Zu nah aufgefahren! Wie soll ich vorgehen!?
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Hallo, vorweg möchte ich euch sagen, ich bin nicht jemand der nicht zu seinen fehlern steht aber solange ich die fahrvebots strafe abwenden kann möchte ich alles tun!
klar zu der geld strafe steh ich das würd ich jedoch intern mit der firma klären! aber das fahrverbot und die nachschulung kann ich mir einfach nich leisten!
Also ich bin Kurz vor abschluss meiner Probezeit, (also wirklich ein denkbar schlechter zeitpunkt für sowas!)
Naja mein wagen ist auf eine firma angemeldet (wegen der versicherung) ich fahre normaler weise nach vorschrift (vielleicht mal max. 20 kmh zu schnell) dennoch soll ich aus einem unerfindlcihen grund (ich weiss wirklich nicht wie das passiert ist) beim zu nah auffharen gefilmt worden sein.
Heute rief mein vater mich an und meinte "ich hab nen brief von der polizei, das sie dein auto dabei erwisch haben beim zu nahen auffahren auf der autobahn"
Ob sie mein gesicht haben weiss ich nicht, stand da auch nix drin. wie soll ich nun vorgehn?
Wie gesagt, das auto läuft über eine andere firma. und ich weiss auch nich ob die mein gesicht haben!
Bearbeitet von - IL Capo am 09.07.2007 19:43:39
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Hallo IL CAPO,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Zu nah aufgefahren! Wie soll ich vorgehen!?"!
Gruß
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Soll das auf nem Bild oder nem Video dokumentiert sein? Egal was, fordere es an und schau nach
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Hi
Die Frage ist, wie lange du dichter aufgefahren bist. War es nur ein kurzes Stück, kannst du sagen, daß du nur kurz näher "raufgerutscht" bist, da z.B. der Vordermann langsamer geworden ist.
Haben sie dich über ein längeres Stück per Videowagen gefilmt, kannst du nix machen, nur den Verstoß zugeben.
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Also ich denke mal wirst von ner Brücke aus geblitzt worden sein was den Abstand angeht. Videowagen glaub ich mal nicht, weil die dich im Normalfall gleich rausholen und vor Ort erstmal "versorgen".
Wie schon geschrieben, Material erstmal zuschicken lassen und dann schauen. Wenn du nicht zu erkennen bist kann man ja versuchen das irgenwie unter dem Firmenpersonal "verschwinden " zu lassen. Also wenn das Firmenauto halt von irgend wem aus der Firma genutzt wurde und der sich halt nicht ins Fahrtenbuch eingetragen hatt. Und freiwillig gibts dann keiner zu, also wen belangen.
Diese Methode sollte man sich näher überlegen wenn es denn möglich ist. Allerdings hab ich keine Ahnung ob sich der Staat schon etwas neues einfallen lassen hat um sowas nen Riegel vorzuschieben.
Zur Not bleibt nur noch mit dem Material nen Fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen. Evtl. entdeckt der irgend einen Fehler bei der Messung oder ne vergessene Unterschrift o.ä und somit ist Sache gegessen.
Und als letzte Möglichkeit würde dir nur noch bleiben um dem Fahrverbot zu entgehen jemanden zu finden der es auf sich nimmt. Omi/Opi die ehh nimmer fahren aber nen Schein haben, Strafe bezahlst du und lädst sie schick zum essen ein und gut is. Oder jemand anderen, gibt ja einige die verdienen sich ein Zubrot damit. Aber billig is die Sache nicht, schon von einigen gehört pro Punkt verlangen die 500-1000 Euro.
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Hallo
komisch ist nur das du nen Brief bekommen hast!!! da normalerweise der auto halter nen Brief bekommt und stellungsname zu machen muss zu der Tat, (in dem Brief ist den auch das Bild). Allso ich weis das Vidios nicht verwendet werden können. wen die Polizei ein Vidioauto unterwegs hat die ziehen gleich raus und stellen dir das viedio gleich gegenüber!!! es muss wen den ein Bild sein!!! oder es hat dich jemand angeschissen bei den Grün Weißen!!!
MFG BB
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Wieso sollte die Polizei ein Video nicht als Beweismittel verwenden dürfen?
Auf den Brücken gibt ne Videokamera und ein Blitzer.
Auf dem Video wird dokumentiert wie schnell und wie dicht du dran warst und das Foto ist zu Fahrererkennung.
Hab das ganze auch schon mitgemacht (mir haben knapp über 50cm gefehlt dann wäre ich nen Monat gelaufen).
Beweismittel: "Video" und Fahrerfoto.
Anfordern kannst du als Privatperson höchstens das Foto das Video wirst nicht bekommen da du da kein Recht drauf hast.
Das kann nur ein Anwalt.
Und das mit dem ich bin nur kurz nähergekommen interessiert keine Sau.
Ist genauso wie wenn ich behaupte ich bin nur kurz schneller wie erlaubt gewesen wie ich durchn Blitzer bin.
...don´t care about tomorrow!
im schlimmsten fall, also wenn du zu erkennen bist, soll derjenige auf den der wagen läuft einfach sagen das er nicht weiß wer gefahren ist und mehrere personen den schlüssel haben. es wird zu der auferlegung eines fahrtenbuches kommen, aber ich denke das ist immer noch besser als eine verlängerung der probezeit + 300€ nachschulung + strafe + fahrverbot! das fahrtenbuch muss man für ca. 1 jahr führen
würde dir raten bei solchen sachen immer zum rechtsverdreher zu gehen! (auch wenn du keine rechtsschutzversicherung hast)
mache ich und nen kumpel immer wenn was von den grünen kommt. ... und bisher wurde alles immer eingestellt - alles ! kommt natülich auch immer drauf an wie gut der anwalt ist =D
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hallo, ja wie gesagt, nich ich habe den breif erhalten sondern die firma, also die wissen noch gar nix, die haben der frima ne zeugen befragung geschickt um rüber diese rauszufinden wer gefahren ist!
Hab da mich schon bissl drüber unterhalten, und er meint er wird erst mal erst so in 10 tagen antworte, (denn nach 3 monaten wird es fallen gelassen, über 1 monat ist das schon her)!
was sie haben weiss ich nicht, also ob foto und video oder nur 1 von beiden!
Aber wenn die ein Foto haben bringt es ihnen doch erst mal auch nix! die wissen ja nich gleich wer des auf dem foto ist oder!?
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Natürlich wissen die nicht gleich wer das ist. Wär ja auch ne Frechheit wenn die mittlerweile schon so weit wären unsere Fotos wegen allen möglichen Abfragen zu können. Biometrische Erfassung und nen Kram, aber das ein anderes Thema.
Aber natürlich können die dich suchen, z.B in meinem Lehrbetrieb rückte extra die Polizei mit Foto in der Hand an um denjenigen auszumachen den sie geknipst haben.
Also sicher bist du nicht.
Und wenn es um nen gröberen Verstoß geht glaub ich auch nicht das du die Sache einfach so verdrängen kannst.
3 Monate is die Verjährungsfrist oder wie man das nochmal nannte. Und die 3 Monate beziehen sich da drauf das wenn du eben in dieser Zeit kein Schreiben o.ä erhältst sondern erst nach 5 oder so das die Sache "vergessen" ist.
Aber da du schon Post bekommen hast is die Sache schon im rollen.
Für den Fall das sich da dran aber etwsa geändert hatt oder ich falsch liege, korrigiert mich bitte wer.
Kannst ja evtl noch bissl Zeit schinden indem man sagt es kam nie was an wenn es sich nicht um ein Einschreiben handelte.
Evtl. verpennen die die Firma nach der 2 Wochenfrist wieder anzuschreiben eben gleich um 2 Monate.
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also mein opa würd die ganze sache auf sich nehmen, ích arbeit in der firma auch nicht. der wagen ist nur darauf zugelassen!
können die mir da dann auch irgend wie drauf kommen, oder wie läuftz das ab wenn sich wer anders melden würde!?
das auto soll eh in 2-3 wochen verkauft werden, also wird das mit dem fahrten buch auch nix, und ausserdem ist es das 1. vergehn mit dem auto
Hi Alex,
was machst du denn für SAchen? :D
Sag in der Firma (ist die von deinem Vater oder?) einfach das die behaupten sollen die kennen dich nicht falls da jemand vorbei kommt mit Foto und wissen will wer das ist.
Dein Vater soll angeben das dein Opa gefahren ist und fertig!
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hi almir,
jaja ich weiss ;)
meinst die sache geht so einfach vom tisch!?
mach mir halt gedanken das die evtl. echt anfangen nachzuforschen, aber das passiert dochj in der Regel noch nich beim 1. vergehn oder!? so richtig nach haken tun die doch meistens erst beim 3. vergehn oder!?
wenns nen vid is dann has du die arschkarte.. die können dir aber nur nachweisen wenn es über einen längeren zeitraum gefilmt worden is.. sonst kanns du sagen der vordermann is grade ers rausgezogen!..
dreckiges deutschland! die werden immer schlimmer.. nit normal
Naja, was heißt "einfach"... es müssen halt alle Leute mitspielen, d.h. wenn die jemanden fragen wer der Kerl auf'm Foto ist darf keiner sagen "Der Alex aus Perlach" ;)
Also die Angestellten der Firma, auf die der Wagen angemeldet ist und dein Opa bzw. auch seine Nachbarn... Denn wenn angegeben wird das er gefahren ist und auf'm Foto aber ein junger Kerl hinter'm Steuer hockt, werden die evtl. die Nachbarn befragen etc.
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wieso hab ich dann sicher die ars**karte?
deshalb wissen die doch ncoh nich wer ich bin!?
und die sind doch froh wenn sich wer meldet und sagt er war das oder?
Wie gesagt, wenn die zu deinem Opa gehen auf dem Foto/Video aber eindeutig ein jüngerer Fahrer zu sehen ist, werden die in erster Linie versuchen den richtigen Fahrer heraus zu finden.
Wenn das aber nicht klappt werden die entweder das Verfahren fallen lassen oder deinen Opa zur Kasse bitten.
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na gut, dann lass ich die ganze geschichte jetz mal auf mich zu kommen ;)
Nem Bekannten von mir gings fast ähnlich.
Der war kurz davor sein Ziviposten beim Fahrdienst anzutreten.
Da habens ihn auch bei geringem Abstand (1 Monat Fahrverbot) auf der AB geblitzt.
Der Vater hat die Schuld direkt auf sich genommen, da dass Auto auf ihn lief.
Die Polizei kam aber trotzdem, da die sich das Bild angeschaut hatten und zu dem Schluss gekommen sind, das er es nicht gewesen sein kann, da der Fahrer recht jung aussah.
Mein Bekannter kam grad nach Haus also die Polzei da war. Wäre er nicht gleich unauffällig weiter gefahren hättens ihn gehabt.
So hat dann sein Vater, trotz offensichtlicher Unterschiede zu dem Bild, die Schuld bekommen.
Also wenn die grad in der Stimmung sind und sich das Bild anschaun und mit demjenigen vergleichen der die Schuld auf sich nimmt (da reicht wie gesagt schon das Alter) kommen die ihn trotzdem besuchen und werden nach Enkel und Co fragen ;)
Also lieber ne weil "verstecken" ;)
Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser..
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ja das ist aber wieder etwas anderes, da das auto auf den vater lief, meins läuft auf eien firma. das hat eigentlich nix mit mir zu tun! ich arbeite weder dort, noch bin ich häufig dort.
Mitglied seit: 14.11.2004
bei stuttgart
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hallo,
also ich würde mich erst mal schlau machen UM WAS ES EIGENTLICH geht ? - und dann schauen, um wieviel es geht, d.h. um welches bußgeld oder fahrverbot ( nachschulung ? ) - und dann wäre natürlich noch hilfreich zu wissen, ob jeder " fehler " in der probezeit zwangsläufig zu einer nachschulung führen würde - da kann dir sicherlich der fahrlehrer weiterhelfen, denn der sollte das wissen - und letzten endes ist der besuch bei einem RA nicht das schlechteste, nach dem motto ... lieber 100 euro für den anwalt als für den staat - also ... good lack.
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