205/55 R16 auf 7J Doppelspeiche?
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Hallo. Habe noch einen Satz von diesen Felgen.
LinkNun meine Frage. Habe momentan 225/50 R16 Sommerreifen auf den Felgen montiert. Würden auch problemlos meine 205/55 R16 Winterpneus passen?
Dank euch schon mal im Voraus
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Hallo cabriowuschel,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "205/55 R16 auf 7J Doppelspeiche?"!
Gruß
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Hallo!
Wie schaut es denn mit den Stahlfelgen vom E46 aus? Darf ich die auch fahren?
Gruß
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Darfst du. Oder die Vom Z3 und Z4. Die passen auch. haben alle Lochkreis von 5x120 und et 47.
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Fahren darfst Du leider nur die Rad/Reifenkombinationen, die in Deinem Brief/Schein stehen.
Alles andere muss eingetragen werden, auch wenn es eine Freigabe von BMW gibt. (Die gibt es nämlich auch zu Kominationen, bei denen Definitiv etwas am Fahrzeug getan werden muss, und diese Änderungen müssen kontrolliert werden).
Glücklicherweise stehen bei BMW Felgen niemals die Typen, sondern nur die Größen im Schein (d.h. BMW LM Rad in Größe blabla), daher kannst du die unterschiedlichen Felgen auch tauschen.
Dies wäre bei zwar gleichgroßen Felgen, aber von unterschiedlichen Herstellern oder auch vom gleichen nur in unterschiedlichem Design nicht möglich. Auch bei gleichen Größen wäre hier eine erneute Abnahme notwendig.
Die "normalgroßen" E46 Felgen passen ohne Problme auf den E36. Abnahme ist aber notwendig. (gibt aber teilweise Gutachten von BMW für den E36 (z.B: bei Styling 46), so daß es eine normale Abnahme wird, ansonsten halt eine Einzelabnahme.
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Zitat:
Darfst du. Oder die Vom Z3 und Z4. Die passen auch. haben alle Lochkreis von 5x120 und et 47.
(Zitat von: cabriowuschel)
Danke, und wie schaut es mit der Breite der Felge aus? Gruß
Zitat:
Fahren darfst Du leider nur die Rad/Reifenkombinationen, die in Deinem Brief/Schein stehen.
Alles andere muss eingetragen werden, auch wenn es eine Freigabe von BMW gibt. (Die gibt es nämlich auch zu Kominationen, bei denen Definitiv etwas am Fahrzeug getan werden muss, und diese Änderungen müssen kontrolliert werden).
Glücklicherweise stehen bei BMW Felgen niemals die Typen, sondern nur die Größen im Schein (d.h. BMW LM Rad in Größe blabla), daher kannst du die unterschiedlichen Felgen auch tauschen.
Dies wäre bei zwar gleichgroßen Felgen, aber von unterschiedlichen Herstellern oder auch vom gleichen nur in unterschiedlichem Design nicht möglich. Auch bei gleichen Größen wäre hier eine erneute Abnahme notwendig.
Die "normalgroßen" E46 Felgen passen ohne Problme auf den E36. Abnahme ist aber notwendig. (gibt aber teilweise Gutachten von BMW für den E36 (z.B: bei Styling 46), so daß es eine normale Abnahme wird, ansonsten halt eine Einzelabnahme.
(Zitat von: SuMo-Driver)
Gibt es eine Freigabe von BMW für die Stahlfelgen vom E46 für den E36? Gruß
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Hallo,
schau mal hier rein:
http://rapidshare.com/files/21197432/E36_-_Reifenfreigaben.pdfDort sind die Freigaben für den E36 eingetragen (Sowohl LM als auch Stahl).
Wenn die E46 Felge die gleichen Abmessungen hat, wie dort angegeben, sehe ich kein Problem die Felgen auf Deinem E36 zu verwenden (aber wie gesagt, wenn die Rad/Reifenkombination nicht bei Dir eingetragen ist, darf diese eigentlich nicht gefahren werden. Die Rennleitung wird im Zweifel bei einer Kontrolle aus Unwissenheit nix sagen, da im neuen Schein eh nur die schmalste Bereifung steht).
Bearbeitet von - SuMo-Driver am 02.12.2007 16:47:16
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Hallo!
Muss ich mich dort registrieren? Komme nicht an die Datei...
Gruß
Zitat:
Hallo,
schau mal hier rein:
http://rapidshare.com/files/21197432/E36_-_Reifenfreigaben.pdf
Dort sind die Freigaben für den E36 eingetragen (Sowohl LM als auch Stahl).
Wenn die E46 Felge die gleichen Abmessungen hat, wie dort angegeben, sehe ich kein Problem die Felgen auf Deinem E36 zu verwenden (aber wie gesagt, wenn die Rad/Reifenkombination nicht bei Dir eingetragen ist, darf diese eigentlich nicht gefahren werden. Die Rennleitung wird im Zweifel bei einer Kontrolle aus Unwissenheit nix sagen, da im neuen Schein eh nur die schmalste Bereifung steht).
Bearbeitet von - SuMo-Driver am 02.12.2007 16:47:16
(Zitat von: SuMo-Driver)
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<< Sie haben Post >>
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Zitat:
<< Sie haben Post >>
(Zitat von: SuMo-Driver)
Vielen Dank für diese ausführliche Info!
Bliebe nur noch eine Frage...
Warum finde ich beim 320i Touring keine M&S-Bereifung!?
Gruß
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Hallo,
für die Freigabe ist es unerheblich, ob es sich bei der Bereifung um einen Winterreifen oder einen Sommerreifen handelt.
In der linken Spalte findet Du die Reifengröße und in den rechten Spalten dann die möglichen Felgengrößen.
Als Standard wäre bei Dir z.B: 205/60 auf einer 7 Zoll breiten Alufelge oder auf einer 6,5 Zoll breiten Stahlfelge.
Dies ist erstmal die schmalste Bereifung, die auf Deinem 320i ab Werk gefahren werden darf. (Das sind auch die Werte, die im oberen Bereich des Scheins früher standen).
Bei einigen anderen Modellen (z.B: dem 318) durfte dann abweichend von dieser Kombination noch eine andere Kombination ausschließlich mit Winterreifen gefahren werden. Diese Kombination stand im unteren Bereich des Fahrzeugscheins (dort wo auch die zusätzlichen Eintragungen reinkamen).
Versuch Dir einfach Winterreifen zu schießen, die bereits ab Werk eingetragen sind. D.h. z.B. 205er auf 15 Zoll oder 225er auf 16 Zoll (wenn bereits ab Werk montiert).
Alles andere zieht Mehrkosten wg. der Abnahme nach sich und macht die Sache m.E. unattraktiv.
205er reichen im Winter völlig aus. Da zählt Breite nicht wirklich.
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Zitat:
Hallo,
für die Freigabe ist es unerheblich, ob es sich bei der Bereifung um einen Winterreifen oder einen Sommerreifen handelt.
In der linken Spalte findet Du die Reifengröße und in den rechten Spalten dann die möglichen Felgengrößen.
Als Standard wäre bei Dir z.B: 205/60 auf einer 7 Zoll breiten Alufelge oder auf einer 6,5 Zoll breiten Stahlfelge.
Dies ist erstmal die schmalste Bereifung, die auf Deinem 320i ab Werk gefahren werden darf. (Das sind auch die Werte, die im oberen Bereich des Scheins früher standen).
Bei einigen anderen Modellen (z.B: dem 318) durfte dann abweichend von dieser Kombination noch eine andere Kombination ausschließlich mit Winterreifen gefahren werden. Diese Kombination stand im unteren Bereich des Fahrzeugscheins (dort wo auch die zusätzlichen Eintragungen reinkamen).
Versuch Dir einfach Winterreifen zu schießen, die bereits ab Werk eingetragen sind. D.h. z.B. 205er auf 15 Zoll oder 225er auf 16 Zoll (wenn bereits ab Werk montiert).
Alles andere zieht Mehrkosten wg. der Abnahme nach sich und macht die Sache m.E. unattraktiv.
205er reichen im Winter völlig aus. Da zählt Breite nicht wirklich.
(Zitat von: SuMo-Driver)
Hallo,
die Räder habe ich ja liegen... brauch mir also keine kaufen wenn es den in Ordnung geht!
Gut, eingetragen sind die Felgen und die Reifen, dort steht bei den Sommerreifen "V", meine Winterreifen sind "t", wie erkläre ich das dem freundlichen Herrn in grün oder mittlerweile blau?
Danke!
Beim 320er ist der Geschwindigkeitsindex bei den 185er Reifen "Q", also 160km/h.
"T" Reifen sind bis 190km/h freigegeben.
Wie SuMo schon sagt, dürfen die auf dem Touring nicht gefahren werden.
Habe es mal so gelernt dass der G-index, bei Winterreifen, einen nach unten abweichen darf.
Also bei einer eingetragenen Höchstgeschwindigkeit von 214km/h eigentlich ein "H" Reifen(210)...wenigstens "T"(190).
Warum bei BMW dann der "Q" Reifen freigegeben ist kann ich nicht ganz nochvollziehen.
Dürftest sie demnach also fahren.
Hast du noch eine Kopie vom alten Fahrzeugschein?
SHG --> Säufer, Huren & Ganoven!
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Mitglied seit: 18.08.2006
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Wir wären nicht in Deutschland, wenn der Gesetzgeber auch dieses nicht kleinlich beachtet hätte :-)
§36 StVZO
Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch
die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
Reifen oder andere Laufflächen dürfen keine Unebenheiten haben, die eine feste Fahrbahn beschädigen können; eiserne Reifen müssen abgerundete Kanten haben. Nägel müssen eingelassen sein
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
@Mekkatronik
Danke!
Hab leider keinen alten Schein"
Irgendwie ist das ganze Thema sehr bescheiden!
Gruß
...*g* wie darf ich das verstehen?
Meinst die Rechtsprechung in Deutschland?
Den ganzen Zappzarapp wegen ein Paar Winterreifen?
SHG --> Säufer, Huren & Ganoven!
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Zitat:
...*g* wie darf ich das verstehen?
Meinst die Rechtsprechung in Deutschland?
Den ganzen Zappzarapp wegen ein Paar Winterreifen?
(Zitat von: Mekkatronik)
Wenn es für mich wäre drauf schrauben und gut ist aber da es für die Mutter von meiner Freundin ist mache ich mir halt so ein Kopf darum!
Mit der Liste habe ich die Frage mit den Stahlfelgen klären können - ist ok!
Nur kann ich die "t" montieren und alles ist gut oder nicht...
Gruß
Ja, die T-Reifen darfst du fahren.
Hat SuMo oben auch schon beschrieben.
Um alles 100% richtig zu machen müsstest du theoretisch noch einen Aufkleber im Fahrersichtbereich anbringen, Frontscheibe etc, damit der Fahrer darauf aufmerksam gemacht wird dass er mit diesen Reifen nur max 190km/h fahren darf.
Dem aufmerksamen Polizisten fällt es bei ner Kontrolle auf, andere drücken auch ein Auge zu oder gucken erst garnicht danach.
SHG --> Säufer, Huren & Ganoven!
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