Bei Distanzscheiben liegt eigentlich immer ein Teilegutachten bei. Dieses setzt eine Abnahme voraus. Mitführen reicht nicht. Wenn du ALLE Auflagen im Gutachten erfüllst, kannst du es nach 19(3) bei jeder Organisation eintragen lassen. Erfüllst du eine nicht (meistens die bezüglich der ET) dann musst du eine 19(2) beim Tüv machen lassen.