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Moin Jungs.... ich habe da im internet was gesehen das mir einfach keine ruhe mehr lässt, will das auch haben ^^ und zwar die scheinwerfer vorne so umgebaut das, das Abblendlicht in den inneren Scheinwerfern ist und das Fernlicht in den Aüßeren beiden...
hat das schon mal jemand von euch gemacht...weiß jemand ob es da probleme mit dem tüv geben könnte ( wird ) ...z.B mindestabstand und son kram....
wenn jemand von euch erfahrugen mit sowas hat ...meldet euch bitte....
mfg
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Hallo maximum-gforce,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Scheinwerfer umbauen !"!
Gruß
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Die Abstände müßte man messen, aber ich denke nicht, dass es Probleme gibt, da es ja nur um ein paar cm geht. Grenze sind 40cm Abstand von der Außenkante des Fahrzeugs.
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bist du dir sicher das das 40cm sind ...ist ja schon ne ganze menge....naja ich wollte die aüßere kante eh mit tagfahrlicht oder mit positionsleuchten belechten ....
aber meint ihr das geht ? auf vom technischen umbauen...des ist ja ein träger an dem beide scheinwerfer hängen oder ??
mfg
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Es sind 400mm, also 40cm. Ist ganz schön viel, aber das muss ja auch für alle Autos passen, also z.B. auch für große Geländewagen.
Mechanisch sollte es ja gehen die Einsätze zu tauschen. Wenn du allerdings einen nach Bj. 90 hast, gibt es Probleme mit der LWR
Zitat:
Wenn du allerdings einen nach Bj. 90 hast, gibt es Probleme mit der LWR
(Zitat von: Christian Sch.)
:D die hat man auch ohne umbau zur genüge...
wenn man nicht drauf verzichten möchte kann man ja auch gleich auf die fiesta lwr umstellen...auf e30.de doiturself beschrieben..
Erdbeben abschalten, Sofort!
Tsunami, Nein Danke!
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ja das dtimmt .... meine LWR funktioniert eh nicht von daher..^^ kann man die wirklich vom fiesta umbauen ??
mfg
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ja ich habe mir dann überlegt weil ich mir eh klarglas Angeleyes holen wollte...wenn die als begrenzung leuchten...meint ihr das geht ? ich muss unbedingt mal mein auto vermessen .... mal sehen ob das überhaupt schon von den 40cm machbar ist....
mfg
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so ich habe jetzt mal den link gefunden ...könnt ihr euch mal angucken wie das aussehen soll !!
seht selber !!!
LinkBearbeitet von - maximum-gforce am 29.12.2007 16:25:25
G²Engineering
Das müßte eigentlich mit den 40cm passen. Denke ich auf jeden Fall.... Der kritischste Punkt ist das Standlicht oben, denn das darf auch höchstens 40 von außen weg sein.
Dass die LWR nie geht ist ja bekannt. Aber man darf sie halt nicht ausbauen, da sie Vorschrift ist. Die beste Lösung ist der umbau auf die vom Fiesta. Ist aber auch ganz schön viel Arbeit.
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gibts dafür ne anleitung die lwr umzubauen oder so was ?
ja und das mit dem standlicht könnte man ja mit angel eyes in beiden scheinwerfern lösen ....oder was meint ihr
ist das die lwr vom fiesta gfj ?? weil davon hätte ich nämlich noch eine!!
mfg
Bearbeitet von - maximum-gforce am 29.12.2007 18:20:57
G²Engineering
Der Ami hat wohl eher das gedimmte Fernlicht als Tagfahrlicht. So ists in den USA standard bei neueren BMWs.
Gruß, Dirk - www.bmw-club-saarland.de
Zitat:
gibts dafür ne anleitung die lwr umzubauen oder so was ?
ja und das mit dem standlicht könnte man ja mit angel eyes in beiden scheinwerfern lösen ....oder was meint ihr
ist das die lwr vom fiesta gfj ?? weil davon hätte ich nämlich noch eine!!
mfg
(Zitat von: maximum-gforce)
1. Eine Anleitung gibt es glaube ich auf E30.de
2. Ja, es ist die LWR aus dem Fiesta mit dem runden Drehknopf
3. gibt es legale Scheinwerfer mit Angeleyes für den E30? Selber Ringe einbauen ist nicht erlaubt. Da hilft es dir auch nicht, wenn die Maße stimmen.
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also hier ist der link keine ahnung ob der dann funzt....
Linkaufjeden fall steht da : #
TÜV-Frei mit E-Prüfzeichen dh, keine Eintragung notwendig und StVZO
zugelassen!
@ Dirk325iCabrio
meinst du das man sowas auch in deutschland kaufen kann ...bzw soetwas eingetragen bekommen würde ...wenn man die auf ein gesundes maß dimmen würde....
weil dann könnte ich mir den ärger sparen und auch nachts dauerhaft mit 4 eingeschalteten scheinwerfern fahren...das wär echt sau cool....
ich muss mich da mal erkundigen.....
mfg
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hab mich mal so umgesehen....mann kann sich module kaufen die die leuchtleistung der fernlichbirnen auf 40% der "normal" leistung reduzieren...und als tagfahrlicht nutzen kann...die dinger kosten so ca 80-90€ und haben unteranderem die funktion coming home/ leaving home ...und son krempel...
eintragen soll laut hersteller kein problem sein...
ich glaube mein problem ist gelöst !
mfg
G²Engineering
Solche Angeleyes mit E-Prüfzeichen sind natürlich erlaubt. Da müßtest du aber dann noch die Scheinwerfer tauschen und das wird bei dem Plastik sicherlich schwierig..
Du überlegst nicht im ernst im Staßenverkehr mit gedimmtem Fernlicht zu fahren, oder?
Dimmen ist natürlich weder als Abblendlicht noch als Tagfahrlicht erlaubt. Dazu kommt noch, dass das Licht natürlich übelst blendet, da die Fernscheinwerfer ja nicht nach unten strahlen. Wenn du Glück hast, holen dich nur die grün-weißen raus und es gibt Punnkte, Bußgeld und Mangelkarte. Wenn es dumm läuft, blendest du jemand und verursachst einen Unfall... Dann wird es richtig teuer.
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laut hersteller wird das fernlicht so gedimmt das die scheinwerfer an sich keine leuchtkraft mehr haben ...die scheinwerfer leuchten snur so hell das der scheinwerfer an sich also der reflektor beleuchtet ist ...audi macht das auch bei den neuen modellen a4 a6 a8 usw...das währ dann so als ob man ein etwas größeres standlicht hätte...dann hätte sich das auch mit dem umbauen erledigt...der hersteller sagt das es bei 90% der fälle eingetragen wird ! liegt halt wie alles am auto im ermessen der tüv prüfers...da ich aber einen recht guten kontakt zu meinem tüv-prüfer des vertrauens habe sollte das nicht das problem werden...
habe mal meinen chef gefragt wie audi das macht ( arbeite bei audi ) und der meinte das fernlicht wird durch das steuergerät so getaktet das es nur noch mit 25-30% der leuchtkraft leuchtet...und bei denen ist das ja mit dem tüv und so auch kein problem....bmw hat des doch auch bei den neuen modellen e90 und so wenn ich mich nicht irre...! und das was ich haben will ist ja im prinzip nichts anderes!
mfg
Bearbeitet von - maximum-gforce am 30.12.2007 13:14:19
G²Engineering
Ich denke mal bei 20-30% wäre es okay von der Blendwirkung her.
ABER: Es ist immer illegal. Egal was da eingetragen wird. Es gibt extra ein Rundschreiben, dass das Dimmen nicht zulässig ist. Ich zitiere mal kurz:
"Der Kfz-Teile Spezialist Herth+Buss ruft das von ihm vertriebene Tagfahrlichtrelais 75614300 zurück.
Wie vom Hersteller mitgeteilt wurde, habe der TÜV erklärt, dass für das Tagfahrlicht neben der ECE-R10 auch die R48 sowie die R87 gelten. Somit sei das Dimmen grundsätzlich verboten und die Abblendfunktion nicht als Tagfahrlicht zu verwenden.
Bisher tolerierte Lösungen sind künftig nicht mehr erlaubt, so dass das Tagfahrlichrelais nicht mehr einsetzbar ist."
Das gilt zwar für das Abblendlicht, aber beim Fernlicht ist es natürlich nicht anders. Wenn der Scheinwerfer mit dieser Funktion als Tagfahrlicht genehmigt wurde (also wie z.B. bei Audi) ist es natürlich legal.
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ich frage mal den tüv...mal sehen ...
danke euch allen für die hilfe...
G²Engineering
Zitat:
ich frage mal den tüv...mal sehen ...
(Zitat von: maximum-gforce)
Das würde ich auch erstmal machen. Das Problem sind ja immer die Jungs in grün-weiß, auch wenn du die Eintragung irgendwie kriegen solltest.
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ja aber was können die denn dann machen ..wenn ich den n papier oder den schein hinlege und darin steht Fernlicht als tagfahrscheinwerfer mit reduzierter leuchtkraft oder so ähnlich ??
oder ist es nicht so das das was eingetragen ( vom tüv abgenommen ist ) auch erlaubt ist ... hab ich immer gedacht...sonst könnten die ja auch bei nem fahrwerk oder bei angeleyes scheinwerfern rumheulen wenn denen das nicht gefällt...oder sehe ich das falsch ??
außerdem wohne ich auf dem land...das problem mit der rennleitung ist bei mir nicht so wild obwohl es mir besser gehen würde wenn das alles beglaubigt und abgenommen ist...
naja mal sehen !
G²Engineering
Viele denken, dass alles eingetragene auch okay ist. Aber man muss halt genau unterscheiden, was gemacht wurde. Bei ALLEN Änderungen entscheidet das sachverständige ermessen im Rahmen der gültigen Vorschriften. Steht eine Änderung im Widerspruch zur StVZO oder zu den EG-Richtlinien, ist die Eintragung nichtig.
Bei Sachen wie Fahrwerk, Rädern, Motor gibt es selten Probleme, da es dort nicht viele Vorschriften gibt. Bei Lichttechnik sieht das ganz anders aus. Lichttechnik gehört zu den bauartgenehmigten Fahrzeugteilen. diese Teile müssen in einer genehmigten Bauert ausgeführt sein und dürfen nicht nachträglich verändert werden. Aus diesem Grund sind zum Beispiel selber gebaute AngelEyes auch illegal, wenn sie eingetragen sind.
Beim Tagfahrlicht bin ich nicht ganz sicher, wie es aussieht, da es relativ neu ist und nicht zur StVZO gehört. Diese Leuchten sind gemäß ECE genehmigt und ich habe die Einzelrichtlinien nicht da, wo steht wie sie beschaffen sein müssen.
Aber laut unserem internen Rundschreiben (aus dem ich zitiert habe) scheint das dimmen von anderen LTE´s als Tagfahrlich gemäß ECE nicht zulässig zu sein. Ist das so, kann auch eine Eintragung nicht helfen.
Wenn bei euch die Polizei nicht so genau hin schaut, wird es vielleicht gut gehen. Aber gerade bei solchen ungewöhnlichen Änderungen ist die Wahrscheinlichkeit recht groß, dass jemand mal nachschaut was erlaubt ist und was nicht.