Ankündigen d. Überholabsicht, ab wann Nötigung?
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Ich hab schon ein paar mal über so einen Bullenfänger oder Rammbügel nachgedacht. Nee aber mal ehrlich ich glaub das einzigste was da auf dauer helfen wird ist gegen den Ausbremser Anzeige wegen Nötigung oder gefährlichen eingriff in den Straßenverkehr zu erstatten. Derjenige der dann mal ein halbes Jahr laufen muss wegen so einer Aktion wird beim nächsten mal sicher in Spiegel gucken.
Bearbeitet von - morphi am 23.12.2007 14:11:32
Meiner ist nich besonders lang, aber dafür extrem dünn :-)
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Hallo morphi,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Ankündigen d. Überholabsicht, ab wann Nötigung?"!
Gruß
das nächste mal mach ich das auch, aber ohne Zeugen ist das immer schlecht.
Andererseits, wem schenkt die Polizei mehr glauben....nem Rentner mit nem Mazda 6 Diesel oder nem jungen Typen mit 6 Zylinder Compact?
Muss noch dazu sagen dass bei uns die Polizei gerne erst mal Schichtwechsel macht bevor sie raus fahren müssen, wär nicht das erste mal.
„Gottes Segen der Bundeswehr. Ich melde mich ab“ - Zitat von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg am Ende seiner Rede zum Großen Zapfenstreich
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Vielen Dank für eure antworten und vor allem Kueks29 für das "aufdröseln"
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Probleme mit eurem 318is (M42)?
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also ich habe noch nie lichthupe zum überholen benutzt und das mit dem linken blinker höre ich gerade zum ersten mal. wenn allerdings jemand mit 150 gerade auf meine linke spur wechseln will und ich direkt dahinter mit 200 ankomme, dann kan man schon mal die lichthupe benutzen. finde sowas allegmein auch assig, wenn aus purer langeweile hinter dir rumgeblitzt wird. wenn man einen triftigen grund hat, weil man irgendwie schnell ins krankenhaus muss, weil auf der rückbank die schwangere frau sitzt oder was weiß ich, ok, aber sonst... wozu?
hab auch schon erlebt, dass mir jemand die lichthupe gegeben hat, weil ich vergessen hatte den blinker zusetzen (abends außerhalb des berufsverkehrs, wo eh nicht viel los ist).
Chillin in my Beemer, listenin to the Ether...
Wer es noch nich weiss,Sparen mit der StVO
Wer von uns ärgert sich nicht, wenn man schnell mit seinem Auto über die Autobahn huschen will und irgendein ****** träumt mal wieder auf der linken Fahrspur.
Drängeln?? Lichthupe??
Aber halt : Das kann nach der neuen Vorschrift der StVO sehr teuer werden !
Seit dem 1.8.2006 gilt nähmlich die neue Dränglervorschrift :
250 Euro - 4 Punkte - 3 Monate Fahrverbot.
Fazit : Lieber gleich rechts überholen. Das kostet lt. Gültiger StVO nähmlich im Moment
:
50 Euro - 3 Punkte. Fahrverbot gibt es erst bei mehrmaligen Wiederholungen !
Noch mehr sparen ?
Also rauf auf die Standspur. Das kostet lt. gültiger StVO im Moment :
50 Euro - 2 Punkte.
Wieder ein Punkt gespart !
Niemand bedrängt, nichtaufgeregt, Nervengeschont, schnellvorangekommen und insgesamt
noch 200 Euro,
2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot gesparrt.
Das geht noch viel billiger und effektiver für die ganz Harten !
Kauf Dir ein Blaulicht ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du kannst Deinen
Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll.
Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20 Euro.
Steht so im § 38 StVO geschrieben.Blaulicht und Horn werden dann aber beschlagnahmt -
also möglichst preiswert und sofort in grösseren Mengen im Versandhandel (Conrad,
Westfalia, etc.) kaufen.
Also 230 Euro gesparrt und - K E I N E - Punkte !!!
So kann clever Autofahrn aussehn, wenn man sich im Gesetz auskennt.
PS: Hab ich nie gesagt! :P
"This is ridiculous!"
ich hab zigweise alte Feldjägerblaulichter mit Martinshorn die nirgends gelistet sind.
also auf zur fröhligen Autobahnhatz ;-)
„Gottes Segen der Bundeswehr. Ich melde mich ab“ - Zitat von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg am Ende seiner Rede zum Großen Zapfenstreich