Bitte Hilfe, TÜV-bemängelt was kann ich tun!
Ersteller dieses Themasaktuell gesperrt
Deutschland
301 Beiträge
Hi, nach 4 monatigem zusammenbau meines unfall coupés steh ich nun vor dem tüv und bin am verzweifeln.
bitte helft mir wie ich folgende probleme lösen kann.
1. meine LWR funktioniert,allerdings sind die stifte zu kurz für die klarglasscheinwerfer von in.pro (habe ein bj 96), die reichen nicht ganz ran an die verstellung.
2. muss abnahme mit stahlfelgen machen, jetzt ist 1 neuer reifen von einem anderen hersteller drauf der nicht im schein steht, können die dies bemängeln?
3. die airbaglampe geht nicht, weil der vorbesitzer die abgeklemmt hat und ein Sportlenkrad verbaut hat. habe das originale wieder eingesetzt, allerdings geht die airbaglampe nicht und da meckern die.
ich dreh bald ab, hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. nach 4 momnaten schrauben bleib ich am tüv hängen zum kotzen.
mfg
Bearbeitet von - pat am 15.08.2007 11:36:32Bearbeitet von - pat am 15.08.2007 11:37:08
- Er fürchtet weder Tod noch Teufel -
BEGLEITSERVICE FÜR DAMEN AB 50+
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo pat,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Bitte Hilfe, TÜV-bemängelt was kann ich tun!"!
Gruß
Ähnliche Beiträge
Die folgenden Beiträge könnten Dich ebenfalls interessieren:
zu 1.
sollte eigentlich nicht der fall sein, außer die motoren wurden mal gekürzt für fk-scjinwerfer.
2. is egal solange alle reifen genug profil haben
3. airbaglampe wieder anklemmen und den fehler löschen lassen bei jeder beliebigen besseren werkstatt außer atu
ich bin eine butterblume
Ersteller dieses Themasaktuell gesperrt
Deutschland
301 Beiträge
1. vorher waren originale drin, habe sie selbst getauscht
2. muss mit winterreifen vorfahren, da der tüv meinte auf den alufelgen die ich habe sind 2 versch. reifenhersteller drauf (VA Dunlop,HA Sportiva) da nur 2 abgefahren waren kauf ich doch keine 4 neue. oder hat der tüv dort recht, dass nur der gleiche hersteller gefahren werden dürfen?
3. da is gar keine mehr drin die ist raus und der airbag wurde abgeknippst, man nur fummelei
Bearbeitet von - pat am 15.08.2007 11:49:03
- Er fürchtet weder Tod noch Teufel -
BEGLEITSERVICE FÜR DAMEN AB 50+
Mitglied seit: 19.04.2004
Ravensburg
Deutschland
196 Beiträge
Früher war das mal so dass man nur einen hersteller an Reifen haben muss. Doch dass ist jetzt nicht mehr so. Solange auf den achsen der selbe hersteller ist (z.B. HA Dunlop VA Bridgestone...) - also musst du nur 2 Kaufen die die abgefahren sind.
Airbaglampe: Also normalerweise müsste das Airbagfeld noch leicht blinken/leuchten, da im Tacho noch eine "Not-LED" für den Airbag ist.
P.s.: Wenn Ihr ne antwort gibt, wird da bei euch auch alles rot unterstrichen?
Bearbeitet von - marcelAnke am 15.08.2007 11:57:21
zu 1 das ist bei mir auch die funktioniert jetzt hab ich die stifte bei den inpro dingern reingemacht undda sind die wohl zu kurz :(
hat jemand ne idee..
1. Die LWR muss gehen. Ist sie ohne Funktion, ist es ein erheblicher Mangel. Also stifte verlängern oder andere Scheinwerfer rein
2. Die Fabrikatsbindung ist beim PKW hinfällig. Wenn du magst, kannst du auch 4 verschiedene Reifen fahren. Sie müssen nur die gleiche Größe, ausreichende Traglast und ausreichenden Geschwindigkeitsindex haben. Es gibt von der GTÜ extra ein Merkblatt zu dem Thema. Könnte ich dir vielleicht per PDF schicken.
3. Die Lampe muss angehen und erlöschen, wenn Airbag verbaut. Also entweder wieder anklemmen oder Airbag raus(natürlich nur bei den ersten E36 die nur Fahrerairbag haben)
Mitglied seit: 09.05.2004
Göttingen
Deutschland
825 Beiträge
zu 1. Die LWR muss NICHT funktionieren !
hatte mal Zubehörscheinwerfer ohne LWR drin. bin dann zur zulassungsstelle, da gibts ne Sondergenehmigung z.b. bei EU-Reimporten fehlt die LWR auch.
Damit war auch der Tüv zufrieden
....
Ersteller dieses Themasaktuell gesperrt
Deutschland
301 Beiträge
kann es sein, dass die eu-reimporte ohne lwr ausgeliefert wurden? mein tüv besteht auf volle funktionalität der dinger, aber wenn du für mich einen nachweis hättest wo ich vorlegen kann wär das auch gut. mfg
- Er fürchtet weder Tod noch Teufel -
BEGLEITSERVICE FÜR DAMEN AB 50+
Wenn du eine Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO kriegst (wie für EU-importe), dann ist es okay. Aber die Zulassungsstelle erteilt nur in seltenen Fällen Ausnahmen und nur auf Basis eines Gutachtens in dem die Erteilung befürwortet wird. Das wird dir keiner Schreiben, wenn du die LWR ausbaust. Bei den EU wagen war es damals so, dass die ohne LWR augeliefert wurden und das Umrüsten viel arbeit gewesen wäre.
airbeag musste ausm fehlerspeicher löschen lassen
Zitat:
...Wenn du magst, kannst du auch 4 verschiedene Reifen fahren....
Hi,
stimmt so nicht.
Achsweise müssen gleiche Reifen gefahren werden.
Also z.B. vorne Michelin, hinten Conti wäre zulässig.
Reifengrösse muss eingetragen sein, Geschwindigkeits- und Traglastindex zum Auto passen.
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Ersteller dieses Themasaktuell gesperrt
Deutschland
301 Beiträge
letzter sachstand ist, dass ich sie nicht eingetragen bekomme da ich an der vorderachse und hinterachse versch. hersteller habe und der tüvler meint: er braucht eine bestätigung, das diese reifenfabrikate, auf der felge, zu diesem auto passend in dieser mischung gefahren werden dürfen. wahnsinn
- Er fürchtet weder Tod noch Teufel -
BEGLEITSERVICE FÜR DAMEN AB 50+
dann such n anderen prüfer!
reifen müssen auf jeden fall nur achsweise gleich sein!
und immer eine freie Bahn
mfg Christoph
Ja, such dir nen anderen Prüfer.
Ist das einfachste!!!
Zitat:
Achsweise müssen gleiche Reifen gefahren werden.
Ist nicht mehr so.
Heute dürfen bis zu vier Hersteller gleichzeitig auf dem Auto gefahren werden.
Zumindest auf der Vorderasche sollte man es nicht machen.
Durch das evtl andere Profil verändern sich die Fahreigenschaften nicht unbedingt positiv.
Bearbeitet von - Mekkatronik am 16.08.2007 09:25:07
SHG --> Säufer, Huren & Ganoven!
-------------------------
Zitat:
Hi,
stimmt so nicht.
Achsweise müssen gleiche Reifen gefahren werden.
(Zitat von: cxm)
Das ist nicht mehr so. Die Fabrikatsbindung wurde für mehrspurige Fahrzeuge komplett aufgehoben. Die Geschichte mit "chsweise gilt nur für die Reifenbauart und das ist eher ein Relikt aus grauer Vorzeit....
Glaub mir, ich weiß es, da ich jeden Tag damit zu tun habe.
Ersteller dieses Themasaktuell gesperrt
Deutschland
301 Beiträge
habe mich bei einer gtü-niederlassung telefonisch kundig gemacht und die haben mir gesagt, dass sie mir die felgen mit reifen eintragen und das der reifenhersteller keien rolle spielt. somit hat mein tüv-prüfer wohl keien ahnung. also ab zu ner anderen prüfstelle, nur schade das man es solchen leuten nicht beweisen kann, der wird so weiter machen. mfg
- Er fürchtet weder Tod noch Teufel -
BEGLEITSERVICE FÜR DAMEN AB 50+
Kannst ihn ja anschließend mal besuchen mit dem neuen Aufkleber und ihn fragen was er dazu sagt ;)
SHG --> Säufer, Huren & Ganoven!
-------------------------
wenn die airbagleuchte nicht geht bekommt man kein TÜV - seit wann das denn ?!??!
bin ja nächstes Jahr auch mitn TÜV dran ABER bei mir hat noch nie die airbaglampe gefunzt! (habe den Ofen seit nem Jahr)
Ist das zwingend notwendig?
Ersteller dieses Themasaktuell gesperrt
Deutschland
301 Beiträge
ja ist es. nur wenn die airbagleuchte nach dem zünden des motors kurz angeht und dann wieder erlischt, zeigt das dem prüfer das der airbag angeschlossen und fuktionstüchtig ist. so wie die batterielauchte im cockpit, die geht auch kurz an und dann wieder aus. denk die prüfung der airbagleuchte beim tüv gehört mittlerweile zum standrad, da dies in jedem auto mit airbag verbaut ist und die da schon serienmäßig ein auge drauf haben.
- Er fürchtet weder Tod noch Teufel -
BEGLEITSERVICE FÜR DAMEN AB 50+
Die elektronischen Sicherheitseinrichtungen sollen in Zukunft sowieso stärker kontrolliert werden.
Es wird immer mehr, und nichts wird wirklich geprüft, es sei denn es sind Kontrolllampen verbaut.
Gerade bei voll ausgestatteten Oberklasse Fahrzeugen wie Audi A8 etc, die voll sind mit dem Zeug.
SHG --> Säufer, Huren & Ganoven!
-------------------------
Zitat:
wenn die airbagleuchte nicht geht bekommt man kein TÜV - seit wann das denn ?!??!
(Zitat von: theblade)
Seit Anfang 2006 soweit ich weiß. Ich glaube zum 1.4.2006 wurde die Mängelrichtlinie überarbeitet und nun sind Systeme wie Airbag, ABS, ESP eindeutig erwähnt. Früher war es Auslegungssche, ob die Airbaglampe (egal ob sie nicht an oder nicht aus geht) als Hinweis, geringer Mangel oder erheblicher Mangel eingestuft wurde. Heute sind alle Ausfälle in sicherheitsrelevanten Systemen ein erheblicher Mangel.
@pat: Ich sag ja, dass der Typ unrecht hatte. Nur leider gibt es immer wieder Prüfer, die Neuerungen nicht kennen oder einfach Ignorieren, weil es ja immer so war.
Bearbeitet von - Christian Sch. am 16.08.2007 16:57:03