mahngebühr in owi-angelegenheit, zu hoch?
hab ma wieder falsch geparkt...nen zehner hätte ich löhnen sollen. habs verplant und nicht gezahlt, die mahnung kam prompt. sollte 20eus mahngebühren drauf zahlen. hab kommentarlos den zehner gezahlt und nu kommt die mahung auf die mahngebühren :p
ich weiß klingt bissl komisch aber ich habs nich eingesehen bei nem betrag von 10euro 20euro gebühren zu zahlen.
nun leg ich widerspruch ein oder was für möglichkeiten hab ich? das find ich unverschmähmt, unverhältnismäßig um nicht zu sagen nicht rechtens!
orginalbescheid v 27.07.07 10euro, mahnung v 04.09.07 33,45euro (20euro gebühren + 3,45euro auslagen), zahlung 11.09.07 10euro
Bearbeitet von - angry-playboy am 24.11.2007 22:26:24
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo angry81,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "mahngebühr in owi-angelegenheit, zu hoch?"!
Gruß
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irgendwo in Bayern
Deutschland
4498 Beiträge
ist die erste mahnung nicht kostenlos??
oder gilt das bei staat nicht??
mfg
chris
bei mir gabs nen zwani drauf...
Antwort !!!wenn sich der Zeitraum zw. mahnung und Zahlung nicht zu sehr unterscheidet, kannst denen versuchen zu erzählen, dass sich beides Überschnitten hat.
mfg
27.07 bescheid und 11.09 unterscheidet sich schon recht doll oder?
Zitat:
27.07 bescheid und 11.09 unterscheidet sich schon recht doll oder?
(Zitat von: angry-playboy)
Sorry hatte ich überlesen...
.... ach was- Bankenfehler/ Schwebeposten *g*
problem bei owi´s is generell,wenn widerspruch eingelegt,wird aus dem verwarngeld schnell mal ein bußgeld,wodurch hier aktuell rund 24 € bearbeitungsgebühr nochmal hinzukommen
das soll heißen meine nur 10euro gezahlte strafe wurde als einspruch ausgelegt und damit sind die 23,xx gerechtfertigt?
Zitat:
das soll heißen meine nur 10euro gezahlte strafe wurde als einspruch ausgelegt
Nein. Denke auch nicht, dass *Weedsmoker* dass meinte.
Eher ist es so, dass man wohl davon ausgegangen ist, dass du zahlungsunwillig bist. Die haben ja auch 5 Wochen gewartet mit dem Mahnbescheid. Da eine so lange Zeit verstrichen ist nach dem Verwarnungsgeld-Bescheid würd ich auch denken, dass du zahlungsunwillig warst.
Der Link den BMW-86 gepostet hat, sagt bezüglich der verhältnismäßig hohen Mahngebühr ja eigentlich alles.
Ich denke da kommste nicht raus.Wenn man eine Rechnung innerhalb von 14 Tagen zahlen muss, dann am 16 Tag eine Mahnung bekommt und dann sofort zahlt, dann kann man viell. noch mit Überschneidungen argumentieren aber bei einer so langen Zeit??
Sorry angry... aber ich bin gespannt
DOC. WATSON
kein jurist hier der ne aussage machen kann?
Zitat:
kein jurist hier der ne aussage machen kann?
(Zitat von: angry-playboy)
Jurist bin ich nicht, aber Deine Schilderung des Falles ist mir nicht klar. In D ist es bei Ordnungswidrigkeiten üblich, dass eine Verwarnung ausgesprochen wird und das Geld (i.d.R. innerhalb einer Woche) zu zahlen ist- damit wird der Fall nicht weiter verfolgt. Verwarnungen spricht die Behörde bei geringen Beträgen bis 35 Euro Bußgeld aus. Das muss jedoch vom Verwarnten
akzeptiert werden. Dies geschieht durch Zahlung.
Wird das Verwarnungsgeld jedoch nicht (oder nicht rechtzeitig) gezahlt, wird aus der Verwarnung ein Bußgeldbescheid bzw. wird ein Bußgeldverfahren mit höheren Kosten (es werden z.T. andere Behörden eingebunden) eingeleitet. Gegen einen solchen Bescheid kannst Du dann später Einspruch einlegen.
Handelt es sich also wirklich um "Mahngebühren" oder doch um einen Bußgeldbescheid?
Vanos dias! Ingenieurweisheit: Viel hilft auch viel... :-)
->Interesse? E36: neuw. K&N-Filter sucht neuen Besitzer
zuerst kam ne schriftliche verwarnung und anhörung v 27.10.07 über 10euro, dann weil ich nicht bezahlt hab am 04.09.07 ein bußgeldbescheid über 33,45euro (20euro gebühren + 3,45euro auslagen) und jetzt letzte woche die mahnung über die fehlenden 23,45euro + 1,50euro mahngebühren + 0,36euro auslagen.
Ich geh mal davon aus, dass die Mahngebühren immer gleich sind, egal wie hoch die Strafe ist. Ist ja auch immer die gleiche Arbeit, den säumigen Zahlern aufn Schlips zu treten ;-) Ich glaub da kommste nedd raus. Gabs eigentlich auch Mahngebühren auf die säumige Mahngebühr?
Gruß, Dirk - www.bmw-club-saarland.de
Zitat:
zuerst kam ne schriftliche verwarnung und anhörung v 27.10.07 über 10euro, dann weil ich nicht bezahlt hab am 04.09.07 ein bußgeldbescheid über 33,45euro (20euro gebühren + 3,45euro auslagen) und jetzt letzte woche die mahnung über die fehlenden 23,45euro + 1,50euro mahngebühren + 0,36euro auslagen.
(Zitat von: angry-playboy)
Hmm, die Antwort hast Du Dir doch gerade selbst gegeben...
Mit dem Verwanungsgeld in Höhe von 10 Euro warst Du nicht einverstanden, weil Du nicht gezahlt hast.
Damit wurde aus der Verwarnung ein Bußgeldbescheid. Die 20 Euro sind keine Mahngebühren, sondern die Gebühren für einen "behördlichen Akt", nämlich der Erstellung des Bußgeldbescheides plus Auslagen (pauschal). Die "Hauptforderung" von 10 Euro bleibt davon unberührt, die OWi wurde ja begangen.
Nun hast Du die 10 Euro überwiesen- dieses "Angebot seitens der Behörde war zu dem Zeitpunkt aber schon nicht mehr gültig; der Bußgeldbescheid hat die Verwarnung ersetzt. Da diese Summe des Bußgeldbescheides jedoch noch nicht komplett beglichen wurde, wurden nun Mahngebühren fällig- in Höhe von 1,50 Euro plus Auslagen.
Diese Höhe ist für Mahnungen üblich; eher niedrig.
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egal ob es um 10 oder 1000euro geht die mahngebühren sind gleich?!
Zitat:
egal ob es um 10 oder 1000euro geht die mahngebühren sind gleich?!
(Zitat von: angry-playboy)
Nein, Mahngebühren sind nicht festgeschrieben. Sie sollen dem Gläubiger nur die Kosten ersetzen, die entstanden sind, um die offenen Posten ausgeglichen zu bekommen -also keine "Bereicherung" ermöglichen. Meist ist es ein Mindestwert, wenn die Forderung gering ist (wie in Deinem Fall, also die Kosten für Papier, Arbeitszeit, Druck).
Dann kommt es darauf an, ob es nur ein Mahnschreiben ist oder ein gerichtliches Mahnverfahren, weil sich die Kosten hierfür ebenfalls deutlich unterscheiden. Wer mal einen Mahnbescheid erstellt hat, kennt das (Gerichtskosten, weil das Schreiben vom Amtsgericht zugestellt wird etc.).
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bei ner Owig kannst eh ned klagen oder widerspruch einlegen. Heißt halt nur A) einverstanden oder B) nö ihr könnt das verfahren beginnen.
Klage bzw. WS geht erst im Bußgeldverfahren inkl. vorheriger Anhörung. Die Gebühren (20,-) hatten wa geklärt. Die "normalen" MG (1,50) sind wg. nicht zahlen.