Hey Leute,
da wir in der Berufsschule grade die Vertragsarten und die damit verbundenen Rechte und Pflichten haben, dachte ich mir ich poste hier mal etwas zum Thema "Hilfe, nach kauf festegestellt es ist ein Unfallwagen" oder der gleichen. Es gab in letzter Zeit öfter Threads, wo User Mängel oder einen Unfallschaden im nachhinein feststellten.
Viele der Autoverkäufer hoffen, dass der Käufer sich entweder rechtlich nicht auskennt oder keine Rechtsschutzversicherung hat und die hohen Verfahrenskosten fürchtet. In solchen Fällen würde ich folgendes empfehlen:
Schreibt dem Verkäufer einen Brief (oder geht persönlich hin), dass ihr das Auto zurückgebt, da ihr laut §123 des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) das Recht habt, einen Vertrag wegen Täuschung oder Drohung (Drohung trifft in diesem Fall nicht zu, wird aber mit Täuschung gleich gesetzt) zu stornieren.
Zitat:
§123 BGB:
Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
I Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
Die abgegebene Willenserklärung ist in diesem Fall eure Annahme (Bestätigung) des Antrags (Angebots) des Händlers.
Jetzt müsst ihr nur noch hoffen, dass der Händler nach einem so schönen rechtlich korrekten Brief vom Verkauf sofort zurück tritt. Einige werden es vielleicht trotzdem nicht tun, aber zumindestens habt ihr eure privaten (kostenlosen) Möglichkeiten ausgeschöpft.
Bearbeitet von - b-mw-323 am 21.09.2007 14:37:03