Fahren ohne BE, angehalten werden und dann??
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Kruft
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244 Beiträge
Hi, mich würde mal interessieren was konkrett passiert wenn ich angehalten werde, und z.b. ne Spoilerlippe drauf hab welche nicht eingetragen ist auch kein E-Prüfzeichen etc. pp.
Geldstrafe + 3 Punkte??
Verwarnung + Vorführen...??
.....
hoffe jemannd kann sich konkret dazu äußern...
M. Schütz
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo BMW-Coupefreak,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Fahren ohne BE, angehalten werden und dann??"!
Gruß
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Nach den neuen Bestimmungen musst Du schon eine Gefährdung begründen können, damit es in die Punkte geht...bei ner Spoilerlippe schon schwer. Von mir würdest Du ne Mängelmeldung und ne mündliche Verwarnung bekommen :-)
ließe sich schon begründen. was ist wenn das teil auf der bahn abfliegt?
ich möchte dann nicht hinter dir fahren!
kommt auf die polizisten an, aber unrecht wäre es nicht wenn sie dir 3 punkte + bussgeld aufbrummen.
mfg FRY
Geiz ist geil?!? - Dann fahr doch Fiat!
Mitglied seit: 18.08.2006
Wo es am schönsten ist
Deutschland
2675 Beiträge
Offtopic:
Mal ehrlich ist doch eigentlich ein echt willkürliches System in Deutschland.
Inzwischen kann man sich eine AHK mit EWG Erlaubnis kaufen, mit zwei linken Händen und 10 Bier anbauen und dann einen 7 Meter Tabbert Wohnanhänger vom Feinsten durch die Gegenend schaukeln, aber bitte bloß nicht eine Spoilerlippe etc. anbauen !! Die Spoilerlippe könnte extremst gefährlich werden !!
Keine Socke fragt nach, ob die Schrauben der AHK auch das richtige Drehmoment haben. Nix gar nix. Dranbauen und losfahren.
Wenn Sie abreißt hat mann zwar ein kleines Problem, aber dadurch wird die fünfköpfige Familie, die unter dem Wohnanhänger begraben wurde auch nicht mehr gesund....
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
@sumo
da bin ich voll und ganz deiner meinung!
die strasse brennt,es raucht, ein BMW ist aufgetaucht!
@E36-Freak wo kann ich als "Normalsterblicher" die neuen Bestimmungen nachlesen, die gerade aktuell sind?
Ich finde immer alles etwas undurchsichtig mit neuen (EU?) Bestimmungen. Keiner weiss da irgendwie richtig bescheid...
Zitat:
Keiner weiss da irgendwie richtig bescheid...
ist bei der polizei nicht anders, die haben auch keinen schimmer.
deswegen ist ja alles so planlos. diese EU-scheiße ist der letzte dreck! das wirwar mit dem fahrzeugschein. dann dürfen bald die tankstellen eine toleranz von 1% haben anstatt wie in deutschland üblich 0,1%. dann wird man noch mehr beschissen als ohnehin schon. und unsere politiker, die ca. 70% steuern pro liter super verursacht haben, kreiden es dann noch den ölkonzernen an!
mfg FRY
Geiz ist geil?!? - Dann fahr doch Fiat!
kommt ganz drauf an was es ist, an was für beamte dich anhalten liegt in denne ihrem ermessen! mich haben sie mal mit nicht eingetragen und zugelassen sportlufti erwischt der hat mir ne anzeige gemacht wegen verstoss gegen stvzo, hat 80 euro gekostet aber hat gemeint normal müsste er die karre stilllegenaber dadurch dass ich nett und freundlich war darf ich noch heimfahren und dass inordnung bringen!
KLICK SILVIA jetzt im neuen kleid lol UPDATE 16 aug.
Hatte damals auch Pech weil ich meine Reifen + Felgen am WE montierte um Montags zum TÜV zu fahren zum eintragen. Naja wie es so will, musste ich sonntags den wagen haben und wurde auch angehalten... Mängel Karte + Gelstrafe (waren damals 65 €) und vorführung bei ner Polizei dienst stelle.
Bei meinem Auspuff damals der Marke eigenbau war und nicht eingetragen war, kams ganz anders, da hat nach 6 jahren erstmal wer was gemerkt das der zu laut war, und der Polizist lies mich noch in ruhe damit nach hause fahre, ohne strafe usw. Er sagte nur das er das ding nicht mehr sehen will unter meinem Wagen..
Also kommts im endefekt immer auf die Person drauf an die dich anhällt..
PS: Frauen sind die schlimmsten :D
Die neuen Bestimmungen sind in der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) nachzulesen. Diese haben in einigen Teilen schon die StVZO ersetzt (siehe Erlöschen BE §§ 18 und 19 StVZO). Das nicht jeder Polizist Plan von der Materie hat, ist völlig richtig. Das ändert aber trotzdem nix dran, das dann Tatbestände aufgeführt und vorgefworfen werden, die eigentlich unsinnig bzw. unzutreffend sind..wie z.B. das Ding mit dem Spoiler/der Spoilerlippe. Geb da Sumo im Übrigen völlig recht, jeder Hansel kann sich ne AHK anbauen und brauch da gar nix für. Grundsätzlich hat das alte Erl. der BE. nur noch Anwendung bei Rad/Reifen/Fahrwerkskombinationen/Motoränderungen gefunden, also der sog. "Gefährdungstatbestand", nichts anderes (ist im Übrigen in der FZV auch so, da die Bestimmungen hier weiter gefasst worden sind.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 27.10.2005
Kruft
Deutschland
244 Beiträge
Hm, sehr verwirrend das ganze... im Priniz kann mir also keiner genau sagen was passieren wird, weil die grünen es anscheinend selber nicht genau wissen....?
welcome to germany...
M. Schütz
ob die jemals meine m5 abrißkante bemängeln werden?
Da gibts keine Abe für ... aber des ding ist völlig ungefährlich. Das ist so fest das bekommt man nur noch mit kofferraum ab. :)
523iA zu verkaufen
LOUD PIPES SAVE LIVES!!!
@Sumo
Jop das kapier ich auch net... frühe rhab ich mir das immer so ausgemalt, das ne ABE
etc für teile is die man quasi einfach anbaun kann und keine gefährdung besteht bei
falschmontage...
Teilegutachten bei teilen wo der korrekte anbau halt geprüft werden muss...
Aber dann gibts bremssacheiben etc mit ABE.,..aber ne olle plastikblende für die
scheinis müssen extra eingetragen werden...find ich recht komisch...
aber was solls muss man wohl hier so hinnehmen ;)
Deutschland ist einfach ne Bananenrepublik :-D
*Haut die Wurst*
Die ganze StVZO wird in Zukunft von der FZV abgelöst werden, für jeden Scheiss gibt es ne ECE-Regelung und soll quasi europäisiert werden. Wenn Du Dich nicht auf sowas spezialisierst, dann kann man gar nicht alles kennen. Noch nicht mal diejenigen, die sowas erlassen, durchblicken die Materie. Bestes Beispiel: Bei der Neufassung der Lenzeiten in europäisches Recht wurde schlicht und einfach vergessen, die entsprechende Bussgeldbestimmung dafür zu erlassen. Somit waren die Überschreitungen gar nicht ahndungsfähig, sondern es war nur möglich, im Rahmen der Gefahrenabwehr die Ruhepause durchzusetzen....Die Trucker haben sich glaube ich totgelacht