Sammelbeitrag "witzige / gute Videos im Netz" (4) (geschlossen)
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo BoysCruisingClub,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Sammelbeitrag "witzige / gute Videos im Netz" (4)"!
Gruß
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hi
ich suche den clip auf youtube wo son chinese n verschiedene deutsche rapkünstler imitiert.
ich finds nema, könnt ihr mir helfen???
die strasse brennt,es raucht, ein BMW ist aufgetaucht!
der porsche clip gefällt mir auch total....
der carrera gt hat wieder das S - GO nummernschild....
HEEEJ! Gerade aus guggn!!
Zitat:
Das nenn ich noch mal Informativ *gg*
http://www3.ndr.de/ndrtv_pages_video/0,,SPM2362_VID4513176_TYPmshigh_LOCint,00.html
(Zitat von: LatteBMW)
also das mit dem blaulicht würd ich so nich unterschreiben...
soweit ich mich entsinne erlischt mit einsatz von blaulicht auch der versicherungsschutz und damit die zulassung...
könnte teurer werden als lichthupe
dazu kommt nämlich noch nötigung und unnötige gefährdung des strassenverkehrs..
sämtliche folgeunfälle würden ebenfalls zu lasten des blaulichtfahrers gehen..
Mit Sondersignalen dürfen nur nur die in § 52 Abs. 3 StVZO erwähnten Institutionen ihre Fahrzeuge ausrüsten. Ansonsten ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO erforderlich, die du jedoch kaum bekommen dürftest. Das dürfen nicht einmal Mitglieder von Rettungsorganisationen, wenn sie mit dem eigenen Pkw zur Unterkunft fahren, um einen Einsatz wahrzunehmen.
wenn du feuerwehrmann bist und n einsatz auf den pieper bekommst dann musst du dich auf dem weg zur wache auch an die verkehrsregeln halten...
Erdbeben abschalten, Sofort!
Tsunami, Nein Danke!
--Cabrio fahren ist die dekadenteste Art der Obdachlosigkeit--~Disskusions Gruppe CarPC~
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Mitglied seit: 27.05.2005
Sinsheim
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72 Beiträge
@bo 88
Ich glaub du meinst den hier,oder? [fehlerhaft_angegebener_Link:]klick[/fehlerhaft_angegebener_Link]http://youtube.com/watch?v=49CytwDLfuo
Gruß Jan
das ist ja mal ein killah vid!
der typ hats drauf!
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@ bmw cruiser
ja genau den meinte ich. thx dafür!
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Einmal im Leben, durch
Wuppertal schweben ;-)
HAha sehr geile Werbung!!!
etwa ein CSL...? LAUNCH TIME CREW 2006
hahahahaha die bushido verarschung ist aja ma geil
onanido
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Zitat:
also das mit dem blaulicht würd ich so nich unterschreiben...
soweit ich mich entsinne erlischt mit einsatz von blaulicht auch der versicherungsschutz und damit die zulassung...
könnte teurer werden als lichthupe
dazu kommt nämlich noch nötigung und unnötige gefährdung des strassenverkehrs..
sämtliche folgeunfälle würden ebenfalls zu lasten des blaulichtfahrers gehen..
Mit Sondersignalen dürfen nur nur die in § 52 Abs. 3 StVZO erwähnten Institutionen ihre Fahrzeuge ausrüsten. Ansonsten ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO erforderlich, die du jedoch kaum bekommen dürftest. Das dürfen nicht einmal Mitglieder von Rettungsorganisationen, wenn sie mit dem eigenen Pkw zur Unterkunft fahren, um einen Einsatz wahrzunehmen.
wenn du feuerwehrmann bist und n einsatz auf den pieper bekommst dann musst du dich auf dem weg zur wache auch an die verkehrsregeln halten...
Des interessiert mich etz schon mal. Denke nicht dass der Versicherungsschutz und die Zulassung erlicht, da das Blaulicht ja nicht fest im Wagen montiert ist.
Und Nötigung ist es doch auch nicht. Du drängst ja keinen den Weg freizumachen.
Unötige Gefährdung. Hm. Ja. Muss aber alles erst noch bewiesen werden. Man ist immer unschuldig, bis die Schuld bewiesen ist.
etwa ein CSL...? LAUNCH TIME CREW 2006
Zitat:
Zitat:
also das mit dem blaulicht würd ich so nich unterschreiben...
soweit ich mich entsinne erlischt mit einsatz von blaulicht auch der versicherungsschutz und damit die zulassung...
könnte teurer werden als lichthupe
dazu kommt nämlich noch nötigung und unnötige gefährdung des strassenverkehrs..
sämtliche folgeunfälle würden ebenfalls zu lasten des blaulichtfahrers gehen..
Mit Sondersignalen dürfen nur nur die in § 52 Abs. 3 StVZO erwähnten Institutionen ihre Fahrzeuge ausrüsten. Ansonsten ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO erforderlich, die du jedoch kaum bekommen dürftest. Das dürfen nicht einmal Mitglieder von Rettungsorganisationen, wenn sie mit dem eigenen Pkw zur Unterkunft fahren, um einen Einsatz wahrzunehmen.
wenn du feuerwehrmann bist und n einsatz auf den pieper bekommst dann musst du dich auf dem weg zur wache auch an die verkehrsregeln halten...
Des interessiert mich etz schon mal. Denke nicht dass der Versicherungsschutz und die Zulassung erlicht, da das Blaulicht ja nicht fest im Wagen montiert ist.
Und Nötigung ist es doch auch nicht. Du drängst ja keinen den Weg freizumachen.
Unötige Gefährdung. Hm. Ja. Muss aber alles erst noch bewiesen werden. Man ist immer unschuldig, bis die Schuld bewiesen ist.
(Zitat von: herr_welker)
also durch das blaulicht signalisierst du den vorausfahrenden ja das du ein einsatzfahrzeug bist..
dadurch werden diese genötigt an den rand zu fahren oder den weg frei zu machen...
aber lies mal hier nach
http://board.gulli.com/thread/633150-alternativen-zum-drngeln/da hat sich schon einer die mühe gemacht und das schön erklärt..
will mich da nich mit fremden federn schmückenund kopieren...
Bearbeitet von - plop am 23.01.2008 03:04:53
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