Zitat:
Es gibt wirklich ne Regelung wegen zu schnellen Anfahrens? Oha...
(Zitat von: Nicore)
@ freak die gibt es bei uns -> Art. 33 Vermeiden von Lärm (Art. 42 Abs. 1 SVG)
Fahrzeugführer, Mitfahrende und Hilfspersonen dürfen, namentlich in Wohn- und
Erholungsgebieten und nachts, keinen vermeidbaren Lärm erzeugen. Untersagt sind
vor allem:
b. hohe Drehzahlen des Motors im Leerlauf, beim Fahren in niedrigen Gängen;
c. zu schnelles Beschleunigen des Fahrzeugs, namentlich beim Anfahren;ja DAS gibt es, habe ich schon selber am eigenen leib erlebt,
nachts um 00.30 mitten im dorf mit blaulicht und laufschrift gestoppt worden !
vorwurf : ich sei zu rasant von der ampel weggefahren und hätte die gänge zu hoch
drehen lassen, resp sei nicht mehr "angepasster" drehzahl gefahren, tja ich fuhr
zu dieser zeit ein hochdrehzahl japaner ( -8200) und JA der war zum drehen DA *gg* !
anschliessend wurde mir noch mein wagen "zerpflückt" alle eintragungen geprüft
div angezweifelt, da der sachverstand fehlte und zur krönung durfte ich noch pusten !
neben den div belehrungen und mahnungen und dem üblichen blablabla yaddayaddayadda
bekam ich auch einen einzahlungschein mit, für die örtliche polizei-lotterie ohne
jegliche gewinnchance, als einmalige beitragszahlung zur sanierung des haushaltsdefizites
den betrag weiss ich nicht mehr genau, war aber über 100 CHF inkl. sche**s predigt
obwohl ich in keiner kirchenverbindung bin und als ich wieder fahren konnten,
war es fast 02.00, stickwut im hals und knapp an einer beleidigung vorbei ...
also augen auf und fuss vom gas, wenn ihr in der CH unterwegs sind und
die mit den blauen "joghurt-becher" auf dem dach, in der nähe lauern ääähhh sind
Bearbeitet von - King Cornflakes am 29.11.2007 16:06:41