Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 30.03.2007
Meldorf (Dithmarschen)
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482 Beiträge
Hi, ich habe mal ne Frage...
Also ich bin in der Probezeit...
Bei meinem Auto ist jedoch der Halter meine Mutter...
Was ist wenn die mich blitzen?
Es geht nur darum über 21km/h...also Punkte...Bekommt sie dann Post und wenn sie zahlt ist es aus der Welt oder überprüfen die das Bild, ob sie auch wirklich gefahren ist?
Ein Kollege meinte, man könnte die Punkte auch verschieben auf andere Fahrer...mein Pa meint das konnte man damals mal, jedoch heute nicht mehr, da überall Fotos schon drauf sein...
Wie sieht es genau aus?
Mitglied: seit 2005
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Hallo chillkröte,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Punkte verschieben..."!
Gruß
Das Bild wird überprüft, ist zumindest bei mir so gewesen!
Die kamen dann zu mir und haben geklingelt und das Bild mit mir verglichen.
Naja ich hab dann schon gesagt "da sag ich dann jetzt mal nichts zu ;-)"
Lieber riskieren alles fallen zu lassen, als zweimal zu gehen!
Mitglied seit: 10.02.2007
Ottobrunn
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695 Beiträge
Also Post bekommt der Halter(deine Mutter)!
Die Bilder schauen die sich schon an, wenn deine Mutter sagt sie sei gefahren und sie sehen das es ein Mann war werden sie das ihr net glauben!
Wenn du und dein Vater euch ähnlich seht dann könnte er sagen das er gefahren ist.
Aber das ist da immer noch sehr schwierig das es funktioniert, da die Bilder schon recht gut sind.
Kommt halt darauf an ob du genau rein schaust in den Blizer oder gerade zur Seite,...!
Gut wäre es wenn du das Foto mit der post mit bekommen würdest, da könnte man sich vorher entscheiden was man sagt.
Ich musste damals zur Polizei zum Foto anschauen, ich konnte es net abstreiten!
Viel Glück!
MfG Christian
---Mitglied des Regioalteams-München---
Mitglied seit: 19.07.2004
FÜRTH
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12 Beiträge
Hi,
also ich hab mein foto bis jetzt noch nie mitbekommen, hab das immer extra beantragen müssen.
aber versuchen kannst du es auf jeden fall weil der halter den anhörungsbogen bekommt, aber besser ist es natürlich mit nem männlichen fahrer sonst könnte es schon auffallen ;)
wenn kein bild dabei ist kann deine mutter sagen "sie weiß nicht wer gefahren ist, das auto ist frei zugänglich und es könnte jeder gewesen sein". so hats bei mir mal geklappt als kein bild dabei war. da hat mein vater post bekommen ob er das war, natürlich nicht, danach kam post das das verfahren eingestellt wurde und der täter nicht ermittelbar ist/war.
aber da musst du vorsichtig sein, nicht das sie dir ein fahrtenbuch auferlegen.
Lieber riskieren alles fallen zu lassen, als zweimal zu gehen!
Mitglied seit: 25.09.2003
Rotenburg
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525 Beiträge
Also bei Bekannten funzt das seit Jahren sie ra.. wird geblitzt und Er bekommt die Punkte weil er seinen Lappen für die Arbeit nicht unbedingt brauchen würde und die haben noch nie das Foto verglichen ansich habe ich nur einmal mitbekommen das die Wegelagerer mit Bild außgerückt sind und da würde die Strafe nicht gezahlt da ging es aber nicht um Punkte.
Mein Schutzengel muß verdammt schnell sein!?
Mitglied seit: 26.06.2007
München
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55 Beiträge
Zitat:
wenn kein bild dabei ist kann deine mutter sagen "sie weiß nicht wer gefahren ist, das auto ist frei zugänglich und es könnte jeder gewesen sein". so hats bei mir mal geklappt als kein bild dabei war. da hat mein vater post bekommen ob er das war, natürlich nicht, danach kam post das das verfahren eingestellt wurde und der täter nicht ermittelbar ist/war.
aber da musst du vorsichtig sein, nicht das sie dir ein fahrtenbuch auferlegen.
(Zitat von: nemexx`)
Dachte das mit dem Fahrtenbuch gilt nur bei Firmen?
Und als Halter hat man doch die Pflicht zu wissen, wer sein Auto gerade fährt, ansonsten muss man das auf seine Kappe nehmen?
Enjoy your gentle Journey!
http://www.bluw-transport.de
Grundsätzlich wird der Wagen innerhalb der Familie
von mehreren Personen gefahren. Wer erinnert,
sich dann schon, wer vor 3-4 Wochen gefahren ist.
Dann kommt zuerst der Anhörungsbogen, hier genügen Angaben zum Halter.
Zugeben muss man hier nichts.
Als nächsten kommt der Bussgeldbescheid - bezahlen, erledigt.
Mitglied seit: 10.02.2007
Ottobrunn
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695 Beiträge
Das mit dem Fahrtenbuch gibt es auch bei Privatpersonen, aber meistens bei Firmen.
---Mitglied des Regioalteams-München---
zum thema fahrtenbuch...hat n bekannter grad auf sein mopped bekommen...
die bücher sind nämlich ans fahrzeug gebunden...allerdings in der regel nicht länger als 6 monate..
welch glückliche zufall das grad winter wird :D
§ 31a Fahrtenbuch
(1) 1Die Verwaltungsbehörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. 2Die Verwaltungsbehörde kann ein oder mehrere Ersatzfahrzeug bestimmen.
(2) Der Fahrzeughalter oder sein Beauftragter hat in dem Fahrtenbuch für ein bestimmtes Fahrzeug und für jede einzelne Fahrt
1.
vor deren Beginn
a)
Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers,
b)
amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs,
c)
Datum und Uhrzeit des Beginns der Fahrt und
2.
nach deren Beendigung unverzüglich Datum und Uhrzeit mit Unterschrift einzutragen.
(3) Der Fahrzeughalter hat
a)
der das Fahrtenbuch anordnenden oder der von ihr bestimmten Stelle oder
b)
sonst zuständigen Personen
das Fahrtenbuch auf Verlangen jederzeit an dem von der anordnenden Stelle festgelegten Ort zur Prüfung auszuhändigen und es sechs Monate nach Ablauf der Zeit, für die es geführt werden muß, aufzubewahren.
Bearbeitet von - plop am 30.10.2007 20:03:36
Erdbeben abschalten, Sofort!
Tsunami, Nein Danke!
Mitglied seit: 10.02.2007
Ottobrunn
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Und kam schon ein Schreiben???
---Mitglied des Regioalteams-München---
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Meldorf (Dithmarschen)
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482 Beiträge
nein ist schon 6 wochen her !!
also es geht ja auch nicht um mich sondern um nen kollege...er hofft immer noch dass es fallen bzw unverwertbar war...