Zitat:
ok das mit der versicherung date ich mir,
war beim tüv und habe mal nachgefragt,
wenn ich etwas ohne abe oder zulassung dranbaue dann erlischt die betriebserlaubnis.
fahre ich dann zum tüv und mache wenn keine abe vorhanden eine einzelabnahme, dann habe ich wieder die betriebserlaubnis.
das heißt wenn er tüv die eyes einträgt ist alles wieder ok.
die frage ist nur ob er das macht - aber die hier schon gelesen gibt es wohl welches die es machen.
lg
timo
Bearbeitet von - bitwicht am 16.10.2007 08:56:36
(Zitat von: bitwicht)
Das hatten wir schon so oft, die scheinwerfer sind bauartgenehmigt und dürfen nicht verändert werden. wenn der Tüv das einträgt, dann nur das sie an sich nicht gefährlich sind gegen die stvo verstößen sie weiter und dein auto verliert die betriebserlaubnis.
ich kam mit den teilen über den TÜV ohne probleme obwohl nicht eingetragen