Kilometerbetrug,Anzeigen oder nicht?
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Hallo Leute,
mich beschäftigt gerade die Frage wie oben im Betreff geschrieben. Zur kurzen Erklärung, ich hatte mir vergangenes Wochenende ein preisgünstigen Mazda 323 für 400 Euro gekauft. Laut Verkäufer hatte das Auto mal einen Austauschtacho bekommen der 220 000km anzeigte,aber angeblich hätte das Auto nur 148 000km gelaufen,was auch so im Kaufvertrag festgehalten wurde.
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Hallo slottibln,
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Gruß
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Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 18.06.2006
Berlin
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56 Beiträge
Mist,bin auf die falsche Taste gekommen,der Text war natürlich noch nicht fertig. Also weiter im Programm. Ich entschied mich aber kurz nach dem Erwerb für den Wiederverkauf und schaltete eine Anzeige bei Autoscout mit der Bemerkung das der Wagen laut Vorbesitzer 148 000km gelaufen hat,der Tacho aber 220 000km anzeigt. Als dann der erste Kunde kam um den Wagen zu besichtigen,bekam ich einen Anruf vom Erstbesitzer des Fahrzeuges, der mich freundlich darauf hinwies das die Laufleistung von 220 000 korrekt sei. Da ich den Wagen nun mit Verlust verkauft habe,würde ich gerne mal eure Meinungen hören,bezüglich des Anzeigen des Verkäufers wegen Kilometerbetrug. Sollte ich diese tun oder bin ich selber schuld das ich so gutgläubig gewesen bin und den Verlust als Lehrgeld abhaken? Rechtschutzversichert bin ich übrigens.
Krieg das A-loh dran.. Dafür stehen mittlerweile hohe Strafen (naja relativ hoch..)
Solche Betrüger habena uf dem Automarkt nichts verloren und wenn du ne Rechtsschutz hast, umso besser - dann dürfte dich der Spaß nichtmal waskosten
Mitglied seit: 22.08.2002
Zentral im Freistaat
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1711 Beiträge
Zitat:
Mist,bin auf die falsche Taste gekommen,der Text war natürlich noch nicht fertig. Also weiter im Programm. Ich entschied mich aber kurz nach dem Erwerb für den Wiederverkauf und schaltete eine Anzeige bei Autoscout mit der Bemerkung das der Wagen laut Vorbesitzer 148 000km gelaufen hat,der Tacho aber 220 000km anzeigt. Als dann der erste Kunde kam um den Wagen zu besichtigen,bekam ich einen Anruf vom Erstbesitzer des Fahrzeuges, der mich freundlich darauf hinwies das die Laufleistung von 220 000 korrekt sei. Da ich den Wagen nun mit Verlust verkauft habe,würde ich gerne mal eure Meinungen hören,bezüglich des Anzeigen des Verkäufers wegen Kilometerbetrug. Sollte ich diese tun oder bin ich selber schuld das ich so gutgläubig gewesen bin und den Verlust als Lehrgeld abhaken? Rechtschutzversichert bin ich übrigens.
(Zitat von: slottibln)
Im (Ver)Kaufvertrag des Erstbesitzers ist doch sicher der Kilometerstand bei Verkauf eingetragen. Lass dir ne Kopie schicken und konfrontiere den Verkäufer damit. Zeigt er sich einsichtig, dann lass dir deinen Verkaufsverlust zzgl. Aufwendungsersatz auszahlen. Wenn nicht dann zeig ihn wegen Betrug an. Hast du das Gefühl dass das der Typ regelmäßig macht, zeig ihn erst recht an.
MfG
Papa76
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 18.06.2006
Berlin
Deutschland
56 Beiträge
Von einsichtig ist keine Spur zu erkennen,hat sich hinsichtlich des Kilometerstandes um Kopf und Kragen geredet. Und so wie ich das gesehen habe hat der Typ wohl noch mehr Dreck am stecken, hat ne Aufenthaltsanfrage vom Polizeipräsidenten in Berlin zu laufen,ebenso wie 3 Aufenthaltsanfragen vom Finanzamt etc.. Auf mein Androhen das ich Ihn anzeigen werde kam leider auch keine Reaktion. Also werde ich Ihn wohl doch am Montag anzeigen gehen. Da ich aber noch nie jemanden angezeigt habe,kann mir einer sagen wie das abläuft, hin zur Rennleitung mit Namen usw. und Sachverhalt darstellen? Enstehen durch die Anzeige Folgekosten für mich?
Zitat:
Von einsichtig ist keine Spur zu erkennen,hat sich hinsichtlich des Kilometerstandes um Kopf und Kragen geredet. Und so wie ich das gesehen habe hat der Typ wohl noch mehr Dreck am stecken, hat ne Aufenthaltsanfrage vom Polizeipräsidenten in Berlin zu laufen,ebenso wie 3 Aufenthaltsanfragen vom Finanzamt etc.. Auf mein Androhen das ich Ihn anzeigen werde kam leider auch keine Reaktion. Also werde ich Ihn wohl doch am Montag anzeigen gehen. Da ich aber noch nie jemanden angezeigt habe,kann mir einer sagen wie das abläuft, hin zur Rennleitung mit Namen usw. und Sachverhalt darstellen? Enstehen durch die Anzeige Folgekosten für mich?
(Zitat von: slottibln)
Die Anzeige an sich kostet nichts.
Am besten du druckst den Sachverhalt (sachlich) am Computer aus, schön ausfühlrich schreiben und dann mitnehmen. Brauchst dann deinen Ausweis (Führerschein reicht auch) und halt die Daten von dem, den du anzeigen willst (Name, Adresse usw. um so mehr um so besser). Ach ja und Unterlagen wie Kaufvertrag usw. nicht vergessen.
Alles in allem dauert das Ganze ca. 30 Minuten, kann aber unter Umständen auch länger dauern je nach Fall.
Bearbeitet von - pedro23 am 17.11.2007 20:01:21
wegen 400,- eur willst du ihn anzeigen? erspar dir die mühe... ihm passiert nix, und der dir finanziell entstandene schaden juckt niemanden, da du es nicht gewerblich machst...
somit hast du im end-effekt, so hart es klingt, die arschkarte gezogen...
Zitat:
wegen 400,- eur willst du ihn anzeigen? erspar dir die mühe... ihm passiert nix, und der dir finanziell entstandene schaden juckt niemanden, da du es nicht gewerblich machst...
somit hast du im end-effekt, so hart es klingt, die arschkarte gezogen...
(Zitat von: 332i-Machine)
nee, nix da! Zeig den Typen an, und wenn's nur wegen fünfzig Euro wäre. Der Arsch darf damit nicht durchkommen, Betrug bleibt Betrug. Ich hab schon mal einem Ebay-Betrüger wegen weniger den Staatsanwalt auf den Hals gehetzt und hatte davor auch so meine Bedenken, ob das denn bei einer so geringen Summme gerechtfertigt ist.
Der Polizeibeamte riet mir trotzdem zur Anzeige und meinte: "Manche brauchen einen Dämpfer, dann lassen sie den Scheiß. Wer aber damit Erfolg hat macht weiter."
Also: Keine Gnade, anzeigen.
Gruß Tom
Wenn er das wirklich schon ein paarmal gemacht hat, bist Du sicherlich nicht der erste, der ihn anzeigt. Möglicherweise hat er ja schon einen Aktenstapel bei der Stattsanwaltschaft, da ist jeder weitere günstig für die Klageschrift. Zumal: wenn denen der Eindruck hochkommt, er kauft und verkauft Autos um damit reibach zu machen und hat kein Gewerbe angemeldet, kommt er sicherlich auch noch wegen Steuerhinterzeiehung dran. Das macht die Sache dann erst so richtig nett und interessant.
Heute ist der erste Tag vom Rest des Lebens *** offense wins games, defense wins championchips
Ist ne üble Sache mit den km. Ich würde es im Guten erst mal probieren und mit dem Vorbesitzer sprechen. Wenn der komisch wird, dann kläre ihn mal auf. Sollte es im Guten nicht gehen, dann würde ich mir ne Rechtsauskunft vom Anwalt holen. Laut neuen Gesetz war das Betrug.