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Moin, moin!
Hab jetzt schon Tausend verschiedene Versionen gehört wegen Felgen eintragen.
Müssen eingetragen werden, müssen nicht eingetragen werden solange man das Gutachten oder ABE dabei hat und neuen KFZ-Schein hat, Eintragung kostet zwischen 40 und 300 €. TÜV will ich nicht fragen, weil die Ja damit Geld verdienen und somit in jedem Fall sagen ich muß eintragen lassen.
Weiß jemand genau was jetzt davon jetzt stimmt?
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Hallo Psycho-Flip,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Felgen eintragen"!
Gruß
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Felgen müssen eingetragen werden. Felgen mit ABE hab ich bis jetzt noch nicht gesehen.
Preis ist immer unterschiedlich, ca.40€ kostet es, wenn das eine normale Eintragung mit Teilegutachten ist.
Teurer wirds, wenn du andere Reifen fahren willst, die wo nicht im Teilegutachten drin stehen, das nennt man Einzelabnahme und kostet je na TÜV Prüfer zwischen 80-300€.
E36 332tiMitglied im Regio Team Schwaben
Das kann man so pauschal nicht sagen. Die Leute beim Tüv sind gar nicht so schlimm, wie man denkt. Ich mache lieber eine HU/AU anstatt so eine blöde Eintragung. Eintragung dauert genauso lange, bringt aber nur die Hälfte an Geld *g* Wenn die also eintragungsfrei sind, würde ich nie versuchen dem Kunden was anderes zu erzählen *g*
Es gibt drei Fälle:
1. Felge hat eine ABE
In diesem Fall steht in der ABE drin (unter Auflagen) ob eine Eintragung (Begutachtung des Fahrzeugs.... gem. 19(3)) erforderlich ist oder nicht.
2. Felge ist in der Typgenehmigung des Fahrzeugs erwähnt, also Serie:
In diesem Fall einen Auszug aus der Typgenehmigung, den alten Breif oder ein Datenblatt mitführen
3. Felge hat ein Teilegutachten:
In diesem Fall ist eine Eintragung IMMER erforderlich
Es gibt auch noch alte Prüfberichte oder Materialgutachten. In diesem Fall ist eine Einzelabnahme notwenig.
Eintragung macht Tüv, Dekra, Küs, GTÜ, ... Kostet bei uns (GTÜ) 38 Euro
Einzelbnahme macht im Westen nur der Tüv, im Osten nur der Dekra. Sie kostet ab ca. 50 Euro
Bearbeitet von - Christian Sch. am 23.11.2007 14:25:27
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8 Beiträge
Besten Dank auch, ich schätze damit dürfte die Frage ausreichent beantwortet sein. Als ich den Beruf vor 15 Jahren gelernt hab, mußte ich so meine Erfahrungen mit dem TÜV machen, oft auch schlechte, wie z.B. in der einen Wekstadt wollten die Auto still legen, in der nächsten TÜV mit kleinen Mängeln gekriegt.
Wie dem auch sei, besten Dank noch mal!
Bitte :-)
Heute sind selbst die Mitarbeiter vom Tüv viel netter geworden, da es ja mittlerweile sehr viel Konkurrenz auf dem Markt gibt und man nur durch Service und Kundenfreundlichkeit seine Kunden halten kann.
Was bedeutet nun das?
1."Die Gutachten Nr.022821 und Nr.030094 über die Sonderradprüfungen liegen vor.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller BMW
Spurverbreiterung innerhalb 2%"
2."Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen"
Muss ich das nun eintragen lassen?
1. ist allgemeines und uninteressant...
2. sagt, dass eine Abnahme gem. 19(3) erforderlich ist. Sie müssen also von Tüv, Dekra, GTÜ, Küs,... "eingetragen" werden. wobei sie ja heute nicht mehr eingetragen werden, sondern du nur noch so ein tolles Nacheweisblatt bekommst. Das ist aber auf jeden Fall erforderlich. Machst du es nicht, gibt es beim nächsten Tüv Probleme und vor allem können die Grün-Weißen 3 Pünktchen verteilen.