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hi also mein auto läuft auf meinen vater ist es richtig das ich die erfahrenen prozente die ich im moemnt habe das wären 55% nach drei jahren auf mich übertragen werden können also das das auto dann auf mich läuft und dann die 55% mir gehören
hab die suche benutzt blick da aber nicht durch bei dem was ich gefunden habe
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Hallo Marc318is,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "prozente übernehmen"!
Gruß
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Mitglied seit: 28.03.2006
Altdorf
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habe mein auto auch auf meine mom versichert mit 45%!! Soviel ich weiß kann man die Prozente nach 4 Jahren übernehmen und nicht nach 3 jahren!! korigiert mich wenn ich falsch liege!
mfg Alex
Zitat:
hi also mein auto läuft auf meinen vater ist es richtig das ich die erfahrenen prozente die ich im moemnt habe das wären 55% nach drei jahren auf mich übertragen werden können also das das auto dann auf mich läuft und dann die 55% mir gehören
(Zitat von: Marc318is)
Bei den 3 Jahren bin ich nicht sicher. Das ist aber bei jeder Gesellschaft anders. Gleich ist, dass immer nur die Erfahrenen Prozente übertragen werden können. Hast du also seit 3 Jahren den Führerschein, kannst du nur SF3 übernehmen.
Es gibt aber auch Versicherungen bei denen es keine Übertragung der Prozente gibt.
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Im Speckgürtel von Bremen
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Ist es nicht so das man nur 2 Wagen % bzw SF Klasse übernehmen kann?
Ich habe sie dieses Jahr mit SF 4 und 80 %übernommen und bin ab den 1.1. in SF 4 bei 75 %
Diese Sig hat keine Aussage
Es geht immer, egal ob Erstwagen oder Zweitwagen. Aber halt nur die, die möglich gewesen wären und nur von Verwandten ersten Grades
Hab auch die SF-Klasse meines Vaters übernommen nach etwa 6 Jahren, also SF Klasse 6. Hab jetzt SF10, das sind bei TK 45% und bei VK 50%. Direkt nach der Übernahme waren es um die 60% mein ich.
Beim ursprünglichen Eigner der Versicherung rutschen die SF Klassen dann nach vorne, also die der Zweitwagenvers. wird zur Erstwagenvers. und ein Zweitwagen würde dann wieder neu gerechnet werden.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 28.09.2006
Baesweiler
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was mich nur noch interessieren würde wäre ob man die erst ab nem bestimmten zeitraum übernehmen kann oder ist das eagl
In dem Fall ja, wenn wieder erst und Zweitwagen angemeldet sind.