Hallo Leute,
heute sind einmal alle Leute mit juristischen Ambitionen gefragt.
Folgendes ist passiert:
Ich hatte am Freitag einen Auffahrunfall. Mir ist eine Privatperson ungebremst hinten reingedonnert. Polizei war in der Nähe und hat das aufgenommen.
Sachgutachter war schon vor Ort und beim Rechtsanwalt war ich auch schon.
Da ich Student bin und jeder Cent wichtig ist, versuche ich nun das Beste aus der Situation zu machen.
Im Juni hatte ich schon einmal einen ähnlichen Fall. Mir ist ein Postwagen ins parkende Auto gefahren. Damals hab ich das über die Werkstatt der Mutter meiner Halbschwester machen lassen. Auch wenn ich das ja nicht zahlen musste, war die Rechnung doch ziemlich hoch.
Meine Frage ist: Kann ich sagen, dass ich den Betrag, den der Gutachter für die Reparatur festgelegt hat, ausgezahlt haben möchte. Also das ich den Wagen nicht offiziell in einer Werkstatt repariere, sondern das mit den Mitteln privat erledige.
Ich habe vor mir einen baugleichen Wagen mit gleicher Farbe zu holen, die defekten Teile auszutauschen und den Wagen als Ersatzteillager verwende oder verkaufe.
Ich werde auch noch einmal mit meinen Anwalt sprechen, bräuchte aber jetzt schon unverbindliche Informationen um das im Voraus zu planen!
Also was ist euere Erfahrung: Kann ich mir das Geld auszahlen lassen oder muss ich zwangsweise in eine Werkstatt. Der Wagen ist kein wirtschaftlicher Totalschaden, aber knapp an der Grenze.
Bearbeitet von - Laarson am 13.10.2007 15:00:21