Vertrag Bastlerfahrzeug ... brauche mal Juristen
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Habe am 27. August einen Clio als Bastlerfahrzeug verkauft.
Im Vertrag war wie bereits erwähnt BASTLERFAHRZEUG vermerkt und ich habe jegliche gewährleistung ausgeschlossen.
Jetzt kommt der Käufer und bemängelt mehrere Dinge, wie z.b. defektes Schiebedach (habe ich bereits repariert), den Heizungskühler (habe ich neu gekauft, soll er selbst einbauen), die reifen (habe aber schon neuwertige reifen neu draufgemacht) und den Kühler (ist aber auch neuwertiger neu reingekommen).
Außerdem bemängelt er, dass der heckscheibenwischer und die hupe nicht funktionieren.
Wie stehe ich nun rechtlich da?
Muss ich alles auf meine Kosten erneuern? Kennt sich jemand von euch aus?
Bin Privatverkäufer und habe BASTLERFAHRZEUG im vertrag vermerkt!
Bearbeitet von - snake696 am 30.08.2007 21:49:02Bearbeitet von - Pug am 31.08.2007 10:23:35
Ich bin nur dafür verantwortlich was ich sage - nicht was du verstehst!
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Hallo Snake696,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Vertrag Bastlerfahrzeug ... brauche mal Juristen"!
Gruß
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Beim Verkauf von Privat kann man die Garantie/Gewährleistung ausschließen, entweder durch einen Satz der das sagt (steht in vielen Kaufverträgen drinen) oder eben durch sowas eie Bastlerfahrzeug.
Nur wenn man die Garantie/Gewährleistung ausschließt und vorsätzlich Mängel verschwiegen hat kann man Ärger bekommen.
Aber bei dem Wort Bastlerfahrzeug (besonders von Privat) hat er gar keine Ansprüche soweit ich das weiß. Den Bastlerfahrzeug heißt soviel wie, viele Mängel und viele Mängel die auftreten können.
Lach ihn aus :)
Ich mein das ernst...
Ich geh davon aus das der Clio nicht Bj. 2007 ist, sondern etwas älter? *g*
Renault's sind coole Auto's... jeder Renault den ich bisher verkauft hab, mit Ausnahme von 1, hatte 'nen defekten Heizungskühler... ich check's nicht! Wirklich JEDER bis auf einen! Insgesamt dürften's mittlerweile 7 oder 8 Renault's sein, die ich verkauft hab. 1 davon war ein Megane, der Rest alles Clio's!
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1238 Beiträge
hast du ihm die teile schon gekauft nach verkauf? oder noch vor dem verkauf und ihm reingelegt?
also mal ehrlich wenn man einen clio kauft weis man doch was man davon =>nichts:-)
würde mal zu einem kfz-anwalt gehen und fragen was er für eine kompetente beratung verlangt. manche machen es auch so, aber selten.
schon mal im internet danach gegoogelt?
http://home.arcor.de/320ie36driver/html/fahrzeuge.html
there ist no better way to fly drive bmw
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2189 Beiträge
den wagen habe ich gekauft und nach paar tagen weiter verkauft also war nie auf mich an gemeldet ...
und die teile habe ich nach dem verkauf alles eingebaut...
was ich noch machen sollte wäre,der heckscheibenwischer und Hupe...die funktionieren nicht mehr.
Ich bin nur dafür verantwortlich was ich sage - nicht was du verstehst!
also soviel ich weiß (hab leider nur wirtschaftsrecht als schwerpunkt @uni) musst du dir keine sorgen machen weil du durch den gewährleistungsausschluss und dem Hinweis, dass es sich um ein "Bastlerfahrzeug" handelt ganz auf der sicheren Seite stehtst solange das im Vertrag auch so drinnen steht (würde dir beim Verkauf von solchen dingen zu vorgefertigten Verträgen raten^^).
Aber wie der Vorposter schon sagt schau halt mal zu nem KFZ Anwalt bzw. jeder andere sagt dir das auch nach 5mins und 100 euro weniger ;)
MFG
sascha
Töte ihn mit einem Mouspad aus Hart-PVC
(Zitat von: pat)
Mitglied im Regionalteam Wien & Umgebung
Hi,
es gibt vier "magische Worte", die im Kaufvertrag stehen müssen: "Unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung". Dann ist die Sache hundert Prozent wasserdicht. Und dann hättest Du ihm das Zeugs gar nicht alles kaufen müssen, erst recht nicht, wenn auch noch "Bastlerfahrzeug" drin steht. Der hat gemerkt, daß er da an einen Gutmütigen geraten ist, den er ausnehmen kann
Also: Ruhe bewahren, den Typen auflaufen lassen und einer eventuellen Klage einfach gelassen entgegen sehen.
Gruß Tom
Mitglied seit: 11.01.2007
Stuttgart
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121 Beiträge
bist du adac-mitglied? dann gehst du mit dem vertrag am besten mal zu einem adac-vertragsanwalt, der schaut sich das ganze kostenlos an. oder du scannst den vertrag und mailst den vertrag mit mängelliste zu mir.
Also wenn er das Auto in dem Zustand besichtigt hat (inkl aller Mängel) und du
im Kaufvertrag geschrieben hast verkauft als Bastlerfahrzeug und ohne Garantie und Gewähr. Dann kann ihm das Ding unterm A... zusammen brechen nachdem er eingestiegen ist und dir kanns egal sein. Ich würde nichts an dem Auto mehr richten er hat es gekauft und besichtigt den Vertrag unterschrieben.
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 2 Monaten
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2189 Beiträge
hallo leute...
nach so viel zeit ca 2 monaten ruft der käufer mich heute wieder an und sagt das der kreuzgelenk kaputt ist das der heckscheiben wischer nicht funktioniert und das die hupe nicht geht,der war bei der huptstelle von Tüv und hat sich beschwert wie so ein wagen Tüv bekommt.... tja jetzt muss ich die ganzen mängeln behäben als privat verkäufer obwohl ich bastler fahrzeug rei geschrieben habe und schon andere tile auch schon beseigt hatte....
meine frage noch mal an euch was soll ich jetzt machen ? könnt ihr mir da tipps geben,natürlich wäre jurist jett nicht schlecht.
Ich bin nur dafür verantwortlich was ich sage - nicht was du verstehst!
hast nen rechtschutz? wenn ja zum anwalt. wenn nicht, kein plan. wenns zum rechtsanwalt geht dann zieht sich die sache best. über ein halbes jahr.
viel glück
- Er fürchtet weder Tod noch Teufel -
BEGLEITSERVICE FÜR DAMEN AB 50+
Hi
bist du händler ???
wenn ja musst du die sachen reparieren....wenn nicht, leg einfach auf wenn er dich nochmal anruft.
mfg
du must GAR nichts machen, er kann dich getrost am a***** lecken, glaub mir, wenn im Vertrag drin steht, dass du keine Gewährleistung gibst und Bastlerfahrzeug drin steht, ist er der gelackmeierte, wenn er wieder anruft würd ich ihn einfach auslachen und einhängen
..:: Born To Be Alive ::..
du bis privater Verkäufer (Grundsätzlich! MÜSSTEST du haften) du hast die haftung im KV jedoch ausgeschloss- dazu noch der Zusatz "Bastelfahrzeug".
D.h. Ansprüch gegen dich hat der käufer in Bezug auf Reparaturen KEINE !
Wenn der also wieder ankommt von wg. "los repariere mal" kannst du Ihm sagen das du GAR NICHTS machen oder bezahlen wirst.!!!
ER (der KÄUFER) müsste sich an einen Anwalt wenden und gegen dich eine Klage einreichen. (der Anwalt düfte Ihm aber sagen das es nix bringt).
DU sitzt also gemühtlich zu Hause, gehst ans Telefon und machst IHN zur schnecke.
ER müsste den ersten Schritt in Sachen rechtliche Schritte machen nicht du.
greetz
Mitglied seit: 12.08.2007
Reichelsheim
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102 Beiträge
Sehe ich auch so, dass kann nicht deinen Angelegenheit sein wenn du den Vertrag so geschrieben hast wie hier geschildert!
Und wenn in einem halben Jahr das Getriebe geräusche macht, dann sollst dus auch bezahlen oder wie!?
Lächerlich!!!
Gruß
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2189 Beiträge
das problem ist das mein kumpel dr bei Tüv arbeitet Tüv gemacht hat,gegen mich ht e kein chance soweit bin ich hite infomiert worden,der am arsch ist ist freund sonnst bekommt der von hauptstelle von Tüv probleme und das wollen wir jetzt nicht in risiko ein gehen....
andere frage, ist ein kreuzgelenk schwer aus zu tauschen ?
Ich bin nur dafür verantwortlich was ich sage - nicht was du verstehst!
Der Begriff "Bastlerfahrzeug" alleine reicht nicht aus - da macht die kleine Erweiterung "mängelbehaftet" entscheidend viel aus. Juristisch gesehen gibt es ein "Bastlerfahrzeug" nicht - du kannst auch einen Neuwagen so nennen. Kauft ein Käufer ein solches Fahrzeug dann hat er durchaus Anspruch auf intakte Teile - mit Ausnahme es wurde im Vertrag erwähnt...
Wenn du die Gewährleistung ausgeschlossen hast, sollte dir aber eigentlich nichts passieren...
Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz?
ganz einfach denk mal er hat für ein paar euro´s das auto gekauft kannst ihm nur sagen bastlerfahrzeug bist kein mechaniker du weiß nicht so vieles und der kauft kein neuwagen also warum der ganze streß?
wenn du am ende nachm verkauf alles noch richten oder zahlen musst dann mal prost!!!!
boooombe alter BMW,BMW bombe alter...:p
wie lange ist es denn her das der TüV gemacht worden ist? Hast du den TüV vom Freund "Geschenkt" bekommen oder was??
Selbst wenn - wie will man heute denn noch nachvollziehen was damals abgenommen wurde ?? Theoretisch können die Teile doch in der Zwischenzeit getauscht worden sein.?!?!?!
mfg
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2189 Beiträge
also der freund arbeitet beim tüv und im kauf vertrag steht das ich keine gewerleistung übernehme,tüv ist vor ca. 2 monatan gemacht worden genauso AU.
ich denke mal das der beim anwalt war und der anwalt zu ihm gesagt hat das er keine chance hat so geht e jetzt an den der Tüv gemacht hat.Dumm is er nicht
Ich bin nur dafür verantwortlich was ich sage - nicht was du verstehst!
Ja dann soll halt dein Kumpel der TÜV gemacht sagen, dass der Wagen bei der HU/AU einwandfrei bzw. nicht verkehrsgefährdent war. Der kann ja nicht beweisen wie wo was, außerdem kann man wohl kaum einen TÜV-Prüfer belangen wenn er einem Auto Tüv gibt und später passt mit dem Auto dies und das nicht.
Ich meine Schiebedach ist dem Tüv egal, Heizungskühler egal, Reifen und Kühler hast du ja schon getauscht. Heckscheibenwischer ist nicht so wichtig und Hupe naja kann ja zwischendurch kaputt gehen ist ein altes billiges Auto. Das Kreuzgelenk ist ja erst später kaputt gegangen.
Wie blöd das jetzt auch klingen mag aber der Depp braucht doch nur mal richtig aufs Maul. Sorry aber wer ein altes günstiges Auto kauft mit dem Vermerk Bastlerfahrzeug und dann so rumscheißt... naja...