Diebstahl mit folgen für den Dieb....
Zitat:
Ich cleane meine leisten, dann hab ich das problem eh nicht mehr. :)
(Zitat von: Maveric)
Auch schön, dann hat man mehr Fläche um dein Auto zu zerkratzen :D.
Anzeigen geht nicht, bin ich mir sicher, zumindest hier in D nicht. Weil das ist ja so als würde ich bei dir in die Wohnung einbrechen und du hast vorsätzlich eine Bärenfalle hinter die Haustüre gestellt und ich laufe da rein. Ist meine Schuld ich habe ja da nichts verloren, anders wäre es natürlich wenn du mich einlädst und die Bärenfalle da aufstellst :D.
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo pedro23,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Diebstahl mit folgen für den Dieb...."!
Gruß
Da wär ich mir nicht sicher, denn stromschockanlagen usw sind hier auch verboten!
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LOUD PIPES SAVE LIVES!!!
Zitat:
Zitat:
ich wäre auch daran interessiert wie du das gemacht hast mit den klingen, kannst du mal ein bild reinstellen?
(Zitat von: nemexx`)
wie geagt, klebt schon wieder am auto, und ich hab keinen nerv, das ding wieder abzuziehen, weil die leiste sich dadurch auch leicht verbiegt und ich jedesmal die klebereste wieder abrubbeln muss.
aber der nächste typ der die haben will kommt bestimmt. ist immerhin shcon der 3e versuch die zu mopsen! :mad:
Bearbeitet von - gr33nacid am 30.08.2007 15:53:23
(Zitat von: Gr33nAcid)
kannst du denn mal kurz erklären wie du die festgemacht, bzw. ausgerichtet hast? das man sich das vorstellen kann?!
Lieber riskieren alles fallen zu lassen, als zweimal zu gehen!
dann würde ich ma in der umgebung gucken wer aufgeschnittene finger hat, dann per nackenschlag zur polizei schleppen, nur musst dir war kreatives einfallen lassen wie du die klingen erklärst ;)
P.S. der über mir hat ne komische signatur :)
HEEEJ! Gerade aus guggn!!
Zitat:
Bin ich der einzige der mit sowas bedenken hat?
1. Kann der dich anzeigen. (ist halt in D so)
(Zitat von: Maveric)
Man müsste die Sache mal genauer durchprüfen, die Kommentare und Lehrbücher quälen und nach Urteilen suchen, aber ich zumindest denke, die Tat ist, wenn die Rasierklingen tatsächlich so angebracht werden, dass sie nur nen Dieb (und nicht jemand mit noblen Absichten, der einfach nur mal den Wagen streift osä) verletzen kann, durch den Notstand gem. § 34 StGB gerechtfertigt.
Aber nagelt mich darauf nicht fest - ich kann mir vor allem auch vorstellen, dass es hierzu in Rechtssprechung und Lehre mehrere Ansichten gibt...
Bearbeitet von - mb100 am 30.08.2007 19:36:07
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
P.S. der über mir hat ne komische signatur :)
(Zitat von: Don Andolini)
Ja ist doch wahr ;-)
Lieber riskieren alles fallen zu lassen, als zweimal zu gehen!
Zitat:
Zitat:
Bin ich der einzige der mit sowas bedenken hat?
1. Kann der dich anzeigen. (ist halt in D so)
(Zitat von: Maveric)
Man müsste die Sache mal genauer durchprüfen, die Kommentare und Lehrbücher quälen und nach Urteilen suchen, aber ich zumindest denke, die Tat ist, wenn die Rasierklingen tatsächlich so angebracht werden, dass sie nur nen Dieb (und nicht jemand mit noblen Absichten, der einfach nur mal den Wagen streift osä) durch den Notstand gem. § 34 StGB gerechtfertigt.
Aber nagelt mich darauf nicht fest - ich kann mir vor allem auch vorstellen, dass es hierzu in Rechtssprechung und Lehre mehrere Ansichten gibt...
Bearbeitet von - mb100 am 30.08.2007 19:07:50
(Zitat von: mb100)
wobei man hier auch noch die "Verhältnismäßigkeit" im Auge behalten sollte.
"Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden."
letzter satz. und ich denke nich das rasierklingen ein angemessenes mittel zur vereitelung eines diebstahls sind.
du hättest ja auch andere möglichkeiten in erwägung ziehen können (bspw.: garage , anderer stellplatz, etc.)
gut der typ wird ich wohl kaum anzeigen da er sich dann selbst ein schuldeingeständis manchen würde. aber trotzdem, das recht hätte er wohl, da die rasierklingen vorsätzlich angebracht wurden um jemanden zu verletzten. unerheblich ob diestahl oder nich.
* dies soll keine rechtsberatung darstellen, bei fragen wende dich bitte an einen anwalt.*
gruss martin
Bearbeitet von - Maddin[21] am 30.08.2007 19:55:23
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Zitat:
und ich denke nich das rasierklingen ein angemessenes mittel zur vereitelung eines diebstahls sind.
du hättest ja auch andere möglichkeiten in erwägung ziehen können (bspw.: garage , anderer stellplatz, etc.)
(Zitat von: maddin[21])
Was sind dass den bitte für Alternativen? Das ist ja so als würde man in deine Wohnung im Erdgeschoß einbrechen und man sagt dir ja hättest mal ne Wohnung im 3. Stock genommen.
Es gibt keine Regelung die besagt, das (ein öffentlicher) Parkplatz XY unsicher ist und man da auf eigene Gefahr parkt was Diebstahl und Co. angeht.
Wenn dann könnte man was von einer Alarmanlage oder so sagen, aber nicht "hättest mal wo anders geparkt". Das ist ja totaler Schwachsinn, ist so als wärst du Nachts unterwegs und es kommt zu einer Auseinandersetzung in der du nicht der Schuldige bist und man sagt dann "ja wäreste mal wo anders hin gegangen", verstehst was ich meine :).
Ich denke das mit den Rasierklingen ist aus rechtlicher Sicht schon etwas komplexer. Ich denke da gibt es für einen solchen Fall (wo es genau um Seitenleisten oder so geht) keine 100%ige Vorlage.
Bsp.: Sagen wir mal du lässt ein Messer (was legal ist) auf dem Beifahrersitz liegen und jemand bricht dein Auto auf und setzt sich auf den Sitz um das Autoradio oder so zu klauen und dann hat er nen Schnitt im Popo :D, dann kann der dich nicht anzeigen. Wäre so als würde jemand dein Grundstück betreten das deutlich als privates Grundstück zu erkennen ist und er fällt dann in den 2 Meter tiefen und leeren Pool rein weil er in dein Haus einbrechen wollte.
Ihr kennt doch sicher auch immer die Hinweise in den KFZ Handbüchern wo z. B. die Komfortfunktion um Fenster und Schiebedach zu schließen erklärt wird. Da steht ja immer noch der Vermerk "Vorsicht Gefahr der Körperverletzung". Sagen wir mal du schließt deinen Wagen per Komfortfunktion ab und du gehst ohne das Ganze zu beobachten, ein kleiner Junge greift ins Fenster (aus kindlicher Unwissenheit) und wird verletzt, da bist du schuld. Aber sagen wir mal da greift jemand rein weil er deine Jacke oder so klauen will und er wird eingeklemmt, dann muss da das Gericht abwägen was wie und warum. Einerseits hat man da auch fahrlässig gehandelt da man den Schließvorgang nicht beobachtet hat und evtl. würde ein ganz toller Anwalt noch die Behauptung aufstellen, dass der Dieb gradezu aufgefordert wurde die Jacke zu klauen (da unbeobachtet und Fenster grade erst beim schließen). Aber ich denke kein Gericht in D würde da was machen gegen den Autobesitzer.
Ich verstehe immer eins nicht.
Wir sind hier alle keine Anwälte (wie das maddin schon richtig bemerkt hat) es hat also keinen sinn darüber ne doktorarbeit zu verfassen. Das sind alles eh nur mutmaßungen.
Rechtsfälle sind so komplex, das wir vers.kaufleute da IMMER auf die fachleute in den Rechtsabteilungen verweisen mussten. Wir dürfen dazu nie ne aussage machen.
Nur so zum thema Recht.
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Zitat:
Ich verstehe immer eins nicht.
Wir sind hier alle keine Anwälte (wie das maddin schon richtig bemerkt hat) es hat also keinen sinn darüber ne doktorarbeit zu verfassen. Das sind alles eh nur mutmaßungen.
Rechtsfälle sind so komplex, das wir vers.kaufleute da IMMER auf die fachleute in den Rechtsabteilungen verweisen mussten. Wir dürfen dazu nie ne aussage machen.
Nur so zum thema Recht.
(Zitat von: Maveric)
Stimmt, aber wir sind hier im Geplaudere und da plaudert man halt auch wenn man kein Anwalt ist oder :).
Letztenendes werden wir das wohl eh nicht erfahren wie es wirklich vom Gesetzt her aussieht. Und mal davon abgesehen, ein Dieb der Leisten klauen wollte und sich verletzt hat geht sicher nicht zur Polizei. Wäre ja so als würde er Drogen bei jemandem kaufen und wird dann übern Tisch gezogen, da geht auch keiner zur Polizei um den "Handelspartner" anzuzeigen :D.
Dann schau dir mal meine anderen Punkte an. Die sollten noch schlimmer ankommen.
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Wie schon erwähnt:
Die Verhältnismaässigkeit stimmt nicht.
Erschwerend kommt hinzu, dass VORSATZ im Spiel ist.
DU befestigst die Rasierklingen, damit der sich verletzt.
Nur darum machst Du das, damit sich ein potentieller Dieb verletzt.
Das ist, wenn es eintritt, VORSÄTZLICHE KÖRPERVERLETZUNG. Oder sogar vorsätzliche schwere Körperverletzung. Das ist übel......
Was ist das für ein Gerede und Gequatsche hier???!!
Wenn sich der die Finger schneidet beim klauen meiner Leisten und mich dann noch Anzeigt
hau ich ihm noch extra eins aufs Maul!!!!
Wer sich an einem fremden Auto vergreift ist bei mir sowieso durch!!
Lg.
Werner
An die Verhältnissmäßigkeit hab ich auch schon gedacht - keine Frage. Und klar sind auch durchaus mildere Mittel möglich - wie z.B. die Sache mit der Garage. Nur dazu muss es auch erst mal die Möglichkeit geben. Will sagen: nicht jeder hat überall ne Garage. Und ob ein anderer Stellplatz genauso effektiv ist?
Dann: ob die (hier gefährliche) Körperverletzung jetzt vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde, ist für die Frage, ob die Tat durch den Notstand gerechtfertigt ist, belanglos.
Nehmen wir mal an, der Threadsteller hätte den Dieb bemerkt und hätte ihm beim Stoßstange-Abrupfen nen leichten Tritt verpasst. Ne Körperverletzung liegt vor, und die is auch noch vorsätzlich. Und trotzdem is die Tat m.e. problemlos durch den Notstand gerechtfertigt. Natürlich nicht zuletzt, weil sie für den Dieb folgenlos bleibt und somit der Verhältnissmäßigkeitsgrundsatz gewahrt wurde.
Problematisch is hier in meinen Augen vor allem, dass die Rasierklingen präventiv angebracht wurden (Edit: Prüfungspunkt Gegenwärtigkeit) und dass sie wirklich ne massive Wirkung haben (Edit: Verhältnissmäßigkeit). Ich hab in meinem Posting ja auch geschrieben, dass das Problem sicher umstritten is (also genauer: welche präventiven Maßnahmen darf ich ergreifen und in welchem Maße dürfen die eingreifen?) und meinen Standpunkt - mit dem ich sicher nicht allein dasteh - dargestellt. Und ja auch darauf hingewiesen, dass man sich bitte nicht auf ihn verlassen soll...
Und jetzt hol ich meinen Dobermann aus dem Garten *ggggg*
Bearbeitet von - mb100 am 30.08.2007 22:21:04
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Also erstmal ist der Typ echt selbst schuld und zweitens - na und??
Warum gleich so juristisch an die Sache rangehen, ist doch quatsch. Und wenn man es doch juristischen betrachten möchte, darf man bitte auch nicht das Kausalitätsprinzip ausser Acht lassen; soll heissen - hätte der Typ nicht versucht die Leisten zu klauen, hätte er sich auch nicht die Fingerkuppen abgeschnitten...
@mb100
- Es ist nicht präventiv! Präventiv ist es nur dann wenn es von der tat abschrecken kann
- Ausserdem ist die tat sicher nicht durch den Notstand zu erklären, denn der endsteht 1. nicht schon beim anbringen und 2. muss dieser akut eine Not bedeuten was es aber nicht tut.
- Einen einfach umtreten ist auch nicht, dass solte jeder wissen.
Nur so am rande. Ich würde den nen Ziegelstein an kopf werfen aber darum gehts ja nicht. :)
EDIT: Ach so und nochwas. Warum hängen sich alle an dem juristischen ding auf?
Bestimmt weil keiner was gegen das sagen kann:
- täter rastet aus und zündet geleich oder irgendwann die ganze karre na
- und oder knpft sich dann den fahrer gleich noch mit vor
- demoliert das auto aus wut
- es spricht sich rum und bald werden leisten überall brutal vom auto gebrochen, mit vielen lackschäden.
Da wären mir geklaute leisten lieber. :)
Bearbeitet von - Maveric am 30.08.2007 21:47:22
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Mitglied seit: 01.08.2007
Hettstedt
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5 Beiträge
Mich würde mal interessieren, was du der Polizei bezüglich der blutverschmierten Leisten gesagt hast... Oder bist du nur hingegangen, um den Diebstahl des Emblems anzuzeigen?
Zitat:
@mb100
- Es ist nicht präventiv! Präventiv ist es nur dann wenn es von der tat abschrecken kann
(Zitat von: Maveric)
Ja dann muss man halt nen schönen Aufkleber ans Fenter anbringen wo drauf steht "Vorsicht Leisten sind auf der Innenseite scharf und können bei der Abmontage zu Verletzungen führen" :D.
Und egal was das Gesetzt sagt, ich denke kein Autobesitzer hat da Mitleid, weil mal aus der sicht eines Autobesitzers gilt: "Vergreifst du dich an einem vermden Auto, so soll dir nur schlechtes passieren" ;).
Zitat:
@mb100
- Es ist nicht präventiv! Präventiv ist es nur dann wenn es von der tat abschrecken kann
(Zitat von: Maveric)
Abgesehen davon, dass eine präventive Maßnahme lediglich eine vorbeugende Maßnahme ist: mich würden ein paar Rasierklingen schon abschrecken...
Zitat:
- Ausserdem ist die tat sicher nicht durch den Notstand zu erklären, denn der endsteht 1. nicht schon beim anbringen und 2. muss dieser akut eine Not bedeuten was es aber nicht tut.
(Zitat von: Maveric)
Das war mein Problem mit der präventiven Maßnahme und der Gegenwärtigkeit...
Zitat:
EDIT: Ach so und nochwas. Warum hängen sich alle an dem juristischen ding auf?
(Zitat von: Maveric)
Berufskrankheit...
Nebenbei bemerkt: was würdest Du empfehlen?
Glaub mir - wenn Du jemand dabei ertappst, der grad Teile von Deinem Wagen abreisst und Du ihn mit nem leichten Tritt (natürlich kein Tritt Marke Elfmeter unter Zuhilfenahme von Springerstiefeln) vom Auto entfernst, wird Dir keiner nen Strick draus drehen. So weit, dass wir tatenlos zusehen müssen, wie unsere Autos in Puzzles verwandelt werden, isses noch lang net.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
Ich habe zur Sicherung hinter die Leisten halbe Rasierklingen abgeklebt
(Zitat von: Gr33nAcid)
Ahahahahahahahahaha GENIAL!!!
Gratulation!!!
Glaub mir, dein Auto wird NIE NIE wieder jemand anfassen...
Ahahahahahahaha wie geil ist das denn...