Abbiegelicht - hat das schon jemand verbaut ??
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Hallo Spezies -
habe gerade schon die Suche gequält, aber nichts genaues gefunden.
Habe folgendes bei ebay gesehen :
LinkHat das jemand von Euch schon verbaut ? Ich weiß das mit der StVo ...
Wie sind Eure Erfahrungen ? Bringt das etwas ? Macht die Pol ärger ?
Bearbeitet von - weiß-blau-fan-rude am 26.12.2007 21:47:15
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Hallo smart8900,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Abbiegelicht - hat das schon jemand verbaut ??"!
Gruß
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bei mercedes ist das ja mittlerweile standart.
denke zwar nicht das das verboten ist, aber richtig erlaubt wird das bestimmt auch nicht sein.
Pst, dass was Ihr hier meint ist ein Abbiegelicht.
Das Kurvenlicht ist ein schwenkbarer Scheinwerfer(DE Linse z.b.) beim Kurvenfahren.
Ich finde die Sache an sich ganz gut.
Also irgendwas stimmt nich.
Du hast im E36 Forum gepostet. Aber der Link ist für nen E46. Für den E36 gibts kein Kurvenlicht. Weder zum nachrüsten, noch von Werk aus.
Schätze du musst dir selbst was basteln. Da hatten wir schon mal nen Thread irgendwann dazu.
Du brauchst den Scheinwerfer und einen Lenkeinschlagsensor.
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Tschuldigung - hatte bei Ebay den Artikel für E46 rausgesucht - gibt es aber auch für E36 und alle anderen Modelle.
Wie oben geschrieben heißt das tatsächlich Abbiegelicht. Bei Kurvenlicht verändern sich die normalen SW in Abhängigkeit zum Lenkeinschlag. Ich hätt mal gerne gewußt, ob sich jemand schon ein solches Modul verbaut hat - bzw. wenn es §17 StVO bis 40 km/h erlaubt wäre eine Eintragung völlig abwägig wäre.
Bin schon MB mit Abbiegelicht gefahren und kann nur sagen, dass das echt was bringt !
Asooo.
Dann muss ich mich bei dir entschulden. Dachte Abbiegelicht und Kurvenlicht wäre das selbe.
Jetzt wird die ganze Sachen schon wieder interessanter. Aber man darf ja eh nich mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern rumfahren. (außer hal Regen, Schnee, oda so)
Zitat:
Die Eintragung und Abnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen beispielsweise dem TÜV, kann Aufgrund einer Einzelabnahme nach §19 oder §21 erfolgen, jedoch kann diese nicht garantiert werden.
Eine lichttechnische Einzelabnahme ist fei sehr teuer.
Bearbeitet von - herr_welker am 26.12.2007 22:22:54
abbiegelicht ist das, wo die meisten denken, dass bei mercedes laufend ein nebler kaputt ist :)
find das auch nicht schlecht - wenn deren steuergeräte tüv/ce geprüft sind, müsste sich das ganze doch per einzelabnahme eintragen lassen.
Bearbeitet von - kwadde am 26.12.2007 22:23:06
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Hmm, habe gerade nochmal nachgesehen, ob die Teile Tüv/CE Nummern haben, etc. HAb aber nichts gefunden ...
Laut Auktion bei Ebay ist das ein deutscher Hersteller - ist der zu soetwas verpflichtet ? Wie kann das sein, dass er schreibt : "laut StVO nicht zulässig" , aber 5 cm daneben die StVO zitiert : "§17 bis 40 km erlaubt"
Was denkt Ihr, wie groß ist der Montageaufwand (Blinker, Nebler, Geschwindigkeitssignal) ???
Du musst es schon richtig lesen. Es ist ja auch erlaubt (siehe Mercedes).
Is wie mit Xenon. Is ja auch erlaubt, aber so 80EUR Ebay Teile nicht.
Du kannst dir die Sachen kaufen, einbauen und dann müsstest du eine lichttechnische Einzelabnahme beim TÜV machen lassen. Un die is sehr teuer.
Montageaufwand ist nicht sooo groß denk ich. Nebelscheinwerfer, Blinker, Pluss, Masse findest du alles im Motorraum. Drehzahlsignal wenn du Glück hast auch.
der vergleich mit xenon hinkt, weil ja nix an den neblern an sich verändert wird.
Eigendlich haste ja recht.
Aber der Nebelscheinwerfer ist ja als Nebelscheinwerfer zugelassen. Und nicht als Abbiegelicht.
Deswegen wird man wohl eine lichtechnische Abnahme machen müssen.