Versandkosten tragen oder bekomme ich die erstattet? Bei 46" LCD wären die ja nicht ganz unerheblich.
Sony schickt z.B. Servicemitarbeiter raus, wie ich gelesen habe.
(Zitat von: Colonia)
beim Warenwert von über 40€ bezahlt der Verkäufer das Porto. alles was darunter liegt musst Du zahlen
Naja die 40€ sollte so ein 46" TV doch mal locker überschreiten ;)
Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser..
Man muß hier ersteinmal zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden. Im Rahmen der Gewährleistungspflicht ist der Händler dazu verpflichtet, alle anfallenden Kosten für die Abwicklung des Gewährleistungsfalles zu übernehmen. (Das gilt nicht nur bei onlinekäufen sondern immer. Man kann also auch z.B. Fahrkosten u.ä. geltend machen) In der Realität sieht es aber oft anders aus, da versuchen die Händler gerne, ihre Gewährleistungspflicht auf die Herstellergarantie abzuwälzen und diese umfasst i.d.R. nicht die Erstattung von Versandosten. Auch weigern sich die Geschäfte i.d.R. z.B. für entstandene Transportkosten Ersatz zu zahlen, wenn man ein Gerät im Laden abgibt, da muß man sich dann halt überlegen, ob es sich lohnt, einen Anwalt einzuschalten, um eine Forderung nach ein paar EUR durchzusetzen.
EDIT: Die 40-EUR Grenze gilt nur für Rücksendungen, die auf Grund von Nichtgefallen erfolgen, im Gewährleistungsfall ist eine Einsendung IMMER kostenlos.
Bearbeitet von - daniel.krueger am 07.01.2008 21:57:37