Ich habe heute Post im Briefkasten gehabt. Staatsanwaltschaft Bielefeld schrieb mich an.
Zitat:
Betr: Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen Vertoßes gegen das Urheberrechtsgesetz
Sehr geehrter Herr ......
bei Ermittlungen bzgl. eine Filesharing-Systems hat sich zureichender Verdacht ergeben, dass Sie zuletzt am 16.09.2007 eine Tauschbörse benutzrn und damit den Download eigener Dateien offerierten, u.a. Musik des Künstlers "Mousse T". Bei bereitstellen der Dateien zum Abruf durch andere Teilnehmer des Systems eine Straftat gemäß bla bla bla....
Dieser Verdachtslage bin ich insbesondere deshalb nicht weiter nachgegangen, weil es sich, soweit hier bekannt, um das erste einschlägige Verfahren gegen Sie handelte.
Ich habe die von dem Rechtsanwaltsbüro ...... in Karlsruhe vertretene Anzeigeerstatterin daher auf den Weg der sogenannten Privatklage verwiesen, mit der ebenfalls eine strafrechtliche Sanktion erwirkt werden könnte.
+Unabhängig davon müssen Sie mit der Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche rechnen..
Zitat ende.............
Leute, ich habe keine Börse besucht.... Ich habe kein Program laufen.. VOm datum her war ich in der Umzugsphase.......
Angeblich habe ich Lieder zur Verfügung gestellt die ich GAR NICHT auf dem PC besitze..... Mein Wlan hatte probleme...
Aber sachen konnte ich nicht anbieten/Downloaden da ich in der Zeit lange offline war..
Was soll ich machen??????????
Wie soll ich vorgehen?????