Zitat:
Tja ob dus glaubts oder net ist wirklich so die Teilkasko zahlt bei Diebstahl aber eben nur bei Diebstahl nicht wenn das Teil von irgendwem kaputrt gefahren ..diesen Schaden sollteigentlich dessen Haftpflicht decken ..naja das nächste Mal weisste ja dann Bescheid ne ;)
(Zitat von: Eggelhardt)
liest du dir das durch was ich schriebe?
das die haftpflicht vom anderen den schaden übernimmt weiß ich selber, hab ich schon hundertmal durchgemacht.
wenn der kunde aber fahrerflucht begeht?
steht übrigens auch da, parkrämpler mit fahrerflucht.
aber offensichtlich zahlt die versicehrung bei diebstählen.