Reifen / Felgen eintragen lassen
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator LatteBMW am 18.04.2011 um 09:38:21 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.Hallo,
ich hab mal zwei Frage zum Reifen und Felgen eintragen.
1)Möchte auf mein Wagen 17 Zoll Felgen rauf haben. Jetzt habe ich in meine Fahrzeugschein gesehen, das bereits "225/45ZR17 A.F. BBS" eingetragen sind. Heisst es jetzt, das ich die 225/45ZR17 nur auf BBS-Felgen fahren darf ohne diese noch einmal eintragen lassen zu müssen?
2)Würden die 225/ Reifen überhaupt ohne Probleme passen ohne zu ziehen oder bördeln? Oder besser 215/ die müssten aber dann wohl wieder eingetragen werden?
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.
Grüsse
Stephanie
Bearbeitet von: LatteBMW am 18.04.2011 um 09:38:21
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Hallo Madhouse,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Reifen / Felgen eintragen lassen"!
Gruß
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Hi !
Also 225/45ZR17 kannst ohne bördeln fahren !
Kommt aber natürlcih auf die Et und dein Fahrwerk an ! Aber mit original Fahrwerk passt sicher !
Eintragen mußt es so oder so...
Egal ob der Reifen schon drinnen steht, außer du kommst aus Österreich, da brauchst nur den Reifen eintragen lassen ;-)
CU
Ben
Check:
www.city-sliders.dreipage.de
Wenn die Rad-Reifen-Kombination schon so eingetragen ist, brauchst du sie natürlich nicht nochmal eintragen zu lassen.
Wenn es eine andere Felge war, musst du es erneut abnehmen lassen. Aber wenn es so ungenau beschrieben ist (nur BBS) dann weiß es ja keiner, welche Felg gemeint ist...
...weiterhin passen die Reifen problemlos, es kommt einfach auf die Felgen und vorallem deren ET an.
Eine Abnhame einer neuen Felge ist auch bei gleicher Reifengröße erforderlich.
E36 - IS IT LOVE?
Zitat:
Eine Abnhame einer neuen Felge ist auch bei gleicher Reifengröße erforderlich.
(Zitat von: Pixsigner)
Na klar. Aber wenn die Felge schon mit dem Reifen abgenommen wurde, warum dann nochmal abnehmen??? Also ich würde den Kunden weg schicken, wenn er die gleiche Kombination wieder eingetragen haben will, die vorher schon eingetragen war...
Zitat:
Aber wenn die Felge schon mit dem Reifen abgenommen wurde, warum dann nochmal abnehmen???
???...er schreibt aber...
Zitat:
Möchte auf mein Wagen 17 Zoll Felgen rauf haben. Jetzt habe ich in meine Fahrzeugschein gesehen, das bereits "225/45ZR17 A.F. BBS" eingetragen sind.
Das klingt für mich als wolle er NEUE 17" kaufen und die BBS sind halt eingetragen, daher...
Vielleicht sollte er sein Vorhaben nochmals präzise formulieren :-)
E36 - IS IT LOVE?
Wenn sowas eingetragen wird dann lautet doch die Eintragung zB wie folgt:
Reifen 225/45 R17 auf Alufelge 8x17" ET35.
Wenn du jetzt eine Felge vom Hersteller X eingetragen hast und die willst eine Felge mit den gleichen Maßen und der gleichen Et vom Hersteller Y verbauen, musst du das doch nicht nochmal abnehmen lassen oder?
Zitat:
Wenn du jetzt eine Felge vom Hersteller X eingetragen hast und die willst eine Felge mit den gleichen Maßen und der gleichen Et vom Hersteller Y verbauen, musst du das doch nicht nochmal abnehmen lassen oder?
(Zitat von: Starcrunch)
Doch, leider schon. Die Rad-Reifen-Kombination muss so montiert sein, wie sie abgenommen wurde. Wenn er ein anderes Rad (also z.B OZ statt BBS) montiert, muss es trotz gleicher Abmessungen nochmal abgenommen werden. Schon alleine wegen eventueller anderer Auflagen.
Wenn aber der Prüfer die Felge so blöde beschreiben hat, also z.B. 225/45 R17 88T auf LM-Felge Herst. BBS und er baut wieder BBS rauf, sind die Papiere für mich doch in Ordnung. Sollte es eine andere Felge von BBS sein, weiß es ja keiner *g*
Wenn die alte Felge aber genau beschreiben ist (so wie sich das gehört), muss die neue natürlich neu abgenommen werden.
Mitglied seit: 01.08.2007
Hettstedt
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5 Beiträge
Zitat:
Oder besser 215/ die müssten aber dann wohl wieder eingetragen werden?
Wenn du die 215er auf die im Fahrzeugschein eingetragene Felge ziehen lässt, brauchst du keine neue Eintragung...
Zitat:
Wenn du die 215er auf die im Fahrzeugschein eingetragene Felge ziehen lässt, brauchst du keine neue Eintragung...
Doch, die müssen auch wieder eingetragen werden. Ist das selbe Spiel wie mit den Felgen. Die Reifengröße, auch wenn sie kleiner ist, kann nicht einfach geändert werden.
Edit: Die einzigsten erlaubten Änderungen an den Reifenbezeichnungen sind Hersteller oder der Geschwindigkeitsindex bei Winterreifen.
D.h. wenn du "V" im Sommer fahren musst reicht für den Winter "H".
Bearbeitet von - Mekkatronik am 09.08.2007 07:58:42
SHG --> Säufer, Huren & Ganoven!
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Mitglied seit: 01.08.2007
Hettstedt
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5 Beiträge
Zitat:
Die Reifengröße, auch wenn sie kleiner ist, kann nicht einfach geändert werden.
Doch, bei uns schon!
Ich kann sogar noh einen drauf setzen: Wirst du bei uns (Sachsen-Anhalt) von der Polizei angehalten, darfst du entweder 215er, 225er oder sogar 235er drauf haben, ohne dass die was sagen, wenn 225er eingetragen sind. Allerdings haben die sich immer etwas blöd, wenn du vorn schmalere Reifen drauf hast als hinten, selbst, wenn es eingetragen ist. Die suchen dann immer ohne Ende nach irgendwelchen anderen Sachen... ;-(((
Zitat:
Doch, bei uns schon!
*g*
Dachte bis jetzt eigentlich immer das wäre länderübergreifend?! ;D
...ist es auch.
Dann hast du Glück gehabt immer den richtigen erwischt zu haben. Hängt immer von der Person ab mit der man es zu tun hat.
Ab und zu ist auch einfach Ahnungslosigkeit der Fall *g*
Edit: Wenn die Reifengröße im Räderkatalog von TÜV (etc) stehen und keine besonderen Auflagen gefordert werden nennt sich das ganze dann "kleine Begutachtung".
Kostet ca 20Eu.
Bearbeitet von - Mekkatronik am 09.08.2007 08:23:47
SHG --> Säufer, Huren & Ganoven!
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@Nora Maxim:
Sowas hab ich ja noch nie gehört....
Dachte auch das es überall in Deutschland gleich ist...
CU
Ben
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41 Beiträge
Hallo,
vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten. Ich weiss jetzt bescheid.
Grüsse
Stephanie
Sobald sich irgendetwas gegenüber der letzten Eintragung ändert außer Geschwindigkeit und Traglast muß erneut abgenommen werden. Nur wenn die gleiche Reifengröße auf den gleichen Felgen wieder gefahren wird, kann man auf die Eintragung verzichten.
Mitglied seit: 06.07.2007
Hemer
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10 Beiträge
Ich sage mal wenn sowas im Schein steht:
(Beispiel)
" VuH 225/45zr17 a. LM-Rad 8x17H2 ,ET35 Herst XYZ Typ XYZ KBA 1234"
Ist der Hersteller eingetragen. Dann muss jede Zubehörfelge eines anderen Herstellers auch eingetragen werden.
Steht dort nur auf LM Felge und die Daten der Felge stimmen mit den der Eintragung überein ist eine Eintragung nicht nötig.
Wichtig ist dann aber das kein HERSTELLER und kein TYP im Schein steht.
Sprich Originalfelgen des Fahrzeugherstellers.
Mfg Speedy
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 44 Monaten
Guten Morgen,
habe die Gelegenheit sehr günstig an original BMW LM Kompletträder zu kommen.
Der Haken ist, statt 225/50R16 sind auf den Felgen 225/55R16 d.h der Reifenquerschnitt stimmt nicht überein und muss deswegen beim TÜV eingetragen werden.
Nun meine Frage, was kostet die Eintragung, Abnahme (hat doch sicher schonmal jemand eintragen lassen) und welche Unterlagen muss ich beibringen?
Beste Grüße