Hallo
Ich habe einen Unfall mit 0,56 o/oo gebaut.
Habe jetzt das Urteil in dem steht:
Dem Angeklagtem war gemäß § 69 StGB die Fahrerlaubniss zu entziehen, der Führerschein einzuziehen und gemäß § 69a StGB eine Sperre für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubniss von 4 Monaten zu verhängen. Hierbei war gemäß § 69a Abs. 4 die Zeit der Sicherstellung zu berücksichtigen.
Was soll das nun bedeuten?
Muss ich meinen FS neu machen oder bekomme ich ihn nach 4 Monaten wieder zurück?
In meinen Bekanntenkreis gehen die meinungen auseinander und bei den Googel antworten verstehe ich nur Bahnhof.