Polizeiliches Führungszeugnis
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Hi!
Hab mal ne wichtige Frage.
Ab wann steht was in meinem Führungszeugnis?
Wenn ich mit Totschläger oder Schlagring erwischt werde bekomm ich da zB. schon ein Eintrag?
MFG
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Hallo TechN9ne,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Polizeiliches Führungszeugnis"!
Gruß
Hallo .....
na na na ...grins.
Wenn du Zeugniss für z.b eine Bewerbung benötigt wird und du nicht ein gaaanz so böser Bube bist ;-) steht da nichts drin.
Gruss buffda
Ich habe keine Macken ....das sind Special Effects
im groben kann man glaube ich sagen,
alles was über ein gericht läuft wird eingetragen.
Nu mal los....
Also ich würde beides nicht mitführen.
Wie die anderen schon geschrieben haben, was vorm Gericht vehandelt wird ist im PFZ eingetragen.
Normal sind andere
- genug Leistung gibt´s nicht -
hey,
also es gibt ein kleines und ein großes führungszeugnis. wenn du dir eins beim burgeramt für die arbeit oder so besorgst, gibt es nur das kleine, da steht nur etwas drin, wenn du zu gefängnis verurteilt wurdest, da stehen nicht mal bewährungsstrafen drin. auch geldstrafen oder ähnliches stehen da nicht drin.
dann gibt es noch das große führungszeugnis, dass bekommst du aber nicht, dass wird z.b. angefordert wenn du bei der polizei oder so anfangen willst, dort steht dann auch alles drin :)
also keine angst, es wird nicht drin stehen, es sei denn du wirst deswegen verurteilt und musst in den knast :D
wird aber nicht passieren
EDIT: was vorm gericht verhandelt wird steht NICHT drin, wie gesagt bei geldstrafe oder bewärhung ist kein eintrag im kleinen, nur bei einer haftstrafe!
Bearbeitet von - b-mw-323 am 07.10.2007 13:08:39
Sobald Du zu einer Freiheitsstrafe ab 1 Jahr (glaube ich) oder zu einer Geldstrafe ab 90 Tagessätzen verurteilt worden bist, steht das in dem "normalen" Führungszeugnis.
Im Führungszeugnis "Belegart 0" steht allerdings alles drin....
Zitat:
Sobald Du zu einer Freiheitsstrafe ab 1 Jahr (glaube ich) oder zu einer Geldstrafe ab 90 Tagessätzen verurteilt worden bist, steht das in dem "normalen" Führungszeugnis.
Im Führungszeugnis "Belegart 0" steht allerdings alles drin....
(Zitat von: BenE36)
dem kann ich beipflichten :-)
es gibt 2 relevante Arten eines PFZ.
Belegart N = Privat für eigene Zwecke
Belegart O = Für Behörden wie LRA usw.
Automobiler Individualist
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Also für ne Bewerbung bei Polizei, Feuerwehr usw. braucht man dann wahrscheinlich Belegart O, oder?
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Zitat:
Also für ne Bewerbung bei Polizei, Feuerwehr usw. braucht man dann wahrscheinlich Belegart O, oder?
(Zitat von: TechN9ne)
kommt drauf an ob die sagen du sollst es mit anderen unterlagen mitbringen dann kanns nur Belegart N sein.
Wenn die aber drauf bestehen das es direkt an die Behörde gesendet werden soll ohne Umweg zu dir (wie bei Belegart N) dann muss man Belegart O beantragen.
Beides kostet 13 Euro :-)
Macht also keinen Unterschied.
Das einzige was is, das eine bekommste selber nach Hause und das andere geht eben an die entsprechende Behörde. In der Regel ist es auch selbst zu beantragen da eine Behörde dies nicht eigenmächtig kann. Das geht nur bei Polizei und anderen mit ähnlichen Aufgaben.
Nur mal so als Beispiel.
Dir wird der Führerschein abgezwickt für n paar Stunden *g*
Dann braucht man nach der Sperrfrist wieder eine Meldebescheinigung und ein Führungszeugnis. Und genau dieses ist dann sofort an die Fahrerlaubnisbehörde zu senden. Ohne Umwege über die beantragende Person.
Mann könnte ja theoretisch was dran rumfaken.
Automobiler Individualist
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Wie sieht es denn aus bei Belegart 0, stehen da auch sachen drinn die aus mangels an Beweisen fallengelassen wurden ?
Warscheinlich nicht oder?
"Quer sieht mehr"
Zitat:
Wie sieht es denn aus bei Belegart 0, stehen da auch sachen drinn die aus mangels an Beweisen fallengelassen wurden ?
Warscheinlich nicht oder?
(Zitat von: Iceman320i)
soweit ich weiß stehen in beiden FZs die selben Sachen drin.
Entweder ganz oder gar nicht ;-)
Der Unterschied besteht eben nur zwischen Privat oder für ne Behörde.
Gibt noch n Sonderfall mit Gewerbezentralregisterauskunft. Da stehen dann sachen drin die gegen die Führung eines Gewerbes sprechen würden.
Im FZ stehen nur Sachen wo man RECHTSKRÄFTIG verurteilt wurde.
Wenn da alles drinstehen würde wären bei manchen die dinger ganz schön voll würd ich mal sagen.
guckt einfach mal hier rein.
http://www.bundesjustizamt.de/cln_049/DE/Home/homepage__node.html?__nnn=trueda sollte alles zu finden sein was ihr braucht.
Automobiler Individualist