Ich könnte Amoklaufen: Sachbeschädigung
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Zitat:
@Rechtschutzversicherung, muss ich dafür zu Versicherung fahren?
(Zitat von: KinG-SeKo)
ja, aber wenn du keine RS-Versicherung hast, ist's shice. Denn wenn du zum Beispiel heute die RS Versicherung abschliesst, darfst du diese erst nach 3 Monaten in Anspruch nehmen.
Schreibfehler sind Special Effects aus meiner Tastatur! ^^
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Hallo Deniz81,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Ich könnte Amoklaufen: Sachbeschädigung"!
Gruß
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Ich müsste eine haben :-)
Ich kann die Leute nicht verstehen die schreiben: Pech du hättest nicht parkendürfen!...
Hallo? Wenn ihr irgendwo im Parkverbot steht, machen die Menschen auch nicht euer Auto kaputt nur weil ihr nicht da stehen dürft! Stattdessen heulen manche über 5-15€!
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Junge, auch wenn dein 3er ohne Nummernschilder, ohne Räder und ohne Motor dort abgestellt ist, dürfen die es nicht einfach so in kauf nehmen, dass es beschädigt wird! Auch wenn's Parkverbot ist!
Die "Darmausgänge" könnten doch vorher Bescheid sagen, damit du ihn weg fahren kannst! Oder sind's willenlose Zombies???
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klar können die affen nicht einfach so dein auto beschädigen aber ich hoffe du siehst ein das du auch was falsch gemacht hast und zwar da parken...
ich stell mein auto nicht mal unter nem baum damit keine blätter draufliegn :D
mfg
...wenn du nicht mit der zeit gehst, muss du mit der zeit gehen...
Deine Parkplatzwahl war wirklich nicht die beste*g*. Aber trotzdem haben die Bauarbeiter kein Recht zur Selbstjustiz und dein Auto zu beschädigen. Das geht mal garnet. Um die Ausländerdiskussion noch etwas anzuheizen sag ich nur "Andere Länder andere Sitten". Spass ;-)
Die hätten dein Auto abschleppen lassen können, Polizei rufen oder sonst was aber es zu beschädigen geht zu weit.
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HEEEFTIG:
Ich gehe runter und sage Selam, die alle noch nett. Ich erkläre es, der Typ will es sehen, ich zeig es ihm und er sagt mir da ist nix. Ich meinte wie das ist nix, er sagt ach ich mach das mit Paste weg! Ich: Sie werden mein Auto nicht mal anfassen! Er: Macht Werkstatt! Ich: Wie soll eine Werkstatt Lack mit Ploitur herstellen. Er: Wir doch türken, wir müssen uns doch keine Probleme machen! Ich: Naja bei mir wirds dann wohl über den Anwalt laufen! Er: Wiesooo ich mache doch weg! Ich: Nein!
Dann geht er beleidigt und sein jüngere Kollege kommt. Das Auto ist doch nix besonderes, hatte es denn vorher nix oder was bla bla. Er: Na gut du kannst nix machen wir sind alle Zeuge das er nix gemacht hat! Ich: "lache"! Er: Eyy, lach nicht! Ich: Lache weiter mit absicht, er proveziert ihn! Sein Kollege, mein erster Gesprächpartner holt ihn weg und der 1ste kommt wieder! Er: Also was ist mit Paste? Ich: Bedanken sie sich bei ihrem Kollegen, jetzt läufts nur noch über den Anwalt! Er: Abbbe... Ich: Nix Aber bye, bin weggefahren!
Er hat zwar vielleicht künstliche Zeugen aber ich habe das Gespräch undercover mit dem Handy aufgenommen! Er sagt auf der Aufnahme auf TÜRKISCH: Ich habe nur Dämmatieral (nylon) geworfen, da kann nix passieren, ja ich habe geworfen aber ich bin doch nicht blöd da passiert nichts! Habe ich damit einen Vorteil? Habe nächste Woche einen Termin beim Anwalt!
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tonaufzeichnungen sind im gericht nicht erlaubt
bzw: können nicht verwndet werden....
mfg
...wenn du nicht mit der zeit gehst, muss du mit der zeit gehen...
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Also habe ich die Arschkarte weil er getürkte Zeugen hat oder wie?
Zitat:
Also habe ich die Arschkarte weil er getürkte Zeugen hat oder wie?
(Zitat von: KinG-SeKo)
Du hast doch auch Zeugen, deine Freundin, ihre Mutter und noch ein Beweisstück nämlich dein beschädigtes Auto. Und deine Freundin usw. kann bezeugen dass das Auto vorher nicht diese Schäden hatte.
Wart erst einmal einfach ab, der Anwalt wird dich sicher besser beraten können als wir.
Bearbeitet von - pedro23 am 06.11.2007 13:42:14
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Habe ein Dekragutachten von Juli aber, Lack ist einwandfrei! Aber ist zu alt bestimmt.
Ich glaub das Sachverhalt ist voll klar, zudem lehnen sich die Bauarbeiter an die Autos, hauen die Türe gegen die anderen Autos usw...! Der Bruder meiner Freundin will sich auch noch bschweren. Mal hoffen!
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Zitat:
Ich gehe runter und sage Selam, die alle noch nett. Ich erkläre es, der Typ will es sehen, ich zeig es ihm und er sagt mir da ist nix. Ich meinte wie das ist nix, er sagt ach ich mach das mit Paste weg! Ich: Sie werden mein Auto nicht mal anfassen! Er: Macht Werkstatt! Ich: Wie soll eine Werkstatt Lack mit Ploitur herstellen. Er: Wir doch türken, wir müssen uns doch keine Probleme machen!
(Zitat von: KinG-SeKo)
Die Geschichten kenn ich auch nur zu gut. Einen auf voll korrekten Landsmann. Nix da! Seko, ab zum Anwalt, mit den Zeugen! Dann Sammelklage mit dem Bruder deiner Freundin!
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Ich glaub Sammelklage gibt es nicht in Germany.
Anwalt habe ich schon, ich liebe die Rechtschutzversicherung, dir hat meine Mutter letzes Jahr für mich gemacht und ich wusste nich was ich damit soll, wollte diesen Monat kündigen und jetzt lieb ich es über alles :-)
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Zitat:
Ich glaub Sammelklage gibt es nicht in Germany.
Anwalt habe ich schon, ich liebe die Rechtschutzversicherung, dir hat meine Mutter letzes Jahr für mich gemacht und ich wusste nich was ich damit soll, wollte diesen Monat kündigen und jetzt lieb ich es über alles :-)
(Zitat von: KinG-SeKo)
Ick meine doch, der Bruder deiner Freundin und du könntet zusammen zum Advokaten.
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Sammelklage kannst vergessen zumal die anderen Schäden nicht nachzuweisen sind.
King kann nur froh sein das er Bilder gemacht hat vom Auto neben den Container und der Dreck darauf.
Der Anwalt wird schon wissen was zuachen ist spiele den Tonmitschnitt dem Anwalt vor selbst wenn der nicht als Beweismittel zugelassen ist.
Meine ein E 36 in so einem sauberen und Einwandfreien zustand ist immernoch einiges Wert. Da würde ich auch ausrasten und sauer sein. Selbst bei einem 2000 € Wagen würde ich ausrasten.
Bearbeitet von - brennstoffdieb am 06.11.2007 14:04:53
Diese Sig hat keine Aussage
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Yep, naja mal sehen das beste Beweisstück habe ich ja, MEIN AUTO!
Ich habe nur jetzt extreme Angst mein Auto dort überhaupt irgendwo zu parken. Auch wenn ich auf der Straße parke mach ich mir Sorgen das die es nicht mti absicht jetzt kaputt machen...
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Hier mal Bilder, sieht zwar nicht sooo schlimm aus aber beim genaueren Hingucker ist alles gut Zerkratzt und auch auf dem Dack + Lackplatzer!
Da sieht man, das es KEIN Ausversehen sein kann! Da steckt sowas von Absicht mit!
Selbst wenns Absicht (oder nennen wir es "Vorsatz") war: weis des mal nach...
Du bekommst vor Gericht keine Gerechtigkeit, sondern ein Urteil. Weil recht haben und recht bekommen sind zwei vollkommen verschiedene Dinge...
Abgesehen davon: für den zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch isses vollkommen egal, ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt.
Bearbeitet von - mb100 am 06.11.2007 17:38:07
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
da ist doch drüber gewischt worden?
hast auch fotos, wo etwas besser zu sehen ist, wo der wagen steht?
hol dir nen kumpel ran, der bezeugen soll, das deine karre da stand. mußt ja nicht sagen, das er dein kumpel ist, sondern ein passant, den du gleich angehalten hast, um nen zeugen zu haben!
Parken? ist doch kein ding! deine freundin war mit deinem auto unterwegs und hat ihn auf ihrem parkplatz abgestellt.
ganz einfach.
un im endeffekt kannst dich über ne neue lackierung freuen! ;-)
Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM.
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Nach der Aussage von MB ist es so das man alles auf der Welt kaputt machen kann aber wenn der jenige es nicht beweisen kann die Arschkarte zieht. Wer soll es denn sonst gewesen wenn nicht die Firma? Kinder von Halloween? Es ist egal wer es war, es war die eine Firma!
Habe Zeugen, Fotos usw.! Das Recht auch URTEIL müsste auf meiner Seite sein. Sonst kann ich raus gehen und alle Autos kaputt machen aber die Leute haben ja nix ausser Zeigen, die habe ich aber auch... Also!
Das hab ich nicht gesagt. Ich hab gesagt, dass Du denen sehr wahrscheinlich nicht nachweisen kannst, dass die vorsätzlich gehandelt haben. Und ich vermute, dass der durchschnittliche, überarbeitete Staatsanwalt die Sache ziemlich schnell als "fahrlässig" abhandelt - und somit einstellt. Eben weil eine fahrlässige Sachbeschädigung nicht strafbar ist. Das ist Strafrecht.
Allerdings: Ich hab auch gesagt, dass Du wohl einen Anspruch auf Schadenersatz (also meinetwegen die Neulackierung) hast. Weil das Zivilrecht unterscheidet bei einer Beschädigung nicht zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit.
§ 823 I BGB: Wer vorsätzlich oder fahrlässig ... das Eigentum ... widerrechtlich verletzt, ist zum Schadenersatz verpflichtet
leicht gekürzt
Wie gesagt: zivilrechtlich seh ich sehr gute Chancen, dass Du Schadenersatz bekommst, nur strafrechtlich werden die Herren wohl freigesprochen werden. Sofern es überhaupt zu ner Verhandlung kommt.
Bearbeitet von - mb100 am 06.11.2007 18:02:21
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"