Ein Scheinwerfer oder auch Rücklicht hat eine Zulassung mit bestimmten Leuchtmitteln bekommen, wenn du diese änderst, hat der Scheinwerfer oder Rücklicht mit diesem neuen Leuchtmittel keine Zulassung mehr, weil es dafür nicht bestimmt war.
Du kannst gern an der TU Karlsruhe ein lichttechnisches Gutachten machen lassen mit den neuen Leuchtmittel. Oder es ignorieren und illegal die Leuchtmittel nutzen.
Auf neueren Scheinwerfern steht sogar im Glas drin welche Leuchtmittel verbaut und zugelassen sind, siehe unten Scheinwerfer vom RS6, deutlich zu lesen D2S und H7
2. Selbst die Leuchtmittel also auf gut deutsch die "Birne" hat eine Zulassung (E1), die LED Dinger von Ebay jedoch nicht, somit sind die nicht zugelassen auch wenn sie 100 mal besser sind nach deinem Empfinden.
Bearbeitet von - shadowline am 20.09.2007 23:10:25