Ich hab jetzt nicht nochmal alles im Detail durchgelesen, hast Du eine RSV?
Wenn ja, lass das von einem Anwalt überprüfen. Wenn der auch nur geringe Zweifel haben sollte, nimm das Teil zurück und sei froh, das der Käufer "nur" die Rückabwicklung fordert. Hat er nämlich Recht, musst Du auf Deine Kosten reparieren lassen, bzw. ihm ein gleichwertiges Gerät zur Verfügung stellen.
Das kommt letztendlich viel teuerer, als klein beizugeben. Ach ja, sein Anwalt wird seine Kostennote natürlich auch noch an Dich schicken...
Mach das Beste daraus...