m52 Kopf auf M50 ( beide Vanos )
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HI...
Hab mal ne frage:
Passt der Zylinderkopf vom M52 so ohne weiteres auf einen M50??? achso sind beides 2.0l b20 mit Vanos
Jeder hat das Recht auf meine Meinung
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Hallo ZimmiBIW,
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Gruß
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Ja, eigentlich schon, da der Basiszylinderkopf gleich ist.
M52 hat in Sachen M50TÜ eine Verbesserung hinsichtlich Ventilsteuerung erhalten (Tassenstößel, Ventilfedern, LAgerleiste und Nockenwelle).
Wenn Du den kompletten Zylinderkopf tauschst, spricht daher nichts dagegen. Du solltest Dir allerdings bewußt sein, daß die Nockenwellenspreizung minimal anders ist beim M52 als beim M50TÜ.
Achtet die Vergangenheit,
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da dürfte es aber keine Probleme geben oder???
nicht das der Kolben dem Ventil hallo sagt ?!?!?
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Nein, da passiert nichts. Der Spreizungsunterschied beträgt auslaßseitig 4°.
Da Du mit solchen Infos recht wenig anfangen kannst und Dir über die Problematiken scheinbar nicht bewußt bist (die 4° sind wirklich vollkommen egal, sondern es geht um das Gesamte und die Tatsache, daß das streng genommen eingetragen werden müßte)..., wenn Du mich nun so fragst, besorg Dir einen Kopf vom M50TÜ oder baue den Zylinderkopf von M52 auf M50TÜ um.
Bearbeitet von - sven am 03.09.2007 09:34:53
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Die idee mit dem umbau hat ich auch schon!!
geht aber leider nicht da der m52 ne dünnere Ventilführung hat als der m50tü !!
Habe noch den Zylinderkopf von meinem ( alten ) M52 der als ersatz für den M50TÜ herhalten muß, da dieser alle!!! einlaßventile krumm hat ( gescheiterter versuch von dem Vorbesitzer das Vanos ohne besondere Kenntnisse auszutauschen !!!!)
Zurück zum Spreizungswinkel ich weiß schon das 4Grad da nich das kraut fettig machen !!
aber wieso bitte muß ich das eintragen lassen ??
Jeder hat das Recht auf meine Meinung
Doch es geht grundsätzlich. Ventilschaftdurchmesser beträgt bei M50TÜ und M52 einlaßseitig und auslaßseitig 5,94mm beim Standardmaß. Nur der M50 (ohne Vanos) hatte dickere Ventile (E6,97mm/ A6,96mm).
Falls bei Dir unterschiedlich dicke Ventile verbaut sein sollten, dann spricht das dafür, daß bei BMW mal die Ventile erneuert und gegen Ventile der Revisionsstufe ersetzt wurden (Schaftaufmaß +0,1mm in Stufe1 oder +0,2mm in Stufe 2).
Wie dem auch sei, kannst Du den Kopf dennoch umbauen, selbst wenn die Ventile mal revidiert wurden. Du mußt nur die Ventilführungshülsen erneuern lassen. Jede vernünftige Motorinstandsetzer macht Dir das und kostet nicht die Welt. Maximal 5 bis 10,- EUR je Führung.
Oder Du läßt die Führungen aufbohren wie BMW das macht. Allerdings würde ich Dir davon abraten, da die Übermaßventile unverschämt teuer sind. Etwa das doppelte eines Standardmaßventiles... sprich ca. 75,- EUR pro Ventil. Das ist bei 24Ventile wohl zu teuer...
Eintragen streng genommen, da das Abgasgutachten Euro2 nicht für diesen Motor gilt. Ist wie wenn Du eine Sportnocke einbaust, selbst wenn Du hier keine Leistungssteigerung erältst. Da eine andere Teilenummer drauf steht, wird man im Härtefall Dir ans Bein pinkeln können, selbst wenn Du bei ner normalen Kontrolle damit keine Probleme bekommst.
So verhält es sich mit allen baulichen Änderungen am Fahrzeug...
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das ist ein M50tü bj93 der hat zwar laut eintragung euro 2 aber das ist laut steuerbescheit hinfällig und somit hat der ja rein teoretisch kein euro 2 versteuert wird er zumindestens schon mal nich nach euro 2
Jeder hat das Recht auf meine Meinung
??? Verstehe gerade nicht was Du meinst.
Wenn Du nen Steuerbescheid Euro1 hast, dann hast Du auch Euro1.
Wichtig ist im Brief die Schlüsselnummer und nicht daß irgendwo mal E2 steht.
Aber auch das hat nichts mit dem Problem zu tun "Bauliche Änderungen"...
Wenn Du am Motor etwas änderst muß dies eingetragen werden. Ist so.
Wenn Du den Kopf vom M52 auf nen M50Tü Rumpf setzt und den mit der M3.3.1 betreibst, dann hast Du streng genommen überhaupt kein Abgasgutachten und damit überhaupt keine Einstufung und damit eine erloschene Betriebserlaubnis, da in dieser Zusammensetzung der Motor nicht geprüft wurde. Also Eintragen lassen.
Aber wie geschrieben, wer sich der PRoblematiken nicht bewußt ist der möge doch im eigenen Interesse die Dinge original aufbauen (lassen), dann gibt es keinen Ärger.
... und daß ich hier in einem offenen Forum nicht schreiben kann, bastel Dir irgendwas zusammen (selbst wenn es technisch möglich ist), sollte auch verständlich sein. Es gibt nun mal Gesetze und an die muß man sich halten.
Daher:
Wenn Du den Wagen auf der Rennstrecke bewegen möchtest, bau Dir den M52-Kopf drauf. Das funktioniert.
Für den Straßenbetrieb laß es, oder kläre vorher mit dem TÜV ab, ob er Dir das einträgt.
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alles klar danke der ausführlichen hilfe und werde demnächst mit meinem M50tü-M50 die rennstrecke mit meinen gewaltigen 150ps erkunden !!! :) danke sven top hilfe
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