Motor im Stand laufen lassen verboten?
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Also wie aus dem Betreff schon zu entnehmen, ist es verboten den Motor laufen zu lassen, sei es draußen vor der Tür, auf dem Parkplatz, Seitenstraßen, etc.?
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Hallo E92Lover,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Motor im Stand laufen lassen verboten?"!
Gruß
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ich glaube nicht.. ich mach es öffters wenn der motor kalt ist und ich irgendwo kurz anhalte um nen brötchen zu kaufen oder eben geld abzuheben
Mitglied seit: 12.05.2007
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13 Beiträge
Also Verboten ist es bestimmt nicht,nur sollte man an die Umwelt denken und den Motor nicht unötig laufen lassen.
Im Winter macht das auch keinen Sinn den Motor wärend des Eiskratzens laufen zu lassen,dadurch nimmt der Verschleiss etc sogar zu.Und schneller warm wird er dadurch auch nicht.
In der Adac Zeitschrift hatten sie mal gesagt das ein Motor eine Halbe Stunde brauchen würde bis er im Leerlauf auf Temperatur kommt.
Bearbeitet von - julias bmw am 28.07.2007 10:39:05
Alpina e39 B10 Power
dauert natürlich länger weil der motor ja kaum temp aufbaut bei 750 umdrehungen.. aber wenn ich von hier 500 meter fahre bis zum bäcker mach ich das auto nit dafür aus.... und wegen der umwelt? sry aber ich find es schwachsinnig! bei einem stau wo 1000de von autos ne halbe std mitm laufendem auto rumstehen um 500 meter weiter zu kommen das belastet die umwelt...
Mitglied seit: 12.05.2007
Hamburg
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13 Beiträge
Ich mache ihn auch nicht aus:)
Und im Winter brauche ich sowieso nicht Kratzen da ich eine Standheizung habe,geschweige den mein Arbeitsplatz ist nur 500 Meter entfernt.
Und ich muss ja gerade reden mit meinem Spritsparwunder,von 15-25 Liter ist alles drinn.
Mfg Julia
Alpina e39 B10 Power
Zitat:
Ich mache ihn auch nicht aus:)
Und im Winter brauche ich sowieso nicht Kratzen da ich eine Standheizung habe,geschweige den mein Arbeitsplatz ist nur 500 Meter entfernt.
Und ich muss ja gerade reden mit meinem Spritsparwunder,von 15-25 Liter ist alles drinn.
Mfg Julia
(Zitat von: Julias bmw)
Wollt schon sagen, "an die Umwelt denken... jaja und dann Alpina B10 fahren :D".
Also dirket verboten, naja ich sag mal so, bis auf ein paar Freizeitgreenpeace sagt da keiner was. Aber die Polizei kann dir eine Verwarnung geben, keine Ahnung wie hoch die ist, glaube 25-35 Euro oder so... aber habe sowas noch nie erlebt.
Bearbeitet von - pedro23 am 28.07.2007 12:37:11
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) § 30 besagt: "Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen.
Unnötiges Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn
andere dadurch belästigt werden."
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) § 49 besagt: „Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich
oder fahrlässig gegen eine Vorschrift über den Umweltschutz nach § 30 StVO verstößt.“
DOC. WATSON
130100 Sie verursachten bei der Benutzung des Fahrzeugs unnötigen Lärm. B 1 10,00€
§ 30 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 117 BKat
130106 Sie verursachten bei der Benutzung des Fahrzeuges vermeidbare Abgas- B 1 10,00€
belästigungen.
§ 30 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 117 BKat
130112 Sie belästigten andere durch unnützes Hin- und Herfahren mit dem B 1 20,00€
Fahrzeug innerhalb einer geschlossenen Ortschaft.
§ 30 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 118 BKat
DOC. WATSON
Zitat:
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) § 30 besagt: "Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen.
Unnötiges Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn
andere dadurch belästigt werden."
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) § 49 besagt: „Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich
oder fahrlässig gegen eine Vorschrift über den Umweltschutz nach § 30 StVO verstößt.“
(Zitat von: Doc. Watson)
Jo, da hat Doc. Watson vollkommen recht.
Mfg Speeddemon.
BMW fahren hat seine Gründe, die die Vernunft nicht kennt.
Lächeln ist die eleganteste Art, seinem Gegner die Zähne zu zeigen!
"Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen.
"
Wie ist das dann beim Turbo, ist das nachlaufen lassen laut StVO unnötig?
Also es geht nicht um das Nachlaufenlassen von Motoren, wird sicherlich keiner was sagen wenn der Motor 5 oder 10 Minuten läuft, es geht hier um die schwerwiegenderen Fälle, die das Ding stundenlang laufen lassen
Zitat:
Es ist insbesondere verboten, [...] Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen.
(Zitat von: Doc. Watson)
*muhaha* - wenn ich irgendwann mal nen Strafzettel wegen zu lautem Schließen der Türen bekomm, wird der gerahmt und aufgehängt.
Also - falls jemand in der nächsten Zeit jemand sieht, der vor nem Polizeireiver steht und ständig seine Autotür auf- und zumacht - das bin ich!
SCNR, Matthias
Bearbeitet von - mb100 am 28.07.2007 21:49:57
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
der nachbar meiner "schwiegereltern" hat sich morgens immer n ziegel aufs gaspedal gelegt...so für 5 minuten... seine autos halten komischer weise aber auch nie länger als 1-2 jahre...is son alter kauz...dem kann man 20 mal sagen das er seinen motor damit ruiniert...er weiss es besser...hat er ja schon immer so gemacht..
Erdbeben abschalten, Sofort!
Tsunami, Nein Danke!
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 97 Monaten
Sperrt ihr die Fahrzeugtüren zu, wenn der Motor im Stand läuft?
Habs heute mal mit meinem Zweitschlüssel probiert. Motor läuft im Stand und ich kann die Türen über das Schloss zu sperren.
So könnte man den Motor und damit auch die Klimaanlage während des Einkaufens auch laufen lassen.
Leichenfledderei ist strafbar, genau wie das unnötige laufen lassen des Motors eine Ordnungswidrigkeit ist.
Daran hat sich nichts geändert.
Bearbeitet von: joecrashE36 am 16.08.2015 um 14:25:24
-->Meine Motoren drehen nie in den Begrenzer !
Leichenfledderei ist strafbar, genau wie das unnötige laufen lassen des Motors.
(Zitat von: joecrashE36)
Ersteres stimmt, letzteres nicht. Letzteres ist ne Ordnungswidrigkeit.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Kann mein Sohn bestätigen, der durfte die 10 Euro dafür auch schon abdrücken.
Gruß,Thomas
Mitglied seit: 25.11.2012
Nürnberg
Deutschland
58 Beiträge
Da hab ich eine passende Story dazu:
Letzte Woche fuhr ich Wie jeden Tag zum Bahnhof um mit dem Zug zur Arbeit zu fahren. Wegstrecke ca. 10 km zum Bahnhof. Ich Wie immer auf den gleichen Parkplatz an der Straße wie immer geparkt. Ich Stande mit meinem Fzg. Gerade mal 20 Sekunden, Motor lief noch kurz da ich nicht sofort wenn ich stehe mein Auto ausmachen das machen ich aus Prinzip nicht. Ich lasse ihn aber auch keine 5 min. Nachlaufen halte ich auch für Blödsinn. Naja egal zurück zur Sache. Es dauerte keine 25 sek. Nachdem ich Stande. Klopfte es unverhofft um 5.00 Uhr morgen sei erwähnt, an meine Fahrerscheibe mit vorgehaltenem Polizeiausweis. Der Nette Greenpeacevogel in zivil auf seinem Fahrrad sagte zu mir (ironie) ganz freundlich (ironisch) ich sollte meinen Motor aus machen sonst zeige er mich an da es verboten sei den Motor laufen zu lassen. Ich sagte ihm ob er um 5 Uhr morgens auf dem Weg in seine Wache nix besseres zu tun hatte als extra 100 Meter Umweg mit Rad zu fahren um mich darauf hinzuweisen. "KOPFSCHÜTTEL". Naja ich meinte dann ausserdem zu dem blöden Pi..vogel in zivil das wenn er mit seinem Kraftwagen an der Ampel steht ob er auch seinen Motor auch jedesmal ausmacht?? Ich erwähnte noch das mein Fzg leider noch keine Start Stop Automatik habe :))))))
Naja ich finde es ziemlich einen Witz das man sich um solche Sachen aufspielt als wäre man ein grosser junge... die sollten sich mal lieber um wichtigere Sachen kümmern.
Ps: er fährt jetzt jeden früh an mit vorbei um zu schauen ob mein Auto nach läuft :) ich finde es so dermaßen lustig wie man sich so aufspielen kann da Piss ich mir jeden früh fast vor lachen in die Hose.! :)
Jeder Volldepp lässt fast sein Auto im Stau laufen geschweige denn im Winter wenn es Arsch halt draußen ist möchte ich erleben das jeder aber auch jeder sein Auto ausmacht. Da wenn die Polizei rumlaufen würde da würden die ja nur noch zettel schreiben. Ich kann da keinen Unterschied feststellen..
Ich kann einfach diese Greenpeace Leute in grün nicht Leiden Und zwar alle miteinander besser wissende Schlaumeier....
Mfg
Es ist insbesondere verboten, [...] Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen.(Zitat von: Doc. Watson)
*muhaha* - wenn ich irgendwann mal nen Strafzettel wegen zu lautem Schließen der Türen bekomm, wird der gerahmt und aufgehängt.
Also - falls jemand in der nächsten Zeit jemand sieht, der vor nem Polizeireiver steht und ständig seine Autotür auf- und zumacht - das bin ich!
SCNR, Matthias
Bearbeitet von - mb100 am 28.07.2007 21:49:57(Zitat von: mb100)
vor einigen Jahren ging bei meinem E36 Coupe der Türkontaktschalter in den Eimer. Sprich das übliche Programm wie Licht geht nicht aus innen, Scheibe fähr nicht hoch usw, ..... Nachdem Regen angekündigt war habe ich versucht solange die Türe zu schliessen, dass die Scheibe auch nach oben fährt. Keine Ahnung wie oft ich daher Türe auf und zu versucht habe. Plötzlich schrie einer aus einer Wohnung runter " Depperter hast es dann bald" !!!! ???
muss noch immer schmunzeln wenn ich daran denke! :-)
LG Phil
hier in Ö ist es verboten warm laufen zu lassen. Weiters ist im Stau oder bei Rot an Bahnübergängen der Motor auszumachen!
Bearbeitet von: philipp080778 am 17.08.2015 um 16:53:37
Mitglied und Moderator im Regionalteam Wien & Umgebung
Mitglied seit: 18.09.2011
Raum Stuttgart
Deutschland
4337 Beiträge
hier in Ö ist es verboten warm laufen zu lassen. Weiters ist im Stau oder bei Rot an Bahnübergängen der Motor auszumachen!
Warmlaufen lassen ist ohnehin nicht so gut (+bringt im Winter eig. auch nicht wirklich etwas).
Ist hier aber nicht viel anders, zumindest am Bahnübergang ist lt. StVO der Motor abzustellen , beim Stau weis ich es nicht (glaube ich aber nicht, dass es dort eine Vorschrift gibt - wobei man es wieder unter unnötiges laufen lassen führen könnte. Wenn man merkt dass man länger steht, dann kann man den Wagen ja abschalten).
Ein flotter 3er macht immer Spaß.
Ich hatte mal meinen ex opel omega irmscher im leerlauf warmlaufen lassen nach einer größeren reparatur. Da hat mich so nen öko nachbar schlimmst beleidigt und wollte mich von seinem balkon aus mit gegenständen bewerfen. Anzeige wegen nötigung.... Seit dem wechselt er die straßenseite wenn er mich sieht. Manche leute haben echt keine hobbys :)