zurück zum Thema,
jeder Autohändler in D muß 1/2 Jahr Garantie uauf jeden gebrauchten Wagen geben. Das kann man auch nicht per schriftlichen Kaufvertrag ausschließen. Steht z.B. " schließe jede Gewährleistung aus oder verkauft ohne jegliche Garantie" - das ist rechtlich ungütig.
Als Händler müßte man das wissen!! Ich habe im Gebrauchtwagenhandel gearbeitet.
Am besten -Auto zurücknehmen, Anzahlung zurückzahlen und jeden Ärger vermeiden - Auto ins Ausland verkaufen!!
Ich hoffe daß wir nun etwas klarer sehen.
Ansonsten viele Grüße, Matthias