Dieser Beitrag wurde vom Moderator weiß-blau-fan-rude am 18.12.2007 um 23:05:59 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.
hallo...
hab da mal ne kurze frage und zwar .. ich hab mal gelesen das man im vordergrund 6 standlichter haben darf.. und meine frage ist jetzt ob ich auch die NSW an das standlicht verklämmen kann?
danke schon mal im VORRAUS!
mfg
bmw - design
Bearbeitet von - weiß-blau-fan-rude am 18.12.2007 23:05:59
Ein NEBELSCHEINWERFER ist kein Standlicht. Wenn du ihn so anklemmst, kriegst du bei einer Kontrolle ärger, da du mit eingeschalteten Nebel-SW fährst, obwohl kein Nebel und beim Tüv gibt es den erheblichen Mangel: "Nebelscheinwerfer: elektrische Schaltung unzulässig"
Darf man in Deutschland leicht nicht mit NSW bei Tag fahren??? In Österreich gilt Standlicht+NSW auch als Tagfahrlicht, nur Abblendlicht+NSW is verboten.
In Deutschland dürfen die Nebelscheinwerfer nur bei Sichtbehinderung durch Nebel, Regen, Schnee eingeschaltet werden. Sie dürfen zusammen mit Standlicht oder Abblendlicht brennen.
das ist mir ja auch klar das NEBELSCHEINWERFER keine standlicher sind .. meine frage habt ihr glaube ich nicht richtig verstanden .. ich mein das die nebelscheinwerfer nur gleimmern sollen wie ein standlicht..
Das hast du dir eben selber schon beantwortet. Da die Scheinwerfer keine Standlichter sind und auch nicht als solche (nämlich Begrenzungsleuchten) genehmigt sind, darfst du sie auch nicht dazu machen.
Einige basteln sich da kleine 5W Birnchen rein, aber das ist wie schon gesagt auch nicht zulässig. Scheinwerfer und Leuchten sind bauartgenehmigungspflichtige Teile und dürfen nicht verändert werden.