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Hallöchen, bin verzweifelt auf der suche nach passenden winterreifen für meinen 320d limo bj 04 hab im fahrzeiugschein 225/45r17 8jx17 et47 stehen hab da was gefunden aber hat ET 41
DANKE
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Hallo Stavi,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "ET bei E46 facelift ???"!
Gruß
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Die 6mm machen das Kraut nicht fett ist dann halt nur eine neue Eintragung!!
etwa ein CSL...? LAUNCH TIME CREW 2006
Hi
Schau auch mal im Brief nach.
Meistens, wenn nicht immer, sind zwei Grössen eingetragen.
Kannst bestimmt was kleineres fahren, was auch um einiges günstiger ist auf Dauer.
Gruß Tomek
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will ja nichts kleineres fahren und 300 alu+winterreifen ist ne gute sache
Du meinst sicher Winterräder, nicht Winterreifen. Die ET (Einpresstiefe) bezieht sich auf die Felge.
Ich habe ET 39 drauf. Die stehen schön weit raus. Mit einer ABE, in der dein Fahrzeugtyb drin steht, brauchst du nicht mal eine Eintragung.
My BMW-History: E30 320i, E36 320iA, E46 330xiA
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335 Beiträge
225/55/ZR16
ich hoff ich konnt dir weiter helfen.
MFG
NICHT DER WAGEN ENTSCHEIDET, SONDERN DER ARM DER AUS DEM FENSTER HÄNGT!!
Zitat:
Hallöchen, bin verzweifelt auf der suche nach passenden winterreifen für meinen 320d limo bj 04 hab im fahrzeiugschein 225/45r17 8jx17 et47 stehen hab da was gefunden aber hat ET 41
DANKE
(Zitat von: Stavi)
Kannst du zwar montieren, muß aber eingetragen werden
Zitat:
Du meinst sicher Winterräder, nicht Winterreifen. Die ET (Einpresstiefe) bezieht sich auf die Felge.
Ich habe ET 39 drauf. Die stehen schön weit raus. Mit einer ABE, in der dein Fahrzeugtyb drin steht, brauchst du nicht mal eine Eintragung.
(Zitat von: Graue Eminenz)
Ich hoffe du beziehst diese Aussage nicht auf Zubehörfelgen, die nicht von BMW stammen?!
Die Montage einer entsprechenden Nachrüstfelge (z.B. von BBS, RH und wie sie auch alle heißen mögen) ist grundsätzlich eintragungspflichtig, sonst erlöscht die BE deines Fahrzeugs!
MfG
Bearbeitet von - autobahnraser83 am 17.11.2007 13:59:22
Ich habe dieses Zitat von der Zulassungsbehörde gefunden:
"Guten Tag Herr Weber,
aus der ABE der Felgen muss hervorgehen, dass die Felgen für Ihr Fahrzeug zugelassen sind und keine besondere TÜV-Abnahme mehr erforderlich ist. Wenn Sie sonst keine Veränderungen an Ihrem Fahrzeug vorgenommen haben, dann sind die Felgen nicht eintragungspflichtig. Diese Information habe ich von einem Sachverständigen des TÜV Gelnhausen erhalten. Sollten Sie noch weitergehende technische Fragen haben, so wenden Sie sich bitte direkt an den TÜV.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Föller
Zulassungsbehörde
Main-Kinzig-Kreis"
Mit einer Eintragung ist man im Zweifel auf der sicheren Seite, aber auch ca. 30-50 Euro los.
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