Bestimmte Reifen auf Felgen
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zwönitz
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Hallo.In vielen Teilegutachten von felgen steht das man nur bestimmte Reifenmarken fahren darf!Wisst ihr warum das so ist?Das schlimme ist das es meistens sehr teure Marken sind!
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Hallo marcel6475,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Bestimmte Reifen auf Felgen"!
Gruß
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Sind denn Deine Felgen dabei die Du haben möchtest? Kann mir nicht vorstellen daß die Felgenhersteller nur bestimmte Reifen freigeben. Wenn dem so ist dann lasse ich mich gern eines besseren belehren. Dann rufe doch einfach, als Beispiel BBS, an & frage nach ob Du auch Reifen anderer Marken aufziehen kannst u. natürlich das Komplettrad auch eingetragen bekommst. MFG
BMW ///M
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zwönitz
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Also bei meinen schnitzer felgen ist das so!
Und welche Reifenmarken darfst Du verwenden? Wenn sie Dir zu teuer sind beim Reifenhändler dann schau doch bei www.reifen-direkt.de
Die haben meistens Angebote. MFG
BMW ///M
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zwönitz
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Habe jetzt das gutachten nicht hier aber auf jeden Fall sind es keine Reifen die billig sind!Und reifen direkt ist gar nicht so billig.Ich war bei meiner freien Werkstatt und die konnten mir die reifen sogar noch 10 euro billiger geben.
Dann schau mal hier nach!
Reifen
Sind auch preiswerter als Reifen-Direkt. MFG
BMW ///M
also ich wüsste nicht das man sich an die reifenmarke halten muss.
Habe auch andere drauf. Bei mir in der ABE stehen nur die dicken namhaften!
Habe die felgen gebraucht mit reifen gekauft, und da waren andere montiert!
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zwönitz
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Als ich noch meinen e 35 hatte waren sogar die reifenmarken im fahrzeugschein mit eingetragen!
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zwönitz
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Sorry ich meinte e 34!
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Wo es am schönsten ist
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Warum und wieso:
Bis Februar 2000 waren in vielen Kfz-Scheinen neben den zugelassenen Rad-/Reifenkombinationen auch klare Vorgaben über die zu verwendenden Marken festgelegt, d.h. Autofahrer und auch Reifenhandel waren gezwungen bestimmte Reifenfabrikate zu montieren, auch wenn es vielleicht in der gleichen Dimension und Güte bessere oder preiswertere Modelle gegeben hätte.
Diese sogenannte Fabrikatsbindung wurde vom Bundesverkehrsministerium aufgehoben. Durch diese Aufhebung haben die im Fahrzeugschein ggf. enthaltenen Eintragungen keine direkte Rechtswirksamkeit mehr, sie sind nur noch als Empfehlung anzusehen.
Dies bedeutet aber auch mehr Verantwortung für den -Fahrzeughalter/führer gemäß Straßenverkehrszulassungs-Ordnung. Danach ist er verpflichtet, für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges zu sorgen und somit auch verantwortlich dafür, dass bei der Verwendung von Reifen unter Beachtung der im Fahrzeugschein angegebenen Größenbezeichnungen keine Sicherheitsprobleme entstehen.
Nur im Hochgeschwindigkeitsbereich sollte man sich weiterhin an die im Fahrzeugschein eingetragenen Fabrikatsempfehlungen halten. Dieser Hochgeschwindigkeitsbereich beginnt beim Geschwindigkeitsindex V und betrifft besonders W-, Y- und ZR-Reifen.
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Kenne das auch, steht in vielen Gutachten drinne.
Nur diese Markenbindung hat, soweit ich weiß, keine Gültigkeit mehr.
MfG
Edit: Mein Gott bist du schnell *g*
Bearbeitet von - Mekkatronik am 12.12.2007 19:27:28
SHG --> Säufer, Huren & Ganoven!
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Das wäre ja super und würde heißen das ich nicht mehr die teuren Reifen fahren muss??
Mitglied seit: 18.08.2006
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Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn