Hey Leute, wer kann mir die Inhalte dieser beiden Texte mal Erklären?
und ob es auf meine Räder kombi zutrifft!
1. N3= Nicht bei allen Fahrzeugen bzw. Felgen verwendbar, da auf Grund der geringen Scheibenstärke die Scheibe nicht an der Nabe bzw. in der Felge anliegt! U.U. ist eine Änderung der Nabe oder eine andere Ausführung der Spurverbreiterung (Phase Oben) erfoderlich! Zentrierung der Felge beachten!
2. N4= Nur für Fzg. mit einer Nabenführung "kleiner als Scheibensträke" verwendbar. Bitte beachten Sie dazu unsere Hinweise!
Diese beiden Texte Stehen in der "Katazin" S.68
Wollte mir auf meiner e46 limo an der Hinterachse ein paar 10mm oder 15mm Spurplatten drauf machen, habe folgende Felgen:
BMW M Doppelspeiche 68 in 8,5x17 ET 50 mit 225/45 R17 91V M+S Kumho KW 17.
Fahre im Sommer auf der HA 9x18 ET 35 mit 245/35 R18 und mußte die Radläufe leicht anlegen lassen.
Danke und MFG Liefi ;-)
Bearbeitet von - Pug am 14.09.2007 00:13:13