Kennt sich hier jemand mit Mietrecht aus?
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Mitglied seit: 07.11.2006
Sigmaringen
Deutschland
125 Beiträge
Moin,
wie lange muss ich meinem Vermieter Zeit geben, erhebliche Mängel an der Wohnung zu beseitigen, bis ich die Miete kürzen darf?
Will meinem Vermieter, bzw dem Hausverwalter (dem blöden Penner), vor dem auszug noch eine reindrücken.
MFG Uwe
E30 345i Touring in Planung....(Umbau gestartet)
Mitglied: seit 2005
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Hallo Uwa,
schau mal hier
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Gruß
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Frag mal Marco535, der ist genau in dem Gewerbe tätig.
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du solltest dem vermieter schriftlich bescheid geben und eine frist zur reparatur festsetzen.
das könnte dir sehr nützlich werden.
mehr kann ich aber auch nicht weiterhelfen.
Ist der Bauer nicht so schlau, sucht R*L ihm eine Frau!
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 07.11.2006
Sigmaringen
Deutschland
125 Beiträge
Hier mal die Mängel:
- auf mehreren Steckdosen kein Strom
- kein FI-Schalter im Bad
- knacken der Heizungsleitungen
- neue Rollladenkästen nicht eingeputzt (Wärmeverlust)
- Laminatboden wellt sich
MFG Uwe
E30 345i Touring in Planung....(Umbau gestartet)
Ist sowas eigentlich nicht vertraglich geregelt???
Also die Frist???
Guck ma in deinem Mietvertrag rein...
bin mir ned sicher, aber die Frist dürfte nicht bestimmt sein und wird vom Gesetzgeber nur als "angemessene First" ausgelegt. = unbestimmter Rechtsbegriff.
Mängel sind schließlich individuell und können viel aber auch wenig zeit in anspruch nehmen - daher "angemessen"
lass mich aber gern eines besseren belehren
Mitglied seit: 22.08.2002
Zentral im Freistaat
Deutschland
1711 Beiträge
Zitat:
Hier mal die Mängel:
- auf mehreren Steckdosen kein Strom
Schriftlich zur Mängelbeseitigung auffordern, 7 Werktage halte ich für angemessen. Schließlich ist der Brief auch ein zwei Tage unterwegs. Dann muss er noch durch den Posteingang und dann beim Verwalter ankommen.
Zitat:
- kein FI-Schalter im Bad
ist auch nicht vorgeschrieben
Zitat:
- knacken der Heizungsleitungen
versteh ich nicht?
Zitat:
- neue Rollladenkästen nicht eingeputzt (Wärmeverlust)
ist die Baumaßnahme schon abgeschlossen? Grundsätzlich steht dir während einer Baumaßnahme ne Mietminderung zu. Ist abhängig von der Beeinträchtigung der Mietsache, sprich Wohnung.
Zitat:
- Laminatboden wellt sich
Warum? Falsch verlegt? Wasserschaden? Hohl gelegt?
Waren die genannten Mängel schon bei Einzug vorhanden? Stichwort gemietet wie gesehen.
Sicher hast du recht. Für 100% Miete kannst du 100% Wohnwert erwarten. Ich würde mir aber überlegen, ob es die Sache wert ist nur um ihm einen reinzuwürgen. Er hat ja vermutlich ne Kaution von dir die du sicher zurück haben möchtest? Und sich dann monatelang rumzustreiten wegen was weis ich 20 Euro Mietminderung?
MfG
Papa76
Bearbeitet von - Papa76 am 18.10.2007 19:34:40
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Welch Zufall - hab gestern 2 Bücher (BGB und "Recht") bekommen.
Das Mietrecht sagt:
- Mängel schriftlich festhalten und dem Vermieter via Einschreiben + Rückschein zukommen lassen
- eine Frist von 2-3 Wochen zur Mängelbeseitigung angeben
- auf die eventuelle Mietminderung hinweisen
Mängel liegen vor, wenn etwas nicht so genutzt werden kann, wie es vorhergesehen ist.
Wenn du mehr wissen willst, dann kann ich gern nochmal nachschauen ;-)
siehe auch >>
http://de.wikipedia.org/wiki/Mietminderung
Wichtig ist auch, dass wenn du den Mietbetrag gemindert überweist, dass du das in den verwendungszweck schreibst. Also "Miete 11/2007 abzgl. 10% Minderung unter Vorbehalt" oder sowas in der Art...
Mitglied seit: 22.08.2002
Zentral im Freistaat
Deutschland
1711 Beiträge
Zitat:
Das Mietrecht sagt:
- Mängel schriftlich festhalten und dem Vermieter via Einschreiben + Rückschein zukommen lassen
- eine Frist von 2-3 Wochen zur Mängelbeseitigung angeben
- auf die eventuelle Mietminderung hinweisen
(Zitat von: Offe)
Das sind vielleicht Empfehlungen von RA oder Mietervereinen. Als gerichtsfeste Zustellung gilt aber auch ne Übergabe mit Zeugen und idealerweise noch mit Empfangsbestätigung. Ist kostengünstiger. Das Mietrecht lässt sich -wie BMW-86 schon schrieb- auch nicht über feste Fristen der Mängelbeseitigung aus. Die Mietminderung kann man in dem Schreiben ankündigen, muss man aber nicht.
MfG
Papa76
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Mitglied seit: 29.08.2002
Schwanstetten/bei Nürnberg
Deutschland
2356 Beiträge
Wie hier schon geschrieben wurde, die Mängel beim Vermieter anzeigen und die Beseitigung fordern. Angemessene Fristsetzung nicht vergessen. Und auch gleich auf die nächsten Schritte, wie z.B. Mietminderung hinweisen.
Die evtl. anzuerkennende Mietminderung wird aber mit Sicherheit nicht all zu groß sein. Denn die Miete zu mindern hat den Hintergrund, eine Wohnung nicht angemessen oder wie im Mietvertrag vereinbart, nutzen zu können.
Paar % könnten rausschauen.
Interessant wäre noch, warum die Mängel entstanden sind.
FI Schalter ist in dem Sinn meiner Meinung nach kein Mangel, weil der mit Sicherhei beim Einzug auch nicht vorhanden war.
Wie laut knacken denn die Heizleitungen? War das evtl. nicht früher auch schon so? Kann meiner Meinung nach einem Bewohner zugemutet werden.
Auch wenn die Rollokästen nicht eingeputzt sind, besteht i.d.R. ein optischer Mangel. Glaube nicht, dass ein messbarer Wärmeverlust besteht. Der Kasten wird ja auch irgendwo festgemacht und abgedichtet. Sollte allerdings enorm gepfuscht worden sein, siehts vielleicht anders aus. Aber auch das solltest dem Hausverwater mitteilen, damit er überhaupt was machen kann.
Warum wellt sich Laminat? Und wie lange schon? Evtl. ein Wasserschaden, den Du versäumt hast zu melden? Oder ein entstehender Wasserschaden? Hast vielleicht selbst was verschüttet?
Sorry, aber mein Verständnis für die Aktion hält sich etwas in Grenzen. Natürlich soll jeder sein Recht bekommen. Aber nur um dem Vermieter bzw. dem Hausverwalter (sind übrigens meisten blöde Penner- gibt auch auch löbliche Ausnahmen) vor dem Auszug noch eins reinzudrücken finde ich unnötig. Macht nur ne Menge Ärger für beide Seiten.