Innerhalb 15minuten zweimal geblitzt :-((((((
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Frankfurt am Main
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172 Beiträge
Ich glaub demnächst bekomme ich zwei schöne Liebesbriefe mit 3 Monate Fahrverbot!
Bin auf der Landstraße in MeckPomm unterwegs ( Nachts um 00:00Uhr) und bei jeder Straßen- Einmündung haben die ja 70km/h.
Der erste Blitzer stand direkt hinter einem Baum 120km/h bei 70 :-(((((((((((((((((
Ich fahr weiter wie in Trance, geschockt , mache den Tempomat bei 95km/h rein damit nix mehr schief gehen kann und mitten im Wald kam schon wieder 70km/h , ehe ich reagierte, Blitz der zweite!
Ich denke mal das gibt 3 Monate Fahrverbot oder weiß hier jemand ob das 15 Minuten später schon als Wiederholungstäter zählt ????
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo brandyfive,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Innerhalb 15minuten zweimal geblitzt :-(((((("!
Gruß
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WUT??
Ich sag doch, schlimm der Osten;)
*lach*
Scherz.
Hab noch nie nachts Blitzer gesehen außer Feste... Waren das denn feste Blitzer?
Oh nooo!!
"Aus dem All betrachtet, ist die Erde weiß und blau. Das kann kein Zufall sein.."
scheiße das ist ja mal echt dumm gelaufen..!
Schlecht für dich gut für mich??
Ich bekomm deinen e60 für die Zeit- Jaa???
MUUUUAAHHHH *g*
mc pomm hat mich auch auf ner landstrasse kurz nach der autobahn (richtung waren) 2monate laufen lassen...70er und ich mit bleifuss durch
ahahahaha, ja, das kenn ich, meine oma wohnt auch da und sobald ich da die landstraße befahre fahr ich aufn strich genau das was da au erlaubt ist! sie blitzen da wie die irren, das is schon nich mehr normal, abzocke hoch 10!! und immer in diesen kleinen 70 zonen stehen sie, bin da auch mal reingerauscht, waren aber nur 15 zu viel!
Wer das liest ist doof! xD
Also da kann ich dir nicht allzu viel Hoffnungen machen, denn bei mir haben sie meine 3 Verkehrswidrigkeiten auch schön einzeln abgerechnet und die waren innerhalb 25min.
Mitglied seit: 23.03.2006
Irsch/Saar
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788 Beiträge
Klar werden die beide einzeln gewertet warum auch nicht.
Ist ja nicht so als wärst du innerhalb einer 70 Zone zweimal geblitzt worden.
Zwei verschiedene Stellen zwischendurch andere Geschwindigkeitsbegrenzung also 2 Vergehen.
Viel Spaß beim laufen.
Aber das 2. mal war dann doch eher Dumm.
Denn wenn man das Schild "70" sieht und nur 95 km/h drauf hat sollte man es doch noch auf die Reihe bekommen zu bremsen.
So schlecht kann die Reaktion doch garnicht sein.
...don´t care about tomorrow!
Zitat:
Klar werden die beide einzeln gewertet warum auch nicht.
Ist ja nicht so als wärst du innerhalb einer 70 Zone zweimal geblitzt worden.
(Zitat von: Fogg)
Selbst dann sind es zwei Delikte.
Tateinheit gilt nur für verschiedene Delikte, die zugleich passierten - z.B. mit überhöhter Geschwindigkeit über eine rote Ampel gedonnert.
Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz?
Oder blitzen lassen und den Stinkefinger zeigen ;)
und was sagt uns die überschrift ?
der erste blitz hat keine wirkung gezeigt :-(
sorry, ich versteh das nicht, anstatt mit 70 mal schnell mit 120 durch
das ist fast doppelt so schnell wie erlaubt, mal so in den raum gestellt
und das nachts, wo es eh schwer ist die geschwindigkeit abzuschätzen
vorallem, wenn man aus einer einmündung reinfahren will, oder seh ich das falsch ?!?
ich hatte selber schon solche "glücksmomente" als ich reinfahren wollte
und solch einer angeflogen kam und mich fast von der strasse geschoben hat
und NEIN, ich bin auch kein freund von radars und bezahle auch hin und wieder
mein obelus an den staat, was auch mich jedesmal aufregt, nur eben um die 5km/h
und halt nicht gleich " MOPS-geschwindigkeit " ...
Bearbeitet von - King Cornflakes am 24.07.2007 15:04:43
... Wer King Cornflakes © nachmacht od. fälscht, od. nachgemachte od. gefälschte King Cornflakes © in Umlauf bringt,
anderen verschafft, feilhält, oder einem anderen überläßt, muss zur strafe golf 1 C diesel fahren ....
Mitglied seit: 23.03.2006
Irsch/Saar
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788 Beiträge
Auffem Blitzerfoto mit Effefinger wird verdammt teuer.
Stinkefinger - per Überwachungsvideo übermittelt - kann eine Amtsperson beleidigen (Beamtenbeleidigung). Ein Autofahrer hatte die Kontrollinstallation aus 400m Entfernung entdeckt und hob beim Vorbeifahren mit Blick auf die seitlich angebrachte Videokamera "hämisch den linken Arm" und zeigte "dicht hinter der Frontscheibe den gestreckten Mittelfinger". Auf den Videoaufzeichnungen war der sog. "Stinkefinger" in kaum zu überbietender Deutlichkeit zu erkennen und galt eindeutig der mit der Aufzeichnung befassten Amtsperson, auch wenn der Angeklagte diese nicht gesehen habe. Der Übeltäter wurde vom BayObLG zu 30 Tagessätzen zu je 40 DM verurteilt (BayObLG, v. 23.02.2000, Az.: 5 St RR 30/00, NJW 2000,1584).
da gabs aber letzens erst was aktuelles aus Koblenz wo einer den Finger in den Starrenkasten gehalten hat.
Waren definitiv über 1000€
...don´t care about tomorrow!
Also haben sie die Beamtenbeldeidigung als Tat angerechnet und nicht die überhöhte Geschwindigkeit, bringt ja auch mehr Kohle
Zitat:
Also haben sie die Beamtenbeldeidigung als Tat angerechnet...
Hi,
"Beamtenbeleidigung" gibt es nicht als Straftatsbestand.
Es gibt die Beleidigung gegenüber einer natürlichen Person.
Und wenn da jemand konstruiert, der Filmentwickler würde sich beleidigt fühlen, dann kann man das vor Gericht zerren.
Es dürfte aber genauso viele Verfahren geben, wo sowas nicht als Beleidigung durchgeht.
Kommt immer auf den eigenen Anwalt an.
Die "Polizei" als Institution kann man juristisch gesehen nicht beleidigen.
Einen Polizeihund als "bekiffte Töle" zu bezeichnen, dürfte auch folgenlos bleiben.
Ein Tier ist juristisch eine Sache.
Und wenn brandyfive 2x erwischt wurde, wird das wohl seinen Grund haben.
Wenn das ein Verfahren wird und Du einen scharfen Hund als Richter hast, geht das ruckzuck als notorische Raserei durch.
Lappen weg, Idiotentest, die können alle Register ziehen...
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
scheiße gelaufen.... naja abwarten was kommt aber ich glaub auch das du ein fahrverbot bekommst...
es is doch nicht schlimm wenn er abends auf ner ruhigen straße zu schnell fährt wobei er sozusagen nur bei den einmündungen zu schnell war.. solang er nüchtern war^^ :)
Mitglied seit: 23.03.2006
Irsch/Saar
Deutschland
788 Beiträge
naja ich fahre nachts auffer Landstraße auch gerne schnell, war erst Samstag nacht wieder 100km Landstraße recht flott unterwegs aber in den 70er Zonen bin ich trotzdem immer unter 90km/h so das ich mir sicher sein kann das ich kein Fahrverbot bekomme und was noch wichtiger ist das ich evtl. noch reagieren kann wenn was sein sollte.
...don´t care about tomorrow!
Ersteller dieses Themasaktuell gesperrt
Frankfurt am Main
Deutschland
172 Beiträge
Habe seit 13 Jahren keinen Geschwindigkeitsübertritt mehr gehabt!
Strasse war super ausgebaut , wollte unbedingt noch zu ner eingeladenen Feier!
Vom Prinzip her bin ich kein notorischer Raser, bin ja 600km an den Tag gefahren ohne Vorkommnisse und 5km vorm Ziel erwischt es mich zweimal!
Waren wohl zwei feste Blitzanlagen !
Der Hammer kommt , auf der Rückfahrt fahre ich immer Haargenau die zulässige Geschwindigkeit , hält mich die Polizei an und macht Verkehrskontrolle und fragt ob ich was getrunken hätte.
Als ich fragte wie die darauf kämen , sagte der zu mir , na ja weil Sie so Vorschriftsmäßig gefahren sind , dachten wir, Sie sind vielleicht angetrunken ???!!!
Ich hab die Welt nicht mehr verstanden !
Erst machen die mehr Fotos von mir als beim Präsidenten Empfang und dann beschweren die sich , weil ich den Verkehr aufhalte , nur weil ich mich an den zulässigen Höchstgeschwindigkeiten halte !
Der Kurzurlaub wird wohl teuer!
Zum Thema Tateinheit - Tatmehrheit
Es kommt juristisch darauf an, ob begründet werden kann, dass zwei verschiedene Entschlüsse gefasst worden sind.
BSP:
Jm. fasst den Entschluss irgendwo einzubrechen um etwas zu stehlen. Dafür begeht er eine Sachbeschädigung und einen Diebstahl. Die Sachbeschädigung ist zwingend für den Diebstahl und ist von dem Entschluss zu stehlen mit erfasst. = TATEINHEIT
BSP2:
Jm. steigt in sein Auto ohne den Gurt anzulegen und fährt los. Nach 10 Min wird er geblitzt.
Erster Entschluss: Ich schnall mich nicht an.
Zweiter Entschluss: Ich fahr schneller
Hier kommt es wohl drauf an, ob die ganze Zeit 70 vorgeschrieben war oder Brandy5 zwischenzeitlich einen neuen Entschluss gefasst hat, weil die Geschw.begrenzung variierte.
DOC. WATSON
Amen^^
gut das hier die Polizei auch vertreten ist,
bin trotzdem nicht schlauer, muss er nun beide blitzer bezahlen oder nicht bzw. bekommt Fahrverbot
*Mitglied des Regioalteams München*
Lies mal meinen letzten Satz. Wenn durchgehend 70 war wird er nur einmal bezahlen müssen.
Die Polizei zumindest in HB entscheidet nicht über die Tateinheit oder Tatmehrheit, das macht bei Strataten die StA und sonst die Bußgeldstelle.
Und bei 120 in der 70 Zone, dass wisst ihr ja alle selber, Fahrverbot, Pkt, Kohle
DOC. WATSON
ahhh okay verstanden Chef :D
*Mitglied des Regioalteams München*
ahhh okay verstanden Chef :D
*Mitglied des Regioalteams München*